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Alles über Priester in Alba


Sirana

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Ist es ganz sicher, dass ein Kirghlaird dem Clanlaird untersteht?

Zitat

  :confused:

Wie kommst Du da drauf?

Naja weil noch nicht geklärt ist, inwiefern sich Erzäbte von Kirghlairds unterscheiden.

Und ob es da überhaupt einen Unterschied gibt.

Liebe Grüße

Bearbeitet von Issi
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Ich glaube die Kirgh hat in der Tat viel mehr Macht und Einfluss, als das bis jetzt in meiner Wahrnehmung der Fall war.

Jetzt nur mal logisch:

Der König steht zwar über allen Clan Lairds. (Die ihm jedes Jahr zum Nubliona Fest den Treueeid schwören)

Er ist aber nur einer von vielen Kirghlairds, die alle gleich viel Macht und Sagen haben.

Was also den kirchlichen Machtbereich betrifft, hört das Recht des Königs wohl dort auf, wo der Grundbesitz der Kirgh anfängt oder?

Wie groß mag dieser Grundbesitz sein? In fast jeder Stadt gibt es einen Tempel.

Und ein mittelalterliches Kloster ist gut und gerne eine Festung wenn es darauf ankommt.

 

Zudem tritt ja jeder der sich in den Dienst der Kirgh stellt aus dem Recht des Königs heraus, und in das Kirgh Recht ein.

Die Kirgh in Alba hat demnach nicht nur ziemlich viel eigenes Land,eigene Leute  und Besitz zur Verfügung, sondern zudem

eine eigene Armee die nicht unter der Befehlsgewalt des Königs steht.

 

Was die Macht der Kirgh etwas schmälert, ist der Gedanke, dass sich die Kirglairds erst mal einigen und eine Mehrheit erziehlen müssen, bevor es zu Entscheidungen kommt.

 

 

Liebe Grüße

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Das Verhältnis zweier Personen von Stand kann in Alba sehr kompliziert sein. So gibt es vom König verliehene Lehen, von den Clans abhängige Gebiete (bei manchen Gebieten konkurrieren die Ansprüche der Clans und des Königs auch), die Kirgh (als Untergruppe die Anhänger des Vraidos wie z.B. in Prioresse) und die besonderen Gruppen mit speziellen Rechten (und Pflichten), z.B. die Magiergilden, die Halblinge und die dem Artross unterstehenden Zwerge. Überall gibt es Ausnahmen und Überschneidungen. Deshalb halte ich eine akkurate Beschreibung der albischen Machtverhältnisse nicht für möglich (es wäre eine Aufzählung aller Einzelfälle und damit kein Platz mehr für Spielleiter).

 

Die Kirgh hat sicherlich im Detail größere Freiheiten, aber grundsätzlich unterliegt auch sie den allgemein anerkannten Verhältnissen. Ein Nebeneinander von König und Kirgh gibt es nicht. Die militärische Macht der Kirgh muss sich auf Nachfrage dem König zur Verfügung stellen. Gerade diese Unterstellung unter das Recht des Königs sichert vielen den Schutz vor anderen, weniger verlässlichen Mächten. So wird der angeklagte Halbling deshalb nach dem König rufen, weil er dort ein faireres Verfahren als beim örtlichen Clan erwartet. Dies wird einen diebischen Spitzbuben auch nicht vor der Verurteilung schützen, es gibt ihm aber zwei Chancen statt einer.

 

Der einzelne Mächtige in der Kirgh wird sich bei Fehlverhalten gegen die Regeln nicht auf seine Mitkleriker verlassen können, wohl aber vor bei individueller Missbilligung durch den König. Denn würde hier die Kirgh eine einfache Übernahme der Zuständigkeit zulassen, dann könnte es beim nächsten Mal jeden anderen ebenso treffen. Dazu kommen im Einzelfall natürlich immer noch teils komplexe Beziehungen zwischen den einzelnen Gruppen.

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Ich verstehe Kirghlairds ähnliche wie unsere geistlichen Kurfürsten, d.h. hohes geistliches Amt in Kombination mit weltlichem Einfluss z.B. durch zugehörige Landstriche.

Einen Erzabt verstehe ich erstmal als einen geistlichen Würdenträger, wobei weltliche Macht nicht zwingend notwendig ist.

 

Mfg Yon

 

PS: Zu einem Kloster gehören regelmäßig weite Landstriche mit abgabepflichtigen Dörfern.

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Gab es nicht auch im Mittelalter Menschen,sogar adlige Verfolgte, die hinter Klostermauern Schutz vor dem weltlichen Recht gesucht haben?

