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Gezielter Hieb ins Handgemenge


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Zitat[/b] (Hendrik Nübel @ 23 Jan. 2004,12:29)]
Zitat[/b] (Hornack Lingess @ 22 Jan. 2004,23:38)]Bliebe eigentlich nur die Frage zu klären, ob ein gezielter Angriff ein "normaler" Angriff ist. Ich denke nicht, dass dies so ist, denn sonst bräuchte man keine Sonderregeln für den gezielten Angriff. [...]

Es heißt übrigens im Regelwerk nicht "normaler Angriff", sondern "kann normal angreifen". Das ist ein ganz einfacher und unbefangener Satz, den du völlig überinterpretierst (und glaube mir, als Jurist habe ich Erfahrung mit Überinterpretationen). Da schreibt JEF einen kurzen Satz, in dem eigentlich nur steht, dass alles "normal" ist, dass also nichts Besonderes, keine speziellen Regeln anzuwenden sind. Und dann kommt da ein Regelbieger her, dreht dem guten Manne das Wort im Mund herum und meint nun, dass mit diesem kurzen Satz eine Einschränkung verbunden sei, also die zusätzliche und ziemlich komplizierte Regel eingeführt werde, dass man "normale" und andere ("spezielle" oder wie auch immer du sie nennen willst) Angriffe eingeführt werden, von denen nur erstere erlaubt sind! Ich halte das - insbesondere angesichts des von Prados erläuternd angeführten M3-Regeltextes - für, mit Verlaub, Unsinn! Es gibt den Terminus "normale Angriffe" nicht im Regelwerk, und das Wort "normal" kannst du auch nicht zur Begründung von Sonderregeln verwenden!

 

Um eines einmal klar zu stellen: Im Abschnitt Gezielte Hiebe wird diese Angriffsform für alle Nahkampfangriffe zugelassen. Deine Argumentation, das Regelwerk sähe Gezielte Angriffe ins Handgemenge hinein nicht vor, geht also fehl. Du müsstest darlegen, dass die grundsätzliche Erlaubnis gezielter Hiebe von den Regeln wieder aufgehoben wurde. Dazu jetzt die Formulierung "normal angreifen" zu verwenden, die gerade bekräftigt, dass alles normal ist, d. h. dass alle Regel gelten und man sich eigentlich keine weiteren Gedanken machen muss, ist geradezu absurd! Tragfähiger ist da schon das Argument, der Angriff ins Handgemenge sei kein Nahkampfangriff; nur ist das aus einer Menge bereits angeführter Gründe (Tabelle S. 225, Wortlaut "außerhalb des Handgemenges", erlaubte Waffen, Einteilung der Kampfformen im DFR) ebenfalls ein falsches Argument.

 

Grüße,

 

Hendrik

 

Edit fügt noch an, dass ich HarryBs Antworten auf deine zwei Fragen im Wesentlichen zustimme.

Jeder unbefangene Midgardspieler versteht unter dem Passus "normal Angreifen" den normalen ungezielten Angriff.

 

Zumindest diejenigen, die ich abseits dieser Diskussion einfach mal unbefangen gefragt habe.

 

Da man als Regelschreiber im allgemeinen eher selten darauf achtet die Ausformulierung der Regeln juristenklar zu gestalten(Unterstellung, ich weiß) , halte ich die Überlegung unter einem normalen Angriff halt den einfachen Angriff zu verstehen als wesentlich offensichtlicher.

 

Eike

 

 

 

 

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Zitat[/b] (Hendrik Nübel @ 23 Jan. 2004,12:12)]
Zitat[/b] (Rana @ 22 Jan. 2004,22:58)][...] Egal. Wie ich es Einskaldir schon sagte: Wenn wir mal zusammen spielen, werden wir uns schon einigen wink.gif

 

Gruß

Rana

Regeldiskussionen sollte man nicht am Spieltisch führen. Gerade dafür gibt es ja dieses wunderschöne Diskussionsforum!

