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@Prados: Im MdS steht, dass der Dämon am Ort des Geschehens auftaucht. Wenn er das Betreten einer Burg verhindern soll, findet das Geschehen dort statt, wo die Burg betreten werden soll. Da sehe ich wenig bis keinen Interpretationsspielraum.
Ich halte das für ein Erratum. Es erscheint magietheoretisch viel logischer, wenn der Dämon in der Nähe des Ankorals auftaucht.

 

Es würde auch keinen Sinn ergeben, ein Ankoral bei sich zu tragen, wenn der Dämon am Ort des Geschehens erschiene. Dann könnte man das Ankoral auch zuhause lassen.

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Am Beispiel "Erscheine jedes Mal, wenn jemand meine Frau ohne mein Einverständnis küsst": Hier wird versucht, das Erscheinen des Dämons parallel zu einer Handlung (Kuss) von einer gedanklichen Ablehnung abhängig zu machen.

Falls es so gemeint sein sollte, dass der Beschwörer beobachtet, wie jemand seine Frau küsst, er dann sein Missfallen bekundet und der Dämon erst daraufhin erscheint, dann ist der Auftrag in Ordnung.

Hier besteht aber immer noch das Problem, dass der Dämon bereits vor der eigentlichen auslösenden Handlung erscheint. Schließlich kann er noch mit dem potenziellen „Angreifer“ diskutieren.

 

Bei dem beschriebenen Auftrag habe ich ein Problem damit, zum bestimmen, wann der Dämon erscheint. Wenn jemand kurz davor steht die Frau zu küssen (es fehlen dann noch zwei Bedingungen)? Wenn jemand die Frau geküsst hat und der Beschwörer den Willen bildet, sein Missfallen kund zu tun (es fehlt noch eine Bedingung)? Oder reicht es, dass die Frau geküsst wurde, weil der Beschwörer ja sein Missfallen spontan äußern könnte?

Letzteres ist mein Favorit: Der Dämon erscheint nach dem Kuss und weist den Beschwörer darauf hin, dass er jetzt den Küsser angreifen muss, wenn er sein Missfallen äußert.

 

Was verstehst du unter 'funktionieren'? Dass der Dämon durch eine auslösende Handlung gerufen wird, steht doch außer Frage. Dagegen wird die Problematik eines möglicherweise unnötig oder unerwünscht erscheinenden Dämons in meinem Beispiel nicht behandelt.
Ich halte das für sehr wesentlich:

Aus Sicht der Spielweltlogik erklärt es, warum bestimmte Aufträge dem Beschwörer Probleme machen und deshalb üblicherweise nicht an Wächter vergeben werden.

Aus Sicht des Spielleiters werden Wächter dadurch erst handhabbar: Der Spielleiter kann ja ebenso wenig wie der Dämon wissen, ob der Beschwörer bzw. dessen Spieler sein Missfallen äußern wird.

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Interessant finde ich die Aufträge aus dem MdS:

"Greife alle mindestens gnomengroße Wesen an, die die Schwelle zu meinem Studierzimmer überschreiten." (Kriechen hilft, aber auch erin Limbotänzer könnte erfolgreich sein.)

"Greife an, sobald ein Mann die Lippen der schönen Helena küsst." (Eine Frau, ein Knabe dürfen küssen. Ein Mann eben nur nicht die Lippen.)

"Greife an, sobald jemand eine Waffe gegen mich zieht." (Dumm, wenn es ein spielendes Kind mit Holzschwert ist.)

"Greife an, sobald jemand mein Eigentum aus meinem Haus entfernt." (Blöd, wenn der Diener Vorhänge in die Reinigung gibt. Oder wenn es Diebesgut ist, das jemand anderes Eigentum ist.)

Das letzte Beispiel halte ich schon für problematisch. Woher weiß der Dämon denn, was tatsächlich „mein Eigentum“ ist? So wie in Yons Beispiel:

 

Wie würdest du (bei dem Eigentumsauftrag aus MdS) folgendes Beispiel behandeln:

Ein Dieb steigt in das geschützte Haus ein und entwendet ein Schwert. Was vor Ort niemand weiß (weder der Dieb, noch das Hauspersonal, noch der Dämon): Drei Stunden vorher habe ich in einer anderen Stadt das Eigentum an diesem Schwert wirksam im Rahmen eines Handelsgeschäfts übertragen. Das Schwert steht also nicht mehr in meinem Eigentum, als der Dieb kommt. Erscheint der Dämon?

