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WestCon 2005


Solwac

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Zitat[/b] (Orlando Gardiner @ 07 Apr. 2004,23:21)]Gibt es denn in unserer Gegend (Köln/Ruhrpott) schon einen

Midgard-Verein?  

 

Greetings,

Orlando

Das nächste was ich kenne ist das Midgard Konzil. Ein Verein, der sich weniger Midgard verschrieben hat dürfte wenig Interesse an einem reinen Midgard Con haben.

 

Falls es keinen Midgard-Verein im Ruhrgebiet gibt, ist es sicher ganz hilfreich, wenn man mal einen gründet.

 

Viele Grüße

Harry

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Top-Benutzer in diesem Thema

Zitat[/b] (Fabiana Vago @ 08 Apr. 2004,09:41)]Fragt doch mal bei der Gilder der Fantasy-Rollenspieler nach, die haben ihren Sitz im Ruhrgebiet und sind sicher auch bereit einen "Spezialcon" zu unterstützen. So etwas ist schließlich auch Werbung für einen solchen Verein.

 

Beste GRüße

 

fabiana

An die habe ich zwar auch schon gedacht, aber ich habe (noch) keinen Kontakt zu denen. Kennst du jemanden dort?

 

Viele Grüße

Harry

 

Ach ja, fallst sich einer der Organisatoren für den Verein interessiert: Gilde der Fantasy Rollenspieler

 

 

 

 

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Zitat[/b] (HarryB @ 08 Apr. 2004,08:16)][...]Ein Verein, der sich weniger Midgard verschrieben hat dürfte wenig Interesse an einem reinen Midgard Con haben.[...]

Das kann man so nicht sagen. Der Verein Weltenwanderer e.V., der uns beim SüdCon unterstützt, hat sich in der Vergangenheit eher durch die Organisation von (wirklich guten) LARPs hervorgetan. Außerdem spielen sie neben einigen Rollenspiel-, Tabletop- und TCG-Runden sehr viele Brettspiele. Ist also ein Allround-Spieleverein, der uns trotzdem unterstützt.

 

Ihr könnt es dem Verein i.d.R. gut als Werbung verkaufen. Das zieht, auch wenn es "nur" ein Sparten-Con mit verhältnismäßig wenigen Besuchern ist.

 

Wichtig ist allerdings eine klare Abstimmung über Verantwortlichkeit, Risikoverteilung und wo das "letzte Wort" liegt.

 

Grüße...

Der alte Rosendorn

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Zitat[/b] (Rosendorn @ 07 Apr. 2004,15:58)]... Das kann auch ein recht gutes Modell sein, wenn man sich die Kosten und den Aufwand einer Vereinsgründung sparen will.

....

Grüße... Der alte Rosedorn

Grüße,

 

Kosten gibt es bei Vereinsgründung kaum welche - Aufwand ja! Und nicht nur bei der Gründung.

 

Ich kann Euch nur empfehlen, Euch nicht abghängig von anderen zu machen die NIX mit MIDGARD zu tun haben.

 

Grundsätzlich können wir Euch auch unterstützen - wir reißen uns zwar nicht drum, aber wir haben das schon mal besprochen und wären bereit da zu helfen.

 

Wie gesagt - eingener Verein ist viel Arbeit, aber man ist unabhängig und WENN was passiert haftet der Verein - und ie Summen sind nicht klein!

Bisher ist noch nei was passiert!  lookaround.gif

 

Wenn Ihr wollt dann unterstützen wir Euch gerne soweit das uns möglich ist aus der Ferne und auf dem Con.

 

MfG Khun

PS: Genauere Ausarbeitung unserer Hilfe kann man bei mir oder Hornach erfragen! Haben wir schon mal in der Vergangenheit durchdacht, als es schon mal einen anderen Con geben sollte.

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Zitat[/b] (KhunapTe @ 08 Apr. 2004,13:24)][...]Wie gesagt - eingener Verein ist viel Arbeit, aber man ist unabhängig und WENN was passiert haftet der Verein - und ie Summen sind nicht klein![...]

Ich möchte hier nicht unken, aber meines Wissens haftet im besonderen Falle (wenn nicht sowieso wg. Fahrlässigkeit oder gar Zufall die Versicherung greift) dann der Vorstand. Auch mit seinem Privatvermögen.

 

Oder wer soll sonst schuldhaft entstandenen Schaden begleichen, wenn's die Vereinskasse oder die Versicherung nicht hergibt?

 

Grüße...

Der alte Rosendorn

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Zitat[/b] (Rosendorn @ 08 Apr. 2004,14:18)]
Zitat[/b] (KhunapTe @ 08 Apr. 2004,13:24)][...]Wie gesagt - eingener Verein ist viel Arbeit, aber man ist unabhängig und WENN was passiert haftet der Verein - und ie Summen sind nicht klein![...]