 

Grüße,

 

Hendrik

Da muss ich aber drauf antworten: Ich würde nie diese Regeldiskussion am Spieltisch führen! Wenn ich in einer Runde spiele, und du oder Einsi oder Prados würden leiten, wäre hier kein Diskussion, weil der SL die Regeln bestimmt und ich mich ihnen beuge.

 

Hinterher vielleicht, beim gemütlichen Gespräch, nachdem ich dem raufenden Bösewicht mit einem gezielten Hieb den Kopf abgeschlagen habe. wink.gif

 

Auf die anderen Argumente kann ich jetzt nicht eingehen. Sie sind nicht widerlegbar, nur mMn anders interpretierbar. Und das tue ich halt.

 

Ein normaler Nahkampfangriff ist für mich eben ein Angriff mit Dolch oder Hand oder Schwert oder Bihänder. Ein Angriff, den ich nur mit bestimmten Waffen ausführen kann, empfinde ich nicht als normal. Und das ist - neben meiner anderen Vorstellung einer Gruppe Raufender (die als Argument ja nicht verwendet werden darf) - eben mein Problem.

 

Gruß

Rana

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Danke für die Unterstützung, Rana und Eike.

 

Nur kurz zur Logik:

Ein gezielter Hieb im Nahkampf ist ein einfacher Angriff.

Ins Handgemenge bekäme man +4 auf den Angriff.

--> Ein gezielter Hieb ins Handgemenge ist einfacher als ein gezielter Hieb in Nahkampf?

Da ich das für völlig unlogisch halte, bleibe ich bei meiner Auffassung, dass gezielte Hiebe ins Handgemenge unmöglich sind.

 

Hornack

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Zitat[/b] (Rana @ 23 Jan. 2004,12:39)]Ein normaler Nahkampfangriff ist für mich eben ein Angriff mit Dolch oder Hand oder Schwert oder Bihänder. Ein Angriff, den ich nur mit bestimmten Waffen ausführen kann, empfinde ich nicht als normal. Und das ist - neben meiner anderen Vorstellung einer Gruppe Raufender (die als Argument ja nicht verwendet werden darf) - eben mein Problem.

Vielleicht solltest du mal ein paar Gedanken daran verschwenden, warum in diesem speziellen Fall Nahkampfangriffe nicht mit dem Dolch oder der bloßen Hand (Reichweitenproblem) oder mit besonders unhandlichen Waffen (Bihänder & Co.) anders abgehandelt werden, als Angriffe mit Waffen, die dazwischen liegen.

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Zitat[/b] (Hornack Lingess @ 23 Jan. 2004,12:49)]--> Ein gezielter Hieb ins Handgemenge ist einfacher als ein gezielter Hieb in Nahkampf?

Da ich das für völlig unlogisch halte, bleibe ich bei meiner Auffassung, dass gezielte Hiebe ins Handgemenge unmöglich sind.

 

Hornack

nein ist er nicht.

 

er bekommt genau wie immer + 4 oder + 8 auf den zusätzlichen abwehrwurf.

 

nicht der gezielte hieb ist einfacher, sondern der nahkampfangriff , weil er von oben kommt und was weiß ich nicht.

 

wenn ich jemanden von hinten angreife, ist der gezielte hieb auch nicht enfacher, wegen der + 2, sondern der nahkmapfangriff.

 

ein gezielter hieb ist niemals "einfacher". deshalb bleibt der zweite abwehrwurf immer von sämtlichen modifikationen verschont.

 

zu allem anderen äußere ich mich nicht mehr. seit meinem letzen posting dreht sich m.e. alles hier im kreis.

 

 

 

 

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Zitat[/b] (Eike @ 23 Jan. 2004,12:32)]Genau diese Herleitung halte ich für willkürlich und zielorientiert zu dem Zwecke gezielte Hiebe mit Einhandwaffen in ein Handgemenge zuzulassen.

