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Datenein- und Weitergabe der Anmeldedaten bei MidgardCons


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Rechtlich verbindliche Auskunft kann diesbezüglich - wie auch von Rolf bemerkt - ein Anwalt geben.
Nein. Ein Anwalt kann nur Rechtsrat und Empfehlungen, aber keine verbindliche Auskunft geben.

 

Verbindlich entscheiden können nur Gerichte, und auch das gilt dann nur zwischen den Prozessparteien.

 

Missverständlich: Der Rechtsrat ist für den Anwalt dahingehend rechtlich verbindlich, als er mit rechtlichen Folgen verbunden ist. Davon will ich mich distanzieren, weil ich eben gerade kein Anwalt bin.

 

Mfg Yon

Bearbeitet von Yon Attan
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Rechtlich verbindliche Auskunft kann diesbezüglich - wie auch von Rolf bemerkt - ein Anwalt geben.
Nein. Ein Anwalt kann nur Rechtsrat und Empfehlungen, aber keine verbindliche Auskunft geben.

 

Verbindlich entscheiden können nur Gerichte, und auch das gilt dann nur zwischen den Prozessparteien.

 

Missverständlich: Der Rechtsrat ist für den Anwalt dahingehend rechtlich verbindlich, als er mit rechtlichen Folgen verbunden ist. Davon will ich mich distanzieren, weil ich eben gerade kein Anwalt bin.

 

Mfg Yon

 

Rechtliche Folgen für wen?

 

Bezüglich der erteilen rechtlichen Hinweise bewegen wir uns hier sowieso eigentlich auf sehr dünnem Eis. Es gibt ja auch noch das Rechtsdienstleistungsgesetz. ;) Und man könnte sich darüber unterhalten, ob hier Rechtsrat bzgl. eines individuellen Sachverhaltes erteilt wird... Und dazu berechtigt wären theoretisch, soweit ich weiß, genau zwei der bisherigen Diskutanten.

 

Mittlerweile bin ich der Ansicht, dass der ganze Strang besser verschwinden sollte.

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Mittlerweile bin ich der Ansicht, dass der ganze Strang besser verschwinden sollte.

 

Das nicht, aber wir sollten diese Diskussion ruhen lassen und den Organisatoren der Cons die Zeit geben, hier eine gute Lösung zu erarbeiten. Es würde dem Thema nicht gerecht, wenn wir uns - wie bei so mancher Regeldiskussion.... - immer wieder im Kreis drehen.

 

Einzig Selbstauskünfte von Leuten, die "nein" bei der Datenweitergabe ankreuzen würden ab hier noch neue Erkenntnisse bringen, schätze ich.

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Rechtlich verbindliche Auskunft kann diesbezüglich - wie auch von Rolf bemerkt - ein Anwalt geben.
Nein. Ein Anwalt kann nur Rechtsrat und Empfehlungen, aber keine verbindliche Auskunft geben.

 

Verbindlich entscheiden können nur Gerichte, und auch das gilt dann nur zwischen den Prozessparteien.

 

Missverständlich: Der Rechtsrat ist für den Anwalt dahingehend rechtlich verbindlich, als er mit rechtlichen Folgen verbunden ist. Davon will ich mich distanzieren, weil ich eben gerade kein Anwalt bin.

 

Mfg Yon

 

Rechtliche Folgen für wen?

 

Bezüglich der erteilen rechtlichen Hinweise bewegen wir uns hier sowieso eigentlich auf sehr dünnem Eis. Es gibt ja auch noch das Rechtsdienstleistungsgesetz. ;) Und man könnte sich darüber unterhalten, ob hier Rechtsrat bzgl. eines individuellen Sachverhaltes erteilt wird... Und dazu berechtigt wären theoretisch, soweit ich weiß, genau zwei der bisherigen Diskutanten.

 

Mittlerweile bin ich der Ansicht, dass der ganze Strang besser verschwinden sollte.

 

Rechtliche Folgen für denjenigen, der den Rat erteilt. Wir meinen das gleiche :männlicherhändedruc

 

Mfg Yon

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Rechtlich verbindliche Auskunft kann diesbezüglich - wie auch von Rolf bemerkt - ein Anwalt geben.
Nein. Ein Anwalt kann nur Rechtsrat und Empfehlungen, aber keine verbindliche Auskunft geben.

 

Verbindlich entscheiden können nur Gerichte, und auch das gilt dann nur zwischen den Prozessparteien.

 

Missverständlich: Der Rechtsrat ist für den Anwalt dahingehend rechtlich verbindlich, als er mit rechtlichen Folgen verbunden ist. Davon will ich mich distanzieren, weil ich eben gerade kein Anwalt bin.

 

Mfg Yon

 

Rechtliche Folgen für wen?

