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Wenn du öffentlich zugängliche Gegenstände (auch Kunstwerke) fotografierst hast du die Rechte daran.

Wenn du jetzt allerdings Fotografien oder andere abfotografierst siehts vermutlich anders aus.

 

OK danke, dann müßte ich sauber sein.

 

Geschlossene Bereiche sind nicht betroffen (Gruppen), korrekt?

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1. Für die Frage, wie wir das im Forum konkret händeln, ist die genaue Rechtslage zum Urheberrecht letztendlich nicht alleinentscheidend. Sie ist Anlass, aber nicht alleiniger Maßstab.

2. Daher bringt es auch nichts, hier en detail konkrete Grenzen auszutesten. Das ist für Abd dann im Zweifel sicher eher Anlass, noch restriktiver zu werden.

3. Urheberrecht ist generell komplex, gerade in den hier konstruierten Beispielen. Letztendlich kumulieren sich Rechte aber im Zweifel. Wer ein Kunstwerk (auch ein nöffentlich zugängliches) Fotografiert hat, unter Umständen, ein Urheberrecht an dem Foto, damit erlischt aber nicht das Urheberrecht des Künstlers am abgebildeten Kunstwerk, das eben dann zusätzlich zu beachten ist

4. Wichtig ist noch der Begriff "Schöpfungshöhe". Cliparts z.B. erfüllen diese Höhe nicht. Die meisten Schnappschüsse ebenfalls nicht. Die Entscheidung in Zweifelsfällen würde ich aber nur Experten zutrauen.

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Andere Frage: wenn etwas gelöscht wird, erhält der Einsteller aber eine entsprechende Nachricht, oder? Wenn er dann schlüssig belegen kann, daß das Bild OK ist, dann kann es ggf. wieder hergestellt werden?

Nicht automatisch. Wenn ich Bilder lösche, verschicke ich entsprechende PNs mit dem Hinweis, dass ein Bild, sollte es sich tatsächlich um eine Eigenschöpfung handeln oder alle erforderlichen Rechte erworben worden sein, diese vorgelegt werden können und das Bild dann wieder hochgeladen werden kann.

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hier z.B. soeine Seite bekommst du bei jeden Bild in der Wikipedia wenn du auf das Bild klickst.

 

"Frei" ist nicht "frei" und wir werden schlicht und ergreifend nicht bei Bildern prüfen, wie "frei" sie sind. Link hin oder her. Fertig.

 

Mir gehen die eigentlich schon beantworteten Fragen auch ein wenig auf die Nerven, aber wenn es sich um tatsächlich komplett freie Bilder wie im Beispiel oben handelt, dürfte jul das dann einbinden mit der Bildunterschrift "Bild komplett gemeinfrei" mit Link auf die entsprechende Aussage? Damit könnte zumindest ein Schadenersatzanspruch gegen jul begründet werden, falls das Forum nachher doch abgemahnt würde (womit aber die Scherereien für Abd nicht abgegolten würden).

 

Nein.

Auch hier ein klares "Nein".

Nochmal, wie Kazzirah es schon schrieb:

Wir werden nicht den Aufwand machen, jedes einzelne Bild nach seiner Urheberschaft und den Rechten dazu zu überprüfen. Wir werden keinem Link folgen, um anschließend eine rechtliche Prüfung vorzunehmen. Ich möchte mich, ganz ehrlich, nicht einmal auf die Angaben in der Wiki dazu verlassen müssen.

 

Rechtlich ist für Abdn zunächst erst einmal egal, ob jul das Bild eingestellt hat. Abdn haftet als Zustandsstörer. Er würde abgemahnt und verklagt, nicht jul.

Inwieweit der wiederum Abdn gegenüber regresspflichtig wäre, wäre individuell extra zu beurteilen. Auf jeden Fall müsste Abdn wiederum jul rechtlich belangen. Warum sollte er sich das antun wollen?

 

Also: Nein.

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Gute Beispiele, weil nämlich das zweite Bild nicht verwendet werden dürfte, obwohl etwas gegenteiliges drunter steht. Die Stadt Paris hat die alleinigen Urheberverwertungsrechte an Bildern des Eifelturms. Man darf ihn zwar als Tourist fotografieren, aber die so entstandenen Bilder nicht ausserhalb des privaten Rahmens verwenden. Ähnliches gilt für viele Kunstwerke, bei denen sich die besitzenden Einrichtungen die Veröffentlichungsrechte an den Abbildungen vorbehalten. Das erste Bild dürfte damit verbotenerweise entstanden sein. In sehr vielen Museen (und da macht das Metropolitan Museum of Art gewiss keine Ausnahme) ist das Fotografieren (mit Blitzlicht) verboten, weil es den Kunstwerken schadet.