Da die Herleitung (spezielle verdrängt allgemeine Regel und wo keine spezielle Regel ist, gilt die allgemeine) allgemeingültig ist, ist dieses Argument so ziemlich an den Haaren herbeigezogen.

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Zitat[/b] (HarryB @ 23 Jan. 2004,12:58)]
Zitat[/b] (Eike @ 23 Jan. 2004,12:32)]Genau diese Herleitung halte ich für willkürlich und zielorientiert zu dem Zwecke gezielte Hiebe mit Einhandwaffen in ein Handgemenge zuzulassen.

Da die Herleitung (spezielle verdrängt allgemeine Regel und wo keine spezielle Regel ist, gilt die allgemeine) allgemeingültig ist, ist dieses Argument so ziemlich an den Haaren herbeigezogen.

Eben nicht.

Denn eurer Meinung nach sind gezielte Hiebe mit Zweihandwaffe in das Handgemenge erlaubt und ich brauch nur hoffen das ich das anvisierte Bein auch treffe oder das meines Kameraden oder das eines dritten oder ....

 

Ich treffe also gezielt das Bein von irgendwem.

 

Denn gezielte Hiebe, auch mit Zweihandwaffe sind in das Handgemenge hinein nach eurer These erlaubt. Punkt.

Sie werden nicht ausgeschlossen durch die Regel, dass das Opfer zufällig ermittelt wird.

Der Ausschluss der Zweihandangriffe bei gezielten Hieben ins HAndgemenge wäre willkürlich.

 

 

 

 

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Zitat[/b] (Eike @ 23 Jan. 2004,13:04)]Eben nicht.

Denn eurer Meinung nach sind gezielte Hiebe mit Zweihandwaffe in das Handgemenge erlaubt und ich brauch nur hoffen das ich das anvisierte Bein auch treffe oder das meines Kameraden oder das eines dritten oder ....

 

Ich treffe also gezielt das Bein von irgendwem.

 

Denn gezielte Hiebe, auch mit Zweihandwaffe sind in das Handgemenge hinein nach eurer These erlaubt. Punkt.

Sie werden nicht ausgeschlossen durch die Regel, dass das Opfer zufällig ermittelt wird.

Der Ausschluss der Zweihandangriffe bei gezielten Hieben ins HAndgemenge wäre willkürlich.

Irgendwas stimmt mit deiner Logik nicht.

 

Zu behaupten, ein gezielter Hieb sei möglich, wenn das Ziel zufällig bestimmt wird, ist total unsinnig. Wenn ich das Ziel nicht festlegen kann (weil das Ziel zufällig bestimmt wird) kann ich auch nicht gezielt zuschlagen, oder?

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Zitat[/b] (HarryB @ 23 Jan. 2004,13:09)]
Zitat[/b] (Eike @ 23 Jan. 2004,13:04)]Eben nicht.

Denn eurer Meinung nach sind gezielte Hiebe mit Zweihandwaffe in das Handgemenge erlaubt und ich brauch nur hoffen das ich das anvisierte Bein auch treffe oder das meines Kameraden oder das eines dritten oder ....

 

Ich treffe also gezielt das Bein von irgendwem.

 

Denn gezielte Hiebe, auch mit Zweihandwaffe sind in das Handgemenge hinein nach eurer These erlaubt. Punkt.

Sie werden nicht ausgeschlossen durch die Regel, dass das Opfer zufällig ermittelt wird.

Der Ausschluss der Zweihandangriffe bei gezielten Hieben ins HAndgemenge wäre willkürlich.

Irgendwas stimmt mit deiner Logik nicht.

 

Zu behaupten, ein gezielter Hieb sei möglich, wenn das Ziel zufällig bestimmt wird, ist total unsinnig. Wenn ich das Ziel nicht festlegen kann (weil das Ziel zufällig bestimmt wird) kann ich auch nicht gezielt zuschlagen, oder?