Und was ist, wenn das Handelsgeschäft wegen irgendeines Fehlers nichtig ist. Lass es von mir aus den „unerkennbar geisteskranken“ Geschäftspartner sein (so etwas gibt es tatsächlich).

 

Momentan beharre ich aber noch auf der Forderung, klare und eindeutige Formulierungen als SL hören/lesen zu wollen, die vor Ort vom Dämon beurteilt werden können.
Ich fühle mich gerade an Unterlassungsklagen im echten Leben erinnert. Wenn man da als Kläger etwas beantragt, was nicht eindeutig genug ist, hat man Pech gehabt. Man bekommt dann zwar vielleicht ein Urteil, aber es ist nicht vollstreckbar.

Eine Formulierung mit „Eigentum des Klägers“ wäre so ein Fall. Denn ob etwas Eigentum des Klägers ist, erfordert eine rechtliche Bewertung.

 

Eine Anmerkung: Der Wächterdämon muss seinen Auftrag auf jeden Fall nennen.
Sie tun es vielleicht in der Regel, weil sie sich diebisch daran freuen, wenn das potenzielle eine Lücke findet und ausnutzt… aber ich glaube nicht, dass sie dazu in irgendeiner einer Weise verpflichtet oder gezwungen werden.

 

@Panther: Der Wächter muss die auslösende Handlung kennen, sonst wäre die Diskussion mit ihm oder seine Entscheidung über das Betreten oder Reinspringen nicht möglich. Dies ist aber im MdS-Beispiel beschrieben.

Hier wird ja gerade disktutiert, dass der Wächter erst kommt, wenn die auslösende Handlung von der Magie und nicht vom Wächter als gegeben angesehen wird.

Der Dämon erscheint aber vor der auslösenden Handlung.

 

Außerdem habe ich ein Problem damit, dass „die Magie“ praktisch allwissend sein soll. Das sind auf Midgard nicht einmal Götter (und der Spielleiter natürlich auch nicht). Und das ganze auch noch zukunftsbezogen, weil der Dämon ja schon erscheint, wenn die Handlung kurz bevorsteht. Mit keinem anderen Zauber kann man auf Midgard in die Zukunft sehen.

 

Ich frage mich, warum Gerichte keinen Wächter haben, der den Richter angreift, wenn er „ein falsches Urteil fällt“. Oder Kaufleute einen Wächter, der eingreift, wenn sein Prokurist „eine schlechte Entscheidung trifft“.

 

Hier wird ja gerade disktutiert, dass der Wächter erst kommt, wenn die auslösende Handlung von der Magie und nicht vom Wächter als gegeben angesehen wird.
Das Regelwerk ist aber ziemlich eindeutig darin, dass der Wächterdämon bereits erscheint, wenn die Handlung droht.

 

Andererseits müsste man - durch das MdS Beispiel - auf jeden Fall feststellen, dass die auslösende Handlung vom Wächter "verstanden" werden muss bei der "Anfangsverhandlung" beim "Herstellen des Ankorals". Was für eine Int haben Wächter? (Ei, man, haste das jetzt kapiert, was du wann machen sollst? Öh.. das mit dem deinen Misfallen beim Küssen, ei du, wie soll ich denn das wissen, wenn du gerade nicht da bist, ei)
Truscane haben die gleichen Daten wie Kaligine (MdS S. 237), also In: m20 (S. 235). Besonders intelligent sind sie also nicht.

 

So wie ich die Beschreibung im MdS verstehe, erscheint der Wächter immer, bevor die definierte Handlung ausgeführt wurde.

Ja, aber die definierte Handlung ist dann - wenn der Dämon da ist - durch, der Dämon und der Auslöser kann nicht mehr diskutieren: Ei, wolltest du gerade die Dame da küssen? Äh... jetzt wo du fragst und plötzlich zwischen mir und der Dame stehst........... öhh... Nein, Natürlich nicht!

Genau das passiert aber auch beim klassischen Schwellenbeispiel:

 

D: Wolltest du die Schwelle zu Nolims Studierzimmer überschreiten?

A: Eigentlich schon. Aber nachdem du mir gesagt hast, dass das keine so gute Idee ist… mach ich lieber einen Hechtsprung!

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Eine interessante Frage ist, wann die von Yon angesprochene Willensbildung passiert sein muss, damit sowohl Magie und damit auch der Dämon bescheid weiss.