 

Bezüglich der erteilen rechtlichen Hinweise bewegen wir uns hier sowieso eigentlich auf sehr dünnem Eis. Es gibt ja auch noch das Rechtsdienstleistungsgesetz. ;) Und man könnte sich darüber unterhalten, ob hier Rechtsrat bzgl. eines individuellen Sachverhaltes erteilt wird... Und dazu berechtigt wären theoretisch, soweit ich weiß, genau zwei der bisherigen Diskutanten.

 

Mittlerweile bin ich der Ansicht, dass der ganze Strang besser verschwinden sollte.

 

Rechtliche Folgen für denjenigen, der den Rat erteilt. Wir meinen das gleiche :männlicherhändedruc

 

Mfg Yon

 

Diese "rechtlichen Folgen" für den Ratgebenden (ich nehme an, du meinst den Anwalt) sind aus mehreren Gesichtspunkten für die Diskussion nicht von Relevanz. Zum einen hat der Meeresdruide schon angedeutet, dass der Anwalt nur eine Einschätzung der Sach- und Rechtslage gibt. Außer bei glasklaren Dingen wird er sich hüten, zu behaupten, es sei definitv "so oder so".

Daher wird schon aus diesem Grunde kein Haftungsfall für ihn eintreten, zumal da noch ganz andere Dinge hinzutreten müssten (ein tatsächlicher Schaden des Ratsuchenden, für welchen der Rat des Anwalts kausal war und der sonst nicht eingetreten wäre, was vom Ratsuchenden neben dem Rat an sich zu beweisen ist; alles sehr heikel).

Zum anderen könnte sich der Ratsuchende nicht darauf zurückziehen, sein Fehlverhalten mit einem falschen juristischen Rat zu rechtfertigen. ;)

Ich halte deinen Rat, einen Fachanwalt zu konsultieren für absolut sinnvoll. Aber mit der "Verbindlichkeit" /Rechtsfolgen wäre ich vorsichtig. ;)

Bearbeitet von Einskaldir
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Hi,

 

wenn ich den Strang hier richtig verstanden habe, ging es Solwac doch darum, zu erfahren, wieso

es Con-Teilnehmer gibt, die bei ihrer Con-Anmeldung den Haken für die Weitergabe von Info an andere

Con-Orgas setzen und andere, die den Haken nicht setzen. Und Solwac hatte nach den Motivationen

der jeweiligen Gruppe (Haken ja/nein) gefragt.

 

Wenn ich damit nicht vollkommen neben der Spur fahre, dann hier meine Antwort für Solwac:

 

Ich hoffe immer den Haken zu setzen, obwohl ich nur an 3 Cons (WestCon. BreubergCon &

SüdCon) teilnehme und die anderen 3 (KlosterCon, NordlichtCon & BacharachCon) für mich

nicht in Frage, da ich auch kein Problem damit habe, auch von den 3 letztgenannten Cons

eine Einladung zu bekommen, auch wenn ich diese nicht wahrnehme.

 

Trotzdem kann ich nicht ausschließen, dass ich den Haken auch schon einmal vergessen habe,

da ich immer davon ausgehe, das der Con, bei dem ich mioch gerade anmelde, ja meine Daten

hat, da er mir sonst ja keine Einladung hätte schicken können. Mir war bisher einfach nicht bewusst,

dass meine Daten jedes Mal an alle Con-Orgas weiteregegeben werden muss, um aktuelle Listen

auf einem aktuellen Stand zu halten.

 

Damit mir das zukünftig nicht mehr passiert, wäre es für mich hilfreich, wenn der Haken deutlicher

angeboten und dabei auch erläutert würde, dass er zum Abgleichen der aktuellen Listen von den

Orgas benötigt wird.

 

Mit urzwergischem Bikergruß

(und in der Hoffnung, den Haken nie mehr zu vergessen)

 

Moderation :

Einige Beiträge dieser Diskussion wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht. Es sind ungewollt einige Interna der Con-Organisation hier öffentlich diskutiert worden. Und wir wollen nicht, dass ein Con-Organisator hierdurch in Schwierigkeiten kommen kann.

 

Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen

Bearbeitet von Bruder Buck
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  • 1 Monat später...

Hier scheint es mir gut aufgehoben zu sein:

 

Nicht nur in der Vergangenheit sondern anscheinend immer noch werden email-Adressen verwendet, die heikel sind. Dabei geht es vor allem um Firmenadressen, die eventuell auch von Kollegen oder gar Chefs mitgelesen werden können. Warum machen das manche? Ist der Gewinn an Bequemlichkeit so groß? Denn wenn später einmal unerwünschte mails an so eine Adresse geschickt werden ist der Ärger groß. Und gerade bei einer Firmenadresse kann man sich ja nicht sicher sein, ob nächstes Jahr nicht eine andere Bestimmung in Kraft tritt, man hat halt nicht so viel Kontrolle wie über eine private Adresse.