Ich möchte hier nicht unken, aber meines Wissens haftet im besonderen Falle (wenn nicht sowieso wg. Fahrlässigkeit oder gar Zufall die Versicherung greift) dann der Vorstand. Auch mit seinem Privatvermögen.

 

Oder wer soll sonst schuldhaft entstandenen Schaden begleichen, wenn's die Vereinskasse oder die Versicherung nicht hergibt?

 

Grüße...

Der alte Rosendorn

 

Über einen Verein sollte man aber besser vor Forderungen geschützt sein, als wenn man gleich als Privatperson handelt (ich nehme mal Fahrlässigkeit an). Ansonsten hilft nur vorherige Information.

 

@Eike: Angebot ist vermerkt! satisfied.gif

 

Solwac

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Zum Thema Haftung:

Nach § 31 BGB müssen Schäden, die ein Vereinsvorstand im Rahmen seiner Vorstandstätigkeit in rechtswidriger schuldhafter Weise gegenüber Dritten verursacht vom Verein getragen werden.

 

PS:

Hab gerade mal in meinem alten Privatrechtskript geblättert.

Hoffe der § ist noch aktuell  wink.gif

 

 

 

 

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Wir gehen aber schon davon aus, dass die Veranstaltung in ausreichender Höhe und ausreichendem Umfang versichert ist?

 

Ich bin kein Jurist, empfinde aber aufgrund meiner eigenen Erfahrungen die Vereinsgründung rein aus "Sicherheitsgründen" alleine nicht notwendig. Ein Midgard-Con ist dank der Voranmeldungen, bzw. Vorauszahlungen sehr gut kalkulierbar, sodass man im Notfalle auch einfach rechtzeitig absagen kann. So handhaben wir das zumindest.

 

Aber ich will ja gar nicht gegen Vereine und deren Gründung reden. Wenn ihr sowieso vorhabt, mehr aus dem Verein zu machen, dann ist das eine klasse Sache!

 

Grüße...

Der alte Rosendorn

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Zitat[/b] (Eike @ 08 Apr. 2004,14:38)]Zum Thema Haftung:

Nach § 31 BGB müssen Schäden, die ein Vereinsvorstand im Rahmen seiner Vorstandstätigkeit in rechtswidriger schuldhafter Weise gegenüber Dritten verursacht vom Verein getragen werden.

Und von wem holt es dann der Verein? Letztendlich doch bestimmt vom Schuldigen, oder? turn.gif

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Zitat[/b] (Rosendorn @ 08 Apr. 2004,14:40)]
Zitat[/b] (Eike @ 08 Apr. 2004,14:38)]Zum Thema Haftung:

Nach § 31 BGB müssen Schäden, die ein Vereinsvorstand im Rahmen seiner Vorstandstätigkeit in rechtswidriger schuldhafter Weise gegenüber Dritten verursacht vom Verein getragen werden.

Und von wem holt es dann der Verein? Letztendlich doch bestimmt vom Schuldigen, oder? turn.gif

Das ist dann aber eine interne Schadensersatzsache.

Im Innenverhältnis Vortsand-Verein gelten die §§ 664-670 BGB über Schuldverhältnisse der Vertreter zu den Vertretenen.

 

Eike

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Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Nach meinem Verständnis war es mit der Haftung im Schadensfalle immer folgendermaßen:

 

[*] unverschuldete oder "nur" fahrlässige Schadensfälle: Versicherung haftet.

 

[*] grob fahrlässige oder gar schuldhafte Schadensfälle: die Haftpflichtversicherung springt zunächst ein, holt sich aber das Geld vom Schuldigen.

 

Beim Verein sind Vorstand, bzw. der Verein als Körperschaft noch dazwischen geschaltet. Ansonsten ist alles gleich.

 

Stimmt das so?

 

Grüße...

Der alte Rosendorn

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Zitat[/b] (Rosendorn @ 08 Apr. 2004,14:58)]Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Nach meinem Verständnis war es mit der Haftung im Schadensfalle immer folgendermaßen:

 

[*] unverschuldete oder "nur" fahrlässige Schadensfälle: Versicherung haftet.

 

[*] grob fahrlässige oder gar schuldhafte Schadensfälle: die Haftpflichtversicherung springt zunächst ein, holt sich aber das Geld vom Schuldigen.

 

Beim Verein sind Vorstand, bzw. der Verein als Körperschaft noch dazwischen geschaltet. Ansonsten ist alles gleich.

 

Stimmt das so?

 

Grüße...