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Wenn du öffentlich zugängliche Gegenstände (auch Kunstwerke) fotografierst hast du die Rechte daran.

Wenn du jetzt allerdings Fotografien oder andere abfotografierst siehts vermutlich anders aus.

 

OK danke, dann müßte ich sauber sein.

 

Geschlossene Bereiche sind nicht betroffen (Gruppen), korrekt?

Ein Kunstwerk in einem öffentlichen Museum (oder ein Tier in einem Zoo etc.) darf man erstmal - wenn überhaupt - nur für sich und sein Fotoalbum fotografieren. I.d.R. hat ein vom Museum (Zoo etc.) beauftragter Fotograf die Rechte, Fotos der Kunstwerke (Tiere etc.) zu veröffentlichen. Was anderes ist (im Normalfall), wenn Du eine in der Öffentlichkeit stehende Skulptur etc. fotografierst. Solange Du das Bild von öffentlichen Gelände aus machst, darf man das (Stichwort ist Panoramafreiheit). So wie es jeder sehen kann, ohne Eintritt zu bezahlen, darf man es fiotografieren und veröffentlichen. Heikel wird es, wenn Du dazu auf eine Leiter oder einen Kran steigst oder auf den Balkon vom Haus gegenüber, da gibt es Fälle, dass ein Architekt - so irre ist das - die Rechte an dieser speziellen Perspektive hat. :silly:

 

Und dann war da noch, dass Fotos vom 1995 verhüllten Reichstag nur veröffentlicht dürfen, wenn der Künstler Christo einverstanden ist - da gilt das mit der Panoramafreiheit nicht. (Das mag man - wie ich - für falsch halten, wurde aber vom Bundesgerichtshof so entschieden.) Nachtrag, weil es jetzt als posting dazukam: Ja, auch der Eiffelturm ist so ein Spezialfall.

 

Ach ja, auch schön, Kunsturheberrecht. Einfach so andere Menschen fotografieren ist nicht erlaubt. Es sei den - hurra, jetzt wird Auslegungssache - sie sind Teil einer größeren Gruppe (das Foto vom vollen Bierzelt, zeigt, dass es voll ist und nicht wer voll ist ;) ) oder Personen der Zeitgeschichte (aber nicht deren Kinder, weswegen der Prominachwuchs auch immer schön verpixelt wird, wenn er mit Mama und Papa am Venice Beach auf Familienausflug ist.) Oder die Menschen auf dem Foto posieren fürs Bild, dann kann man von einem konkludenten Einverständnis ausgehen.

Bearbeitet von Marc
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Oder die Menschen auf dem Foto posieren fürs Bild, dann kann man von einem konkludenten Einverständnis ausgehen.

 

Wobei es auch hier sehr heikel wird, weil die Personen vielleicht konkludent mit dem Schießen des Bildes, aber nicht mit jedweder Form der Verwertung einverstanden sind.

Richtig. Ich will vielleicht in die FAZ aber nicht in die Bild, irgendein Forum oder Blog.
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Gute Beispiele, weil nämlich das zweite Bild nicht verwendet werden dürfte, obwohl etwas gegenteiliges drunter steht. Die Stadt Paris hat die alleinigen Urheberverwertungsrechte an Bildern des Eifelturms. Man darf ihn zwar als Tourist fotografieren, aber die so entstandenen Bilder nicht ausserhalb des privaten Rahmens verwenden.

 

Das stimmt so nicht ganz:

Die Einschränkung für Fotografien des Eiffelturms gilt nur wenn er (nachts) beleuchtet und Hauptmotiv ist, weil das eine eigene Kunstinstallation ist. Der Turm selbst darf fotografiert werden, da für ihn das Urheberrecht abgelaufen ist.

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Wie es scheint sind nicht Bilder vom Eiffelturm urheberrechtlich geschützt, sondern nur die Bilder von seiner Beleuchtung.

Siehe hier: http://www.dforum.net/showthread.php?t=517027

 

Das würde der Verhüllung des Reichstages entsprechen. Trotzdem sehr skuril.

Kann mir einer erklären auf welcher rechtlichen Grundlage das basiert?