Zustimmung! (Damit es klar ist: zu HarryB! )

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Zitat[/b] (Eike @ 23 Jan. 2004,12:32)][...] Hendrik du darfst nicht vergessen, dass das Regelwerk nicht von einem Juristen erstellt wurde.

Mir sind durchaus alle gängigen Herleitungen der juristischen Methodenlehre bekannt und vertraut und meistens sind diese zum Verstehen der Regeln sehr hilfreich, zwingend aber nie.

 

Eike

Ich habe mich lediglich des Lehrsatzes bedient, dass eine spezielle Regel die allgmeine verdrängt, und der gilt für dieses Regelwerk - fernab aller juristischen Ausbildung und Methoden - ganz sicher und 100%ig! Mir gefällt das Bild, das du mit diesem Satz von mir zeichnest, übrigens überhaupt nicht! Ich verstehe ihn so, dass du mich für jemanden hälst, der nur in juristischen Begriffen denkt (was ich in diesem Strang nicht einmal ansatzweise getan habe) und sich nicht davon lösen kann. Bitte löse du dich doch einmal von deinem Vorurteil mir gegenüber!

 

Hendrik

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Zitat[/b] (Eike @ 23 Jan. 2004,12:36)][...] Jeder unbefangene Midgardspieler versteht unter dem Passus "normal Angreifen" den normalen ungezielten Angriff. [...]

Ich vermute, ihr denkt da das kleine Wörtchen "nur" in den Satz hinein. Da steht aber nicht "kann nur normal angreifen", sondern "kann normal angreifen". Eine Einschränkung ist da nicht vorhanden!

 

Grüße,

 

Hendrik

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Zitat[/b] (Hornack Lingess @ 23 Jan. 2004,12:49)]Danke für die Unterstützung, Rana und Eike.

 

Nur kurz zur Logik:

Ein gezielter Hieb im Nahkampf ist ein einfacher Angriff.

Ins Handgemenge bekäme man +4 auf den Angriff.

--> Ein gezielter Hieb ins Handgemenge ist einfacher als ein gezielter Hieb in Nahkampf?

Da ich das für völlig unlogisch halte, bleibe ich bei meiner Auffassung, dass gezielte Hiebe ins Handgemenge unmöglich sind.

 

Hornack

Die Logik des Regelwerks ist klar und nachvollziebar:

 

unmodifizierter Nahkampfangriff => Angriff ins Handgemenge mit +4

 

unmodifizierter Gezielter Hieb => Gezielter Hieb ins Handgemenge mit +4

 

Da ist alles stimmig: Das Regelwerk sieht es generell als leichter an, ins Handgemenge zu schlagen. Folgerichtig vergibt es den +4-Bonus bei allen Angriffsarten. Die "Unlogik" kommt erst auf, wenn man sich - so wie du offensichtlich - gezielte Angriffe ins Handgemenge als sehr schwer vorstellt. Was du damit meinst, ist nicht Unlogik, sondern fehlender Realismus.

 

Die Regeln sind aber nicht unrealistisch: Ich habe bereits gestern angeregt, sich einmal Raufen wie einen olympischer Ringkampf vorzustellen. Da gibt es lange Phasen, in denen die Kontrahenten fast bewegungslos verharren (und ein gutes Ziel abgeben), weil keiner die Kraft des anderen überwinden und einen Griff oder Wurf anbringen kann. Das ist auch bei Wirthausschlägereien, wie man sie aus Filmen (oder der Realität) kennt, nicht anderes: Zu Beginn, wenn einer sich auf den anderen wirft, rollen die beiden noch kurz durch die Gegend, dann liegt aber meist einer oben und die Position der beiden verändert sich nur noch gelegentlich, während beide um einen Griff o. ä. ringen. Ein Hin- und Hergewälze findet niemals länger als einige Sekunden statt, sonst werden die Kämpfer doch schwindelig! Da eine Midgard-Kampfrunde 10 Sekunden dauert, ist es höchst wahrscheinlich, dass der Angreifer von Außen einen Zeitraum findet, in dem die Raufenden nicht unkontrolliert hin- und herrollen, sondern sich gegenseitig im Griff haben oder ihre Kräfte neutralisieren. In einem solchen Moment rechtfertigen sich die +4 auf Nahkampfangriffe; und natürlich kann man in einem solchen Moment auch gezielt zuschlagen.