 

Ich vermute, dass dies nur zum Zeitpunkt des Erstellens möglich ist. Woher soll die magische "Aktualisierung" kommen? Wenn es diese gäbe, dann würde jeder Beschwörer in jeder Beschwörung seinen aktuellen Willen mit einfliessen lassen. Somit gäbe es das Beispiel im MDS nicht. Der Beschwörer würde, natürlich gemäß seines aktuellen Willens nicht nur das überschreiten, sondern auch den Hechtsprung nicht wollen.

 

Wenn der Willen aber zum Zeitpunkt des Erstellens festgelegt werden muss, dann sollte man diesen "genau" aufschreiben. Dies kann dann durchaus ein kleines Buch sein.

 

Grüße Merl

 

Insgesamt bin ich der Meinung, sollte es hierzu eine Überarbeitung geben, dass man den "Fluff" mit der Formulierung aus der Wächterbeschwörung rausnehmen soll.

 

Die beiden Würfe, die gemacht werden sollen entscheiden darüber, ob der Wächter kommt und tatsächlich im Sinne des Beschwörers hilft. Würfelt er bei der Auftragsvergabe eine 1 dann kommt der Wächter nicht oder erkommt und macht irgendwas anderes, der Beschwörer denkt aber es würde funktionieren.

Bearbeitet von Merl
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Eine interessante Frage ist, wann die von Yon angesprochene Willensbildung passiert sein muss, damit sowohl Magie und damit auch der Dämon bescheid weiss.

 

Wenn der Willen aber zum Zeitpunkt des Erstellens festgelegt werden muss, dann sollte man diesen "genau" aufschreiben. Dies kann dann durchaus ein kleines Buch sein.

 

Interessant: Vielleicht kann man es so sagen: Nach der "Anfangsverhandlung" wird durch die Magie mit dem Ankoral ein Band mit Geist des Wächters geschlossen, was dem Dämon-Wächter die Möglichkeit gibt, BEVOR er zum Ankoral versetzt (wird), dass er die Lage einschätzen kann. Dann legt der Dämon zu Hause in der Wartebox selber mit seinem m20 fest, ob nun die vermaledeite Auslösunghandlung eingetreten ist. Wenn JA, dann MUSS er springen und MUSS angreifen (so wirkt dann die Magie des Ankorals auf jeden Fall). Wenn noch nicht JA (aber fast), dann ist die Frage, ob der Wächter-Dämon (da er ja durch die Magie) durch seine Ankoral gegebene Fähigkeit ein wenig in die Zukunft zu schauen, schon vorher springen kann und dann nicht angreifen muss und noch verhandeln kann: Ei, du da, ich glaube du wolltest gerade das Mädel da küssen, oder? Ei, ich hätte da mal ne Frege! Willst du das immer noch?

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Eine interessante Frage ist, wann die von Yon angesprochene Willensbildung passiert sein muss, damit sowohl Magie und damit auch der Dämon bescheid weiss.

 

Wenn der Willen aber zum Zeitpunkt des Erstellens festgelegt werden muss, dann sollte man diesen "genau" aufschreiben. Dies kann dann durchaus ein kleines Buch sein.

 

Interessant: Vielleicht kann man es so sagen: Nach der "Anfangsverhandlung" wird durch die Magie mit dem Ankoral ein Band mit Geist des Wächters geschlossen, was dem Dämon-Wächter die Möglichkeit gibt, BEVOR er zum Ankoral versetzt (wird), dass er die Lage einschätzen kann. Dann legt der Dämon zu Hause in der Wartebox selber mit seinem m20 fest, ob nun die vermaledeite Auslösunghandlung eingetreten ist. Wenn JA, dann MUSS er springen und MUSS angreifen (so wirkt dann die Magie des Ankorals auf jeden Fall). Wenn noch nicht JA (aber fast), dann ist die Frage, ob der Wächter-Dämon (da er ja durch die Magie) durch seine Ankoral gegebene Fähigkeit ein wenig in die Zukunft zu schauen, schon vorher springen kann und dann nicht angreifen muss und noch verhandeln kann: Ei, du da, ich glaube du wolltest gerade das Mädel da küssen, oder? Ei, ich hätte da mal ne Frege! Willst du das immer noch?