Das Urheberrecht schützt nicht nur Texte und Bilder, sondern bezieht jegliche Kunstwerke mit ein, also auch alles was zur Darstellenden Kunst gehört. Die Beleuchtung des Eifelturms wird als Kunstinstallation gewertet, daher sind Reproduktionen davon, nur für den Verwertungsrechteinhaber erlaubt.

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Muss man so wohl akzeptieren.

Nachvollziehen kann ich das allerdings nicht.

 

Was kannst Du denn nicht nachvollziehen? Das Kunst geschützt ist und nicht jeder damit machen kann was er gerade Lust hat und im Zweifel den Künstler in einen Zusammenhang stellt, den er nicht will? Oder das man als Künstler von seiner Kunst leben können möchte?

Illuminierter Eiffelturm und Verhüllter Reichstag (oder auch Fotos vom Schlosspark Sanssoucis) sind meiner Meinung nach schon Spezialfälle, die von dem Prinzip Panoramafreiheit abweichen. Aber die Rechtslage ist halt so wie sie ist.
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Muss man so wohl akzeptieren.

Nachvollziehen kann ich das allerdings nicht.

 

Was kannst Du denn nicht nachvollziehen? Das Kunst geschützt ist und nicht jeder damit machen kann was er gerade Lust hat und im Zweifel den Künstler in einen Zusammenhang stellt, den er nicht will? Oder das man als Künstler von seiner Kunst leben können möchte?

Illuminierter Eiffelturm und Verhüllter Reichstag (oder auch Fotos vom Schlosspark Sanssoucis) sind meiner Meinung nach schon Spezialfälle, die von dem Prinzip Panoramafreiheit abweichen. Aber die Rechtslage ist halt so wie sie ist.

 

Es zeigt auf jeden Fall, welche Fallstricke herumliegen. Und die kann man auf den ersten Blick mit einem "freie Bilder" eben nicht überblicken.

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Muss man so wohl akzeptieren.

Nachvollziehen kann ich das allerdings nicht.

 

Was kannst Du denn nicht nachvollziehen? Das Kunst geschützt ist und nicht jeder damit machen kann was er gerade Lust hat und im Zweifel den Künstler in einen Zusammenhang stellt, den er nicht will? Oder das man als Künstler von seiner Kunst leben können möchte?

 

Die Kunst bleibt ja wo sie ist. Nimmt ja keiner Weg und es findet auch keine Reproduktion sprich Kopie statt. Es wird nur ein Foto gemacht.

Den Künstler in einem nicht angebrachten Zusammenhang zu stellen ist ein anderes Thema und hat für mich nichts mit Urheberrecht zu tun.

Ein Künstler kann gerne von seiner Kunst leben, wenn er genug Leute findet, die dafür Geld ausgeben.

 

Aber eine Sache die sich sowieso jeder ansehen kann wie den Eiffelturm... Naja.

Und dann darf ich ihn tagsüber fotografieren und nachts nicht? Das finde ich schon etwas strange.

 

In Zeiten wo das verunstalten von Landschaft als Kunst gilt ist das wohl so. :dunno:

 

Ich kann vieles auf dieser Welt nicht nachvollziehen, das ist eins davon. So what.

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Man sollte noch anmerken, dass sich französisches Recht von Deutschem Recht unterscheidet was die Panoramafreiheit bedeutet.

 

Wobei der Ort der Veröffentlichung wohl entscheidend ist. Demnach dürfte man in D auch den beleuchteten Eiffelturm veröffentlichen. :dunno:

 

Wenn ihr mein Bild findet, dann könnt ihr es löschen.

Ansonsten hat der Urheber es für jedweden Verwendungszweck freigegeben.

Und ein evtl. Urheberrecht an dem Motiv dürfte dfinitiv abgelaufen sein, wenn es damals so etwas schon gegeben hätte.

Bearbeitet von draco2111
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Es geht hier doch nicht um den Eiffelturm, oder?

 

Und inzwischen gab es wohl doch genügend Beispiele, warum Abds Richtlinien sinnvoll sind. Warum wird also hier immer diskutiert? Ohne grundlegend neue Argumente wird dies weder die Begründung verbessern noch eine Änderung geben.

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Es geht hier doch nicht um den Eiffelturm, oder?

 

Und inzwischen gab es wohl doch genügend Beispiele, warum Abds Richtlinien sinnvoll sind. Warum wird also hier immer diskutiert? Ohne grundlegend neue Argumente wird dies weder die Begründung verbessern noch eine Änderung geben.

 

Ich denke es geht inzwischen eher allgemein ums Urheberrecht.

Sollte vermutlich verschoben werden.

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