Ich meine jetzt nicht nur "Quasimodo", sondern auch König Edward (aus Tore der Welt) hat sich dort verkrochen.

Auch heute gibt es noch das Kirchenasyl.-Die Verfolgten bekommen dann  entweder eine Frist, in der sich für sie die Rechtslage draußen zum Guten wendet oder sie treten ins Kloster ein und unterstehen damit dem kirchlichen Recht. Sie werden dann durch Buße oder etwas anderes bestraft.

Seit jeher hat die Kirche einen "scheinbar rechtsfreien Raum" , wo das Recht der Welt nicht greift. Das finde ich sehr interessant.

Ich würde deshalb vermuten, dass das Recht des Königs da endet, wo die Klostermauern anfangen.

Solange sich der Verfolgte dahinter befindet, kann ihm auch der König nichts tun.

Dass die Armee der Kirgh dem König im Kriegsfall helfen muß ist klar, aber das muß auch jeder kampftaugliche Bauer, falls Not am Mann ist.

Die Frage ist doch wem dienen die Ordenkrieger wenn ihr persönlicher  Kirghlaird und Lehnsherr mit dem anderen Kirghlaird (König) in Konflikt gerät.

Womoglich noch wegen einer Glaubensache?

Wenn sich König und Kirgh immer einig sind gibt es sicher  keine Probleme. Aber was ist wenn nicht mehr?

Auch das Königshaus hat seine Geheimnisse, wie Viele wissen. Sollte das ein oder andere mal das Tageslicht erblicken, sieht es nicht gut für den König aus. Er schließlich überall ein paar Feinde sitzen.

 

 

Liebe Grüße

Bearbeitet von Issi
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Naja, hinter den Klostermauern verstecken funktioniert nicht weil es so vom Himmel gefallen ist. Die Kirgh ist dem König in verschiedener Weise verpflichtet, d.h. sie kann nicht einfach etwas gegen den König machen wenn er zuständig ist. Aber in der Realität endet die Macht des Königs da wo die eines Gefolgsmannes beginnt. Wenn sich also jemand allgemein anerkannt im Konflikt mit dem König befindet, dann wird er wahrscheinlich nur kurzfristig Unterschlupf in einem Tempel oder Kloster finden können. Allerdings können jetzt nicht einfach königliche Truppen ins Kloster eindringen und den Flüchtigen herausholen, das wäre eine Entführung und alle Lehnsleute wären empört darüber aus Angst bei ihnen könnte es genauso laufen. Aber ein offizielles Auslieferungsgesuchen müsste befolgt werden (ja, dabei kann Zeit verstreichen). Wenn also ein Abt jemandem Schutz gewährt, dann hat er seine Gründe. Werden diese Gründe von der restlichen Kirgh nicht als stichhaltig angesehen, dann steht er mit seinen Leuten schnell alleine da, sowohl was die reale Macht angeht wie auch das Ansehen bei allen im Land. Die Kommunikation ist in so einem Falle aber nicht so flott wie wir es heute kennen und in vielfach wird erst verhandelt werden müssen wie die Meinungen verteilt sind. Dies ist aber allen Beteiligten klar und deshalb wird ein Flüchtiger sich schon möglichst ein ihm wohl gesonnenes Kloster aussuchen.

 

Die Sache mit der Verpflichtung eines Ordenskriegers ist da schon einfacher. Er ist seinem Vorgesetzten verpflichtet. Letztlich wird er also seinem Kirghlaird folgen, notfalls auch gegen den König. Sollte der Kirghlaird bei dem Konflikt den kürzeren ziehen, dann wäre es für den Ordenskrieger auch nicht ehrenrührig sich gegen den König gestellt zu haben. Denn der König ist nicht direkt der Lehnsherr, der Ordenskrieger hat dem König keinen Eid geschworen. Deswegen wird ein Ordenskrieger sich auch seltener gegen seinen direkten Herrn stellen, denn anders als bei weltlichen Verpflichtungen kann der König hier kaum als Sieger etwas beitragen. Wo der Syre Ländereien und Unterstützung vom König erwarten darf wenn er sich gegen seinen Laird stellt (wobei diese Unterstützung kaum gegen einen einigen Clan hilft), wird der Ordenskrieger schon seine Ordenszugehörigkeit aufgeben müssen.

 

Abhängigkeiten in einer Feudalgesellschaft sind schnell kompliziert und sehr stark von den beteiligten Personen abhängig. Rechtstreue war nicht immer die beste Wahl und mancher Rechtsbruch war ohne Sühne möglich. 

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