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  • 4 Wochen später...
Da unser BB als verlängerter Arm der Con-Orgas eine Auftragsdatenverarbeitung durchführt, ist eine explizierte Einwilligungserklärung der Teilnehmer nicht notwendig. Es reicht die Weitergabe zur Auftragsdatenverarbeitung in den AGB´s zu regeln.

 

Wo können diese AGB von den Conteilnehmern gesehen und bestätigt werden, bevor sie sich zum Con anmelden?

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Da unser BB als verlängerter Arm der Con-Orgas eine Auftragsdatenverarbeitung durchführt, ist eine explizierte Einwilligungserklärung der Teilnehmer nicht notwendig. Es reicht die Weitergabe zur Auftragsdatenverarbeitung in den AGB´s zu regeln.
Das ist nicht ganz richtig: Wir brauchen zwar keine Einwilligung, um die Daten an einen Auftragsdatenverarbeiter weiterzugeben. BB müsste dann die Daten aber für alle Cons getrennt halten. Wenn wir BB erlauben, die Daten auch einem anderen Con zugänglich zu machen, übermitteln wir die Daten an diesen anderen Cons und benötigen eine Einwilligung. Eine solche Einwilligung kann man auch nicht in AGB verstecken. Bearbeitet von Meeresdruide
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Da unser BB als verlängerter Arm der Con-Orgas eine Auftragsdatenverarbeitung durchführt, ist eine explizierte Einwilligungserklärung der Teilnehmer nicht notwendig. Es reicht die Weitergabe zur Auftragsdatenverarbeitung in den AGB´s zu regeln.
Das ist nicht ganz richtig: Wir brauchen zwar keine Einwilligung, um die Daten an einen Auftragsdatenverarbeiter weiterzugeben. BB müsste dann die Daten aber für alle Cons getrennt halten. Wenn wir BB erlauben, die Daten auch einem anderen Con zugänglich zu machen, übermitteln wir die Daten an diesen anderen Cons und benötigen eine Einwilligung. Eine solche Einwilligung kann man auch nicht in den AGB verstecken.

 

Das ist so nicht richtig. Da BB für die Ordnungsgemäße Bearbeitung der Daten zuständig ist. In diesem Falle ist keine MANDANTENTRENNUNG des Datenpools notwendig. Er ist somit der einzige "Sachbearbeiter". Sollte BB jedoch Vertriebs MA einstellen die aktive für die Con Veranstalter Teilnehmer werden, ist:

 

1.) Das Need-to-Know einzuhalten (nur jedem jeweiligen Vertriebs MA die Daten zur Verfügung zu stellen, die diese für die Erledigung ihrer Aufgaben zwingend benötigen).

2.) Bei Grenzüberschreitenden Datenzugriff in andere Länder als das Ursprungsland der Datenerfassung ist eine Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung des Kunden erforderlich.

 

VG

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Durch die Anmeldung per Email akzeptierst jeder Teilnehmer automatisch die AGBs des jeweiligen Veranstalter. Ohne diese eine Teilnahme nicht möglich ist.

 

ich wiederhole: wo stehen die AGB, damit ich sie einsehen und mich über diese Datenweitergabe informieren kann?

Nerkaus ist kein Mitglied einer Con-Orga und kann somit diese Frage nicht beantworten.

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Das ist so nicht richtig. Da BB für die Ordnungsgemäße Bearbeitung der Daten zuständig ist. In diesem Falle ist keine MANDANTENTRENNUNG des Datenpools notwendig. Er ist somit der einzige "Sachbearbeiter". Sollte BB jedoch Vertriebs MA einstellen die aktive für die Con Veranstalter Teilnehmer werden, ist:

1.) Das Need-to-Know einzuhalten (nur jedem jeweiligen Vertriebs MA die Daten zur Verfügung zu stellen, die diese für die Erledigung ihrer Aufgaben zwingend benötigen).

2.) Bei Grenzüberschreitenden Datenzugriff in andere Länder als das Ursprungsland der Datenerfassung ist eine Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung des Kunden erforderlich.

Ich würde mir wünschen, du verbreitetest hier kein solches Halbwissen.

 

Was du schreibst, gilt vielleicht für die Datenverarbeitung in einem einzelnen Unternehmen. Es gilt aber nicht für uns Cons, die von verschiedenen juristischen Personen (Vereinen) veranstaltet werden.

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Ist nur mein Job!

 

Jetzt fühle ich mich verwirrt... was genau ist Dein Job?

Die letzten Posts drehten sich um die Verbreitung von Halbwissen. Ich gehe mal nicht davon aus, dass Du das meinst.

 

Gehe davon aus, dass Nerkaus beruflich mit (der Umsetzung von) Datenschutz zu tun hat.

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