 

 

1. Der Beschwörer gestaltet die Feinheiten der Verbindung zwischen Dämon, Ankoral und Auftrag.

2. Der Ankoral bestimmt die Vorlage, also legt fest, daß der Dämon grundsätzlich kurz bevor die festgelegte Handlung ausgelöst werden könnte/würde, erscheint und dies durch Angriff verhindern soll.

3. Erst vor Ort kann der Dämon dann nachdenken, ob er eingreifen muss oder nicht.

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Erst vor Ort kann der Dämon dann nachdenken, ob er eingreifen muss oder nicht.

 

Nun, wenn der Dämon so frei in seiner Entscheidung ist, dann würde ich als "mächtiger Dämonenbeschwörer" klar machen, dass ich ihn das nächste mal umbringe, sollte er seinen Auftrag nicht in meinem Sinne erfüllen. Das sollte auch ein Dämon mit Int: 20 und einem grundsätzlichen Lebenserhaltungstrieb verstehen. Alles eine Sache der "Abwägung" ....

 

Grüße Merl

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Erst vor Ort kann der Dämon dann nachdenken, ob er eingreifen muss oder nicht.

 

Nun, wenn der Dämon so frei in seiner Entscheidung ist, dann würde ich als "mächtiger Dämonenbeschwörer" klar machen, dass ich ihn das nächste mal umbringe, sollte er seinen Auftrag nicht in meinem Sinne erfüllen. Das sollte auch ein Dämon mit Int: 20 und einem grundsätzlichen Lebenserhaltungstrieb verstehen. Alles eine Sache der "Abwägung" ....

 

Grüße Merl

 

D.h., der dumme Dämon muss verstehen, was der Beschwörer genau will?

Oder setzt das wieder ein magisches Erspüren voraus oder jetzt ganz neu ein blindes Verständnis?

 

Die Vorgaben des Systems "Wächter" sind allerdings nicht so.

Es wird ein Vertrag geschlossen, der nicht nachverhandelt werrden kann.

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Hallo Jürgen,

 

habe ich Dich dann mit Deinem dritten Punkt falsch verstanden?

Ich befinde mich mit der "Drohung" auf der gleichen Ebene, wie Du mit einem "nachdenkenkenden Dämon". Wenn ein Dämon über Entscheidungen des Eingreifens nachdenken darf oder beeinflussen kann, wie ein Vertrag am besten umgangen wird, dann darf der Beschwörer auch die Folgen ganz klar aufzeigen.

 

Grüße Merl

p.s. Es wird ein Vertrag geschlossen, der nicht nachverhandelt werden kann.

Mal ganz von obigen abgesehen: Gab es nicht auch Regelstellen, die ein Nachverhandlung zulassen? Ich habe so etwas in Erinnerung.

Bearbeitet von Merl
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Hallo Jürgen,

 

habe ich Dich dann mit Deinem dritten Punkt falsch verstanden?

Ich befinde mich mit der "Drohung" auf der gleichen Ebene, wie Du mit einem "nachdenkenkenden Dämon". Wenn ein Dämon über Entscheidungen des Eingreifens nachdenken darf oder beeinflussen kann, wie ein Vertrag am besten umgangen wird, dann darf der Beschwörer auch die Folgen ganz klar aufzeigen.

 

Grüße Merl

p.s. Es wird ein Vertrag geschlossen, der nicht nachverhandelt werden kann.

Mal ganz von obigen abgesehen: Gab es nicht auch Regelstellen, die ein Nachverhandlung zulassen? Ich habe so etwas in Erinnerung.

 

Mit Punkt 3 meine ich folgendes:

Eine Figur will gerade in den Raum rein. Der Auftrag lautet: "Töte jeden, der die Schwelle zu meinem Arbeitszimmer überschreitet."

Wörtlich kommt überschreiten von schreiten von Schritt. Wer also reinrobbt oder einen hechtsprung macht, der überschreitet die Schwelle nicht.

 

Nun will also jemand durch die Tür in der Raum, folglich erscheint der Dämon. Je nach Ausführung in den Raum zu gelangen, muss der Dämon gemäß seines Auftrags tätig werden.

Ergo: der Dämon erscheint und kann dann entscheiden, ob er eingreifen muss oder nicht.

 

Will der Beschwörer den Vertrag ändern, muss er den Vertrag auflösen (Ankoral zerstören, AdB, BvZ, BvF?) und einen neuen schließen.