Der alte Rosendorn

Klar, wenn eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist zahlt immer die zuerst, es sei denn es kann grob fahrlässiges oder vorsätzliches schädliches Verhalten nachgewiesen werden oder bestimmte Sachverhalte bzw. Versicherungsfälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

 

Es gibt meines Wissens auch spezielle Veranstaltungshaftpflichtversicherungen.

 

Eike

 

PS: Da ein Verein eine rechtsfähige Körperschaft (juristische Person) ist, wäre auch der Verein der Versicherungsnehmer.

Sollte etwas mit dem Versicherungsschutz schief laufen, haftet dann immer erst noch der Verein und nicht eine natürliche Person.

 

PPS: Ich glaub wir sind OFF-Topic  uhoh.gif

 

 

 

 

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Zitat[/b] (Eike @ 08 Apr. 2004,15:01)][...]PS: Da ein Verein eine rechtsfähige Körperschaft (juristische Person) ist, wäre auch der Verein der Versicherungsnehmer.

Sollte etwas mit dem Versicherungsschutz schief laufen, haftet dann immer erst noch der Verein und nicht eine natürliche Person.

Diese juristische Person wird aber doch durch den Vorstand vertreten. Somit wird doch nach Belangung des Vereins der/die Vorsitzende angegangen, oder?

 

Grüße...

Der alte Rosendorn

 

P.S.: Da es hier ja um eine potentielle Vereinsgründung geht, sollten Fragen zum Haftungsrecht (gerade für Vereine) durchaus noch OnTopic sein. Ansonsten hören wir halt wieder auf damit ... wink.gif

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Zitat[/b] (Rosendorn @ 08 Apr. 2004,15:12)]
Zitat[/b] (Eike @ 08 Apr. 2004,15:01)][...]PS: Da ein Verein eine rechtsfähige Körperschaft (juristische Person) ist, wäre auch der Verein der Versicherungsnehmer.

Sollte etwas mit dem Versicherungsschutz schief laufen, haftet dann immer erst noch der Verein und nicht eine natürliche Person.

Diese juristische Person wird aber doch durch den Vorstand vertreten. Somit wird doch nach Belangung des Vereins der/die Vorsitzende angegangen, oder?

 

Grüße...

Der alte Rosendorn

Das ist nicht zwingend

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Zitat[/b] (Rosendorn @ 08 Apr. 2004,15:12)]Diese juristische Person wird aber doch durch den Vorstand vertreten. Somit wird doch nach Belangung des Vereins der/die Vorsitzende angegangen, oder?

Kommt das nicht darauf an, wie das in der Satzung bzw. Vereinsordnung geregelt ist? Bzw. wie die anderen Vorstands-/Vereinsmitglieder das wollen?

 

Viele Grüße

Harry

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Zitat[/b] (Eike @ 06 Apr. 2004,10:52)][...]

Von daher plädiere ich für die Norddeutschen für einen Nordwest-Con, als brauchbare Alternative zum Mitte-West-Con in Bacharach und den Mitte-Süd-Con in Breuberg. Als Alternative zum Süd-Süd-Süd-Con brauchen wir auch was im Norden.

Du spinnst. Bacharach und Breuberg liegen geografisch gesehen ziemlich nach beieinander (im Verhältnis zur Größe von Deutschland) und Längengradmäßig ist der Unterschied auch nicht hoch genug um aus Breuberg, gleich einen "Süd-Con" zu machen !=)

 

PS: Khun kennt sich recht gut mit Gesetzen und ähnlichem aus. Ich werde den nochmal triggern, etwas zum Thema "Haftung" zu schreiben...

 

 

 

 

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Zitat[/b] (Woolf Dragamihr @ 08 Apr. 2004,15:25)]
Zitat[/b] (Eike @ 06 Apr. 2004,10:52)][...]

Von daher plädiere ich für die Norddeutschen für einen Nordwest-Con, als brauchbare Alternative zum Mitte-West-Con in Bacharach und den Mitte-Süd-Con in Breuberg. Als Alternative zum Süd-Süd-Süd-Con brauchen wir auch was im Norden.

Du spinnst. Bacharach und Breuberg liegen geografisch gesehen ziemlich nach beieinander (im Verhältnis zur Größe von Deutschland) und Längengradmäßig ist der Unterschied auch nicht hoch genug um aus Breuberg, gleich einen "Süd-Con" zu machen !=)

 

PS: Khun kennt sich recht gut mit Gesetzen und ähnlichem aus. Ich werde den nochmal triggern, etwas zum Thema "Haftung" zu schreiben...

Ich habe aus Breuberg einen Mitte-Süd-Con gemacht.

Denn eine Entfernung von 545 Km von Hamburg aus im Gegensatz zu z.B. lächerlichen 202 Km von Stuttgart aus, sind da doch recht eindeutig.