 

Grüße,

 

Hendrik

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Zitat[/b] (Hendrik Nübel @ 23 Jan. 2004,13:13)]
Zitat[/b] (Eike @ 23 Jan. 2004,12:32)][...] Hendrik du darfst nicht vergessen, dass das Regelwerk nicht von einem Juristen erstellt wurde.

Mir sind durchaus alle gängigen Herleitungen der juristischen Methodenlehre bekannt und vertraut und meistens sind diese zum Verstehen der Regeln sehr hilfreich, zwingend aber nie.

 

Eike

Ich habe mich lediglich des Lehrsatzes bedient, dass eine spezielle Regel die allgmeine verdrängt, und der gilt für dieses Regelwerk - fernab aller juristischen Ausbildung und Methoden - ganz sicher und 100%ig! Mir gefällt das Bild, das du mit diesem Satz von mir zeichnest, übrigens überhaupt nicht! Ich verstehe ihn so, dass du mich für jemanden hälst, der nur in juristischen Begriffen denkt (was ich in diesem Strang nicht einmal ansatzweise getan habe) und sich nicht davon lösen kann. Bitte löse du dich doch einmal von deinem Vorurteil mir gegenüber!

 

Hendrik

Ein derartig eingeschränktes Bild deiner Persönlichkeit zu unterstellen ist von mir weder gewollt noch beabsichtigt.

 

Sollte ich mich da mißverständlich ausgedrückt haben, bitte ich um Verständnis für meine Unzulängliche Ausdrucksweise.

 

Eike

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Habe ich schon mal erwähnt, dass ich ja durchaus geneigt bin der Meinung dass gezielte Hiebe ins Handgemenge zulässig sind anzunehmen, den Widerspruch mit den Zweihandwaffen aber nicht richtig einordnen kann. Selbst nach den Versuchen es damit zu erklären dass die zufällige Ermittlung von Zielen den gezielten Hieb auschließt ist es für mich nicht zwingend da es mMn kein schlagendes Argument darstellt.

 

Ich hoffe es kommt innerhalb des nächsten halben Jahres eine Antwort auf meine Regelanfrage auf der Midgard-Page.

 

Eike

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Hallo zusammen!

 

Interessante Frage nebenbei: Wie stellt ihr "gezielte Angriffe ins Handgemenge-Befürworter" Euch dann den gezielten Angriff mit der Zweihandwaffe vor?

 

Der "normale Angriff", wie er im Abschnitt Handgemenge erwähnt wird, wird durch die Regelungen in diesem Abschnitt mMn doch erheblich eingeschränkt:

 

Man kann nicht mit einem Dolch oder mit der bloßen Hand in ein Handgemenge schlagen  - was im "regulären" Nahkampf problemlos zu bewerkstelligen ist und

man kann nicht mit einer Zweihandwaffe ins Handgemenge schlagen, ohne sicher zu sein, auch das anvisierte Opfer zu treffen - was ebenfalls im "regulären" Nahkampf so nicht vorkommt.

 

Andererseits behauptet ihr, der gezielte Angriff wäre als "normaler" Angriff ebenso problemlos möglich - nun, einen gezielten Angriff kann man mit einem Dolch, als KiDoKa mit der bloßen Faust (wenn dieser die entsprechende Technik beherrscht) und als Zweihandwaffenträger angeblich jederzeit im Nahkampf ausführen - und wenn man sich eurer Argumentation anschließt, dann auch von außen ins Handgemenge hinein.