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Hallo Jürgen,

 

ah ok, verstehe was Du meinst. Worauf ich hinaus will: Der Beschwörer erklärt dem Dämon die Folgen, falls er seinen Auftrag "erzählt oder irgendwie Hinweise auf den Auftrag preisgibt".

Mit anderen Worten, wenn jemand ohne den Hinweis erscheint und nicht zufällig beim ersten Versuch "hechtet oder springt" ist dieser zu töten ....

 

Erst mal ist ja eine Wächterbeschwörung auch nur eine normale Beschwörung. Erst später wird der Wächter an das Ankoral gebunden. Ich meinte mit "Nachverhandeln" nicht einen Vorgang nach der Bindung an das Ankoral, sondern vielmehr, während das geschieht. Quasi eine höhere Bezahlung, damit der Wächter auch tatsächlich motiviert ist.

 

Grüße Merl

 

p.s. Es ist ja auch möglich Zusatzbedingungen einzubauen, zB. bestimmte Gruppen auszuschliessen. Jeder Beschwörer sollte zum Beispiel sich und seine engsten Vertrauten, Hausangestellte etc. ausschliessen, um hier Unglücke zu vermeiden.

So könnte er als Bedingungung auch Formulieren, dass der Wächter seinen Auftrag ohne Kommunikation zu erledigen hat.

Bearbeitet von Merl
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Ich verstehe die Wächterdämonen so:

Beschwörer will einen.

Er definiert was für einen er haben will.

Er beschwört und zwingt den Dämon in seinen Dienst.

 

Der Dienstvertrag des Wächters beinhaltet folgende Punkte:

1. Erscheinen am bestimmten Ort oder bei bestimmte Wesen, wenn eine befürchtete Handlung umgehend ausgeführt werden wird.

2. Verhindern der Handlung durch festgelegte Wesen.

3. Angriff auf die festgelegten Wesen.

 

Der Beschwörer legt einzig fest, welche Wesen welche Handlung wo nicht durchführen dürfen.

 

Er kann nicht festlegen, wie der Dämon verhindert, daß die Handlung durchgeführt wird, sondern nur daß.

 

Der Dämon hat also die freie Wahl, ob er sofort angreift oder ob er etwas zum Auftrag sagt, damit dieser umgangen wird.

 

Letzlich hängt das vom Charakter des Dämons fest, aber grundsätzlich, so verstehe ich das, hat der eigentlich keine Lust darauf und genau das ist der wesenliche Bestandteil des Vertrages für den Dämon.

 

Wenn also, um an den Anfang der Diskussion zurückzukehren, der Dämon mittels seiner Intelligenz von 20 nachdenkt, dann vielleicht am ehesten mit dem PW: In und einer 20%-Chance, den Vertrag im Sinne des Beschwörers zu erfüllen und ansonsten ihn zu sabotieren.

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Der Dämon hat also die freie Wahl, ob er sofort angreift oder ob er etwas zum Auftrag sagt, damit dieser umgangen wird.

 

Genau an dieser Stelle setze ich mit einer "Motivationshilfe" an. Diese kann ein Drohung sein oder ein höherer Lohn.

 

Wenn also, um an den Anfang der Diskussion zurückzukehren, der Dämon mittels seiner Intelligenz von 20 nachdenkt, dann vielleicht am ehesten mit dem PW: In und einer 20%-Chance, den Vertrag im Sinne des Beschwörers zu erfüllen und ansonsten ihn zu sabotieren.

 

Aber sei es drum. Ein 80% Wahrscheinlichkeit, dass der Wächter im Zweifelsfall nutzlos ist, ist definitiv zu gross. Warum sollte man da überhaupt noch einen Dämon beschwören?

 

 

Es geht doch eher in diesem Thread darum, die Wahrscheinlichkeit, dass der Dämon das tut was der Beschwörer will, zu erhöhen.

Ich habe bisher keine einzige überzeugende Formulierung gehört, bei der das ohne "goodwill" des Spielleiters gegeben ist.

 

Grüße Merl

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Der Dämon hat also die freie Wahl, ob er sofort angreift oder ob er etwas zum Auftrag sagt, damit dieser umgangen wird.

Genau an dieser Stelle setze ich mit einer "Motivationshilfe" an. Diese kann ein Drohung sein oder ein höherer Lohn.