 

Eike

 

 

 

 

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Zitat[/b] (Eike @ 08 Apr. 2004,15:01)]
Zitat[/b] (Rosendorn @ 08 Apr. 2004,14:58)]Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Nach meinem Verständnis war es mit der Haftung im Schadensfalle immer folgendermaßen:

 

[*] unverschuldete oder "nur" fahrlässige Schadensfälle: Versicherung haftet.

 

[*] grob fahrlässige oder gar schuldhafte Schadensfälle: die Haftpflichtversicherung springt zunächst ein, holt sich aber das Geld vom Schuldigen.

 

Beim Verein sind Vorstand, bzw. der Verein als Körperschaft noch dazwischen geschaltet. Ansonsten ist alles gleich.

 

Stimmt das so?

 

Grüße...

Der alte Rosendorn

Klar, wenn eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist zahlt immer die zuerst, es sei denn es kann grob fahrlässiges oder vorsätzliches schädliches Verhalten nachgewiesen werden oder bestimmte Sachverhalte bzw. Versicherungsfälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

 

Es gibt meines Wissens auch spezielle Veranstaltungshaftpflichtversicherungen.

 

Eike

 

PS: Da ein Verein eine rechtsfähige Körperschaft (juristische Person) ist, wäre auch der Verein der Versicherungsnehmer.

Sollte etwas mit dem Versicherungsschutz schief laufen, haftet dann immer erst noch der Verein und nicht eine natürliche Person.

 

PPS: Ich glaub wir sind OFF-Topic  uhoh.gif

Völlig korrekt recherchiert Herr Finanzbeamter.

thumbs-up.gif

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Die Suche nach einem geeigneten Veranstaltungsort schreitet voran. Ich hatte gestern ein sehr informatives Gespräch mit jemandem von der JuHe Tecklenburg. Entschieden ist aber noch gar nichts. Wir sind uns ja noch nicht mal einige, ob wir nun einen Verein gründen oder nicht.

 

 

 

 

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Zitat[/b] (Rosendorn @ 16 Apr. 2004,19:37)]Und, gibt's 'was Neues?

 

Grüße...

Der alte Rosendorn

Nach dem derzeitigen Stand gehe ich davon aus, dass wir einen WestCon auf die Beine stellen werden. Aber wie Sirana schon richtig geschrieben hat, wird sich nichts bis zum 15.5. entscheiden. Wenn der Termin feststeht werden wir ihn unverzüglich mit allem Tamtam hier verkünden, damit sich alle Urlaub nehmen können. wink.gif

 

Solwac

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Zitat[/b] (Eike @ 08 Apr. 2004,14:38)]Zum Thema Haftung:

Nach § 31 BGB müssen Schäden, die ein Vereinsvorstand im Rahmen seiner Vorstandstätigkeit in rechtswidriger schuldhafter Weise gegenüber Dritten verursacht vom Verein getragen werden.

Grüße,

 

mal ernst das mit der Haftung ist relativ einfach geregelt.

§ 31 BGB gilt noch und es haftet grundsätzlich der Verein. Sollte der Verein (oder seine Versicherung) nichtdie vollständige Deckung tragen können wird der Verein liquidiert (aufgelöst), weil er Konkurs anmelden muss!

 

Haften muss der Vorstand nur bei vorsätzlichen schuldhaften Handeln.

 

Von wem sich die Versicherung das Geld wiederholt ist hier irrelevant.

 

 

Bendenkt bitte eher, dass wenn etwas passiert und ihr macht das PRIVAT ihr alles abfangen müsst, was eine evtl. Versicherung nicht abdeckt und das mit Eurem gesamten Vermögen.

 

Beim Verein wird schlimmsten Fall der Verein liquidiert.

 

Beides trifft natürlich nicht zu, wenn jemand VORSÄTZLICH etwas tut, was Kosten verursacht - aber dann haftet derjenige, der das gemacht hat und nicht der Veranstalter!!

 

Aber ich denke wir sollten hier nicht so viel über den Kram schwampfen: Fazit ist, dass:

 

1.) Ein Verein das indiviiduelle Kostenrisiko für jede Person (Den Vorsatz außen vor) gleich 0 ist.

 

2.) Ein Verein ein wenig mehr Verwaltungsaufwand ist, wegen der Anmeldung/Satzung/Vollversammlungen etc.

 

3.) Nicht eine Person alleine das sagen hat, sondern man zusammen etwas organisiert - demnach sich auch die Arbeit auf mehrere Schultern verteilt!

 

MfG Khun

PS: Entscheiden muss das das Orga-Team das sich bildet, sonst niemand anders - wir geben hier nur Hilfestellung nd Infos, aber ich merke dass das hier eine moralische Grundsatzdiskussion zu werden scheint! sly.gif  lookaround.gif

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