 

Was bedeutet: Mit Dolch, waffenlos und mit Zweihandwaffe unterliege ich den Einschränkungen des Angriffs ins Handgemenge nicht mehr, wenn ich einen gezielten Angriff von außen ins Handgemenge ausführe.

 

Meiner Meinung nach beißt sich da was, denn damit übergeht ihr die Regeln, die für den Angriff von außen ins Handgemenge gerade aufgestellt worden sind.

 

Grüße,

Yarisuma

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Zitat[/b] (Yarisuma @ 23 Jan. 2004,17:14)]Man kann nicht mit einem Dolch oder mit der bloßen Hand in ein Handgemenge schlagen  - was im "regulären" Nahkampf problemlos zu bewerkstelligen ist und

man kann nicht mit einer Zweihandwaffe ins Handgemenge schlagen, ohne sicher zu sein, auch das anvisierte Opfer zu treffen - was ebenfalls im "regulären" Nahkampf so nicht vorkommt.

 

Andererseits behauptet ihr, der gezielte Angriff wäre als "normaler" Angriff ebenso problemlos möglich - nun, einen gezielten Angriff kann man mit einem Dolch, als KiDoKa mit der bloßen Faust (wenn dieser die entsprechende Technik beherrscht) und als Zweihandwaffenträger angeblich jederzeit im Nahkampf ausführen - und wenn man sich eurer Argumentation anschließt, dann auch von außen ins Handgemenge hinein.

 

Was bedeutet: Mit Dolch, waffenlos und mit Zweihandwaffe unterliege ich den Einschränkungen des Angriffs ins Handgemenge nicht mehr, wenn ich einen gezielten Angriff von außen ins Handgemenge ausführe.

 

Meiner Meinung nach beißt sich da was, denn damit übergeht ihr die Regeln, die für den Angriff von außen ins Handgemenge gerade aufgestellt worden sind.

 

Grüße,

Yarisuma

confused.gif

 

wenn ich mit waloka und dolch überhaupt nicht in ein hangemenge schlagen kann, kann ich das auch nicht gezielt als KiDoKa oder was auch immer.

 

ich kann es deshalb damit nicht, weil ich nicht rankomme . die reichweite ist zu kurz. das ist alles.

 

nur weil ich als untoter einen beflammenkreisten nicht mit dolch oder bloßer hand angreifen kann, weil die nicht länger als 50 cm sind, kann ich dennoch problemlos mit dem schwert einen gezielten hieb auf den verzauberten ausführen.

aus dieser passage ein verbot abzuleiten, ist ein bisschen schwach.

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Zitat[/b] (Einskaldir @ 23 Jan. 2004,12:57)]
Zitat[/b] (Hornack Lingess @ 23 Jan. 2004,12:49)]--> Ein gezielter Hieb ins Handgemenge ist einfacher als ein gezielter Hieb in Nahkampf?

Da ich das für völlig unlogisch halte, bleibe ich bei meiner Auffassung, dass gezielte Hiebe ins Handgemenge unmöglich sind.

 

Hornack

nein ist er nicht.

 

er bekommt genau wie immer + 4 oder + 8 auf den zusätzlichen abwehrwurf.

 

nicht der gezielte hieb ist einfacher, sondern der nahkampfangriff , weil er von oben kommt und was weiß ich nicht.

Einsi, das meinst du nicht ernst oder?

 

Seit wann unterscheidet das Regelwerk zwischen Nahkampfangriff und gezielten Hieb, wenn ich einen gezielten Hieb machen will? Ich würfle einen Nahkampfangriff und erhalte beim Schlag ins Handgemenge einen Bonus von 4. Daraus folgt: die Erfolgschancen steigen gegenüber einem "normalen" Nahkampfangriff, die Abwehrchancen werden dadurch schlechter.

