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Schutzrune auf Geschoss


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Ich verlinke mal die damalige Antwort von Elsa aus den Regelantworten zu M4. Vielleicht liefert sie weitere Anregungen: http://www.midgard-forum.de/forum/index.php?/topic/2238-schutzrunen/

Auf Midgard-Online gab es die Antwort sogar noch etwas ausführlicher:

 

Wann werden Schutzrunen ausgelöst? Was ist der "Wille" des Zauberers?

 

Wer den mit der Rune versehenen Gegenstand ungestraft berühren darf und wer nicht, wird vom Zauberer festgelegt - ähnlich wie bei Lettern. Der Zauberer gibt dazu einfach bestimmte Personengruppen (Orcs, Flugwesen) und/oder Einzelwesen (Finrod MacBeorn, Olafsdottir) an. So kann er beispielsweise angeben, daß der Zauberer Agadur und alle Orcs den Gegenstand berühren dürfen, andere Menschen und der Orc-Schamanen Korkul jedoch nicht. Weitere Beispiele finden sich im Arkanum, Seite 220 und 221.

 

Ich finde den letzten, oben zitierten Absatz, der in der Regelantwort hier im Forum nicht enthalten ist, seltsam. Er entwertet die Thaumagramme und ihre Opferlettern völlig. Wahrscheinlich ist er deshalb "wieder" entfallen. Jedenfalls ist dieser Absatz (im Gegensatz zum Rest) für M5 nicht mehr relevant, denn im Mysterium S.96 wird das jetzt genauer spezifiziert:

 

"Für die Magie der Vigilsignie sind normalerweise alle Personen außer dem Besitzer und dem Thaumaturgen, der die Schutzrune geschaffen hat, unbefugt. Befindet sich der Besitzer aber in 30 m Umkreis, „spürt“ das magische Zeichen, wenn er nichts dagegen hat, dass jemand den geschützten Gegenstand berührt oder mit ihm berührt wird. Die Schutzrune wird dann nicht ausgelöst."

 

Wieso darin jetzt der Passus "oder mit ihm berührt wird" steht, weiß ich nicht. Der impliziert doch, dass man das Siegel doch auf seine Keule malen darf, um damit andere zu "berühren". Ich glaub', das ignorier' ich jetzt…

Bearbeitet von Kio
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Kio, lesen und verstehen ist nicht so deins?

Anscheinend willst du auf Biegen und Brechen Schutzrunen so benutzen wie handgranatenartige Runenstäbe, dann mach das halt.

Thaumagramme sind aber noch mal etwas ganz anderes, bitte weite diese seltsame "Diskussion" nicht ins Endlose aus.

 

Du verrennst dich gerade in einen Gedanken, weil du m.M.n. aus allen Antworten nur herausliest, was dir mal gerade so passt.

Das finde ich schade, weil die Regelantwort durchaus Spielraum lässt.

Aber sie lässt eben definitiv nicht die Verwendung von Schutzrunen zu, wie sie dir vorschwebt.

 

Für mein Verständnis reicht die Regelerklärung völlig aus, um aus einer Schutzrune eine funktionierende Falle für ganz besondere Situationen zu konstruieren.

Das erfordert soviel Chuzpe, dass ich vor jedem Spieler den Hut ziehe, der in seine offensiv-defensive Planung eine Schutzrune miteinbezieht.

 

Deshalb finde ich, dass dein schnöder und billiger Einsatzgedanke den Einfallsreichtum anderer Spieler abwertet -
und damit auch die Spieler selbst, die lange gezockt haben, um ihrer Figur eine solche Möglichkeit zu eröffnen.

Ganz unabhängig davon, ob deine Idee nun regelkonform sein mag oder nicht.

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