Davon steht aber nichts im Regelwerk. Im MdS steht nur, dass dem Opfer (also dem Wächter in spe) ein WW:Resistenz zusteht. Von einem PW:In oder Verhandlungen steht dort nichts. Das wäre auch komisch, stehen Wächterdämonen doch im gleichen Kapitel wie Knechte. Sie haben also keine Entscheidungsfreiheit, ob sie den Auftrag annehmen oder – wenn ein Eintritt der Bedingung droht – nach Midgard kommen wollen.

 

Es geht doch eher in diesem Thread darum, die Wahrscheinlichkeit, dass der Dämon das tut was der Beschwörer will, zu erhöhen.

Ich habe bisher keine einzige überzeugende Formulierung gehört, bei der das ohne "goodwill" des Spielleiters gegeben ist.

Gegen einen böswilligen Spielleiter hilft ohnehin nichts.

(Und nein, ein Spielleiter ist nicht deswegen böswillig, nur weil er einen Wächterdämon konsequent auch zur Unzeit erscheinen lässt. Es sollte aber den Spieler darauf hinweisen, bevor er einem Dämon einen solchen Auftrag erteilt.)

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  • 2 Jahre später...

Ich greife diesen alten Strang mal auf, um genau das zu versuchen, das anfangs geplant war: Konkrete Formulierungen für Wächterdämonen zu finden.

 

Die Absicht hier ist es das die Dämonen erst auftauchen, wenn es wirklich nötig ist. Insbesondere soll in Wirtshaus-Schlägereien kein Dämon erscheinen. Ich denke mir das so, das die Dämonen genau dann (= in der Runde) auftauchen, wenn ich LP Schaden nehme aber erst in der folgenden Runde handeln können.

 

gegen Nahkampf Gegner:

Greife, außer <Name> und dem Ankoralträger, alle handlungsfähigen Wesen von mindestens 10 kg die keine Bronzekette um den Hals tragen, an, die <Name> oder dem Ankoralträger mit natürlichen oder künstlichen oder magischen Nahkampfwaffen schweren nicht oberflächlichen Schaden machen.

 

gegen Skelette, die meiner Meinung nach unter 10 kg wiegen:

Greife, außer <Name> und dem Ankoralträger, alle untoten oder finsteren handlungsfähigen Wesen von mindestens 0,1 kg die keine Bronzekette um den Hals tragen, an, die <Name> oder dem Ankoralträger mit natürlichen oder künstlichen oder magischen Nahkampfwaffen schweren nicht oberflächlichen Schaden machen.

 

gegen Nahkampf Gegner deren erster Schlag wahrscheinlich tödlich ist:

Greife, außer <Name> und dem Ankoralträger, alle handlungsfähigen Wesen von mindestens 10 kg die keine Bronzekette um den Hals tragen, an, die <Name> oder dem Ankoralträger mit mehr als 4,5 kg schweren künstlichen Nahkampfwaffen angreift.

 

gegen Fernkampf Gegner:

Greife, außer <Name> und dem Ankoralträger, alle handlungsfähigen Wesen von mindestens 10 kg die keine Bronzekette um den Hals tragen, an, die <Name> oder dem Ankoralträger mit Fernkampfwaffen oder Umgebungszaubern schweren nicht oberflächlichen Schaden machen.

 

Jetzt ein paar Fragen an euch liebes Forum:

1) Würdet ihr als Spielleiter diese Formulierungen akzeptieren?

2) Glaubt ihr das die so funktionieren wie ich mir das denke?

3) Würdet ihr auch sagen, dass Hände und Bierkrüge keine natürlichen oder künstlichen Waffen sind, die Pfoten von Tieren aber schon? Alternativ ersetzte ich das Wort "natürliche" durch "Hörner, Klauen, Pfoten, Tentakeln, Stacheln, oder Zähnen".

 

Offensichtlich haben diese Formulierungen ein paar Schwachpunkte:

a) Ein Faustkämpfer ohne Schlagring kann ungehindert angreifen. Das halte ich aber nicht für ein signifikantes Problem.

b) Manche Elementarwesen (und ggf. Pflanzen) können ungehindert angreifen. Auch ein eher seltenes Problem.

c) Wenn der erste schwere Treffer tödlich ist (z.B. bei Scharfschießen oder Meucheln sehr Wahrscheinlich) helfen keine Dämonen. Das ist ein Problem dessen Lösung ich noch suche.


Sieht jemand eine andere halbwegs plausible Kampf-Situation in der die Ankorale nicht funktionieren?

Oder eine Situation in der die falschen Alarm schlagen?

 

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