 

Ein Beispiel:

Hornack (Rapier+10) greift gezielt im Nahkampf den Kopf von Einskaldir an. Er trifft bei 10-20. Angenommen, er kommt auf ein Ergebnis von 25.

Einskaldir (Abwehr+13) wehrt erfolgreich ab, wenn er bei der ersten Abwehr 12 würfelt oder bei der zweiten 6. Einskaldir würfelt beim ersten Wurf eine 6, beim zweiten eine 9, der Hieb wird also abgewehrt.

 

Einskaldir befindet sich nun mit Hendrik und HarryB im Handgemenge. Hornack will Hendrik zu Hilfe eilen und schlägt deshalb gezielt mit dem Rapier nach Einskaldirs Kopf:

Hornack trifft nun, da er erhöht steht, leichter (+4 von oben), d.h. schon bei einem Ergebnis von 6-20. Seine Trefferchancen erhöhren sich deutlich, d.h. es fällt ihm auch leichter, seinen Treffer ins gewünschte Ziel zu bringen. Wieder würfelt Hornack eine 15, was diesmal zum Gesamtergebnis von 29 führt.

Einskaldir möchte nun abwehren. Der erste Abwehrwurf ist wiederum eine 6, was schon im Nahkampf nicht reichte. Der zweite Abwehrwurf ergibt wiederum eine 9, die zum Gesamtergebnis von 28 führt.

 

Somit hat Einskaldir im Handgemenge Pech und wird schwer getroffen.

 

Nun die Frage:

Ist es realistisch, dass Einskaldir im Handgemenge leichter von Hornack gezielt am Kopf getroffen werden kann als im Nahkampf, denn dass das leichter ist, sollte das Beispiel eindeutig beweisen?

Man bedenke, dass Einskaldir sich mit zugleich zwei Personen im Handgemenge befindet, die ihn und seinen Kopf zeitweise verdecken, d.h. Hornack hat nicht die 10sec Zeit für den Hieb, die er normalerweise hätte.

 

Ich halte das für absolut realitätsfern. Regelwerk hin oder her.

 

Hornack

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Zitat[/b] (Hornack Lingess @ 24 Jan. 2004,12:29)]Ich halte das für absolut realitätsfern. Regelwerk hin oder her.

Das liegt aber an deiner persönlichen Vorstellung davon, wie ein Handgemenge aussieht, nicht am Regelwerk. Es ist klar, daß wir keinen Konsens finden, solange du auf der Basis deiner persönlichen Vorstellungskraft und nicht auf Basis des Regelwerks argumentierst.

 

Nichts für ungut.

Harry

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@Hornack

 

Deine Argumente sind so leicht fassbare Begriffe wie "leichter", "schwerer" welche du in Relation zu deiner persönlichen Vorstellung von einem Handgemenge setzt. Du stützt deine Argumentation in keiner Weise auf Regeltext, sondern darauf, daß ein gezielter Schlag in ein Handgemenge nicht möglich sein kann, weil es nach deiner Vorstellung unmöglich ist, daß ein gezielter Schlag in ein Handgemenge leichter sein soll, als ein gezielter Schlag gegen einen Gegner, der auf deinen Schlag vorbereitet ist.

 

Solange du weiter damit argumentierst, wie du dir das Handgemenge vorstellst, kann ich nicht auf deine Argumente eingehen. Deine Vorstellung ist nicht meine Vorstellung. Melde dich bitte wieder, wenn du bereit bist, Regeltext ohne Einbeziehung deiner persönlichen Vorstellung zu interpretieren.

 

Die Frage lautete nicht: "Sind die Regeln an der Stelle realisitisch?" sondern "Ist es laut Regeltext möglich?". Die zweite Frage verdient ein klares und lautes "ja". Zu der ersten Frage äußere ich mich nicht.

 

Viele Grüße

Harry

 

 

 

 

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