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DFR-Stände in Clanngadarn?


SMH

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

hier im Forum und auch in den offiziellen/inoffiziellen Quellen finden sich viele schöne fluffige Beschreibungen der twyneddischen Kultur und ihres Sozialgefüges. Nur der Crunch bleibt leider offen.

 

Wie sind die twyneddischen Gesellschaftsformen auf die DFR-Stände bezogen?

 

Vielen Dank.

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Meine Einteilung für Myrkgard war etwas komplex. Genauer es waren mehrere parallele Einteilungen, je nachdem welcher Faktor berücksichtigt wurde...

zB. Ein Angehöriger eines Tolwydds war einerseits als Angehöriger des Tolwydds eine Art schollengebundener Leibeigener (weil er ja eigentlich das Tolwydd nicht verlassen darf, was er in der Regel auch gar nicht will) also streng genommen gehört er also in den Stand Unfrei. Weil er aber der grossen Mehrheit der Bevölkerung angehört (und das Tolwydd jederzeit durch eine einfache Willenserklärung verlassen kann) muss er aber eigentlich der Schicht Volk zugerechnet werden, falls er einem armen bis durchschnittlichen Tolwydd angehört. Falls er einem reichen Tolwydd angehört kann er aufgrund seiner Lebensweise manchmal sogar dem Mittelstand zugerechnet werden.

Falls du interessiert bist, kann ich das auch für weitere Bevölkerungsgruppen aufdröseln.

es grüsst

Sayah el Atir al Azif ibn Mullah

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Hallo sayah,

 

genau diese Differenzierung in Leibeigene und Freie, ist es, die quer zu den DFR-Ständen verläuft; was die Sache etwas schwierig für mich macht. Noch komplizierter wird es mit dem DFR-Stand "Adel". Je kleiner der Tolwydd, umso größer die fürstliche Familie, will heißen: Bei kleinen Tolwydd gehören alle Mitglieder zum Adelsstand. Diese Adligen dürften allerdings wenig mit dem DFR-Stand "Adel" zu tun haben.

 

Womöglich sind nur Angehörige einer reichen und mächtigen Pennadd-Sippe DFR-adlig, bzw. die Angehörigen der Königssippe. Zur Mittelschicht dürften entweder alle Stadtbewohner zählen oder die reichen Sippenmitglieder auf dem Lande (ggf. auch der Adel kleinerer Tolwydd). Zum Volk würde dann der Großteil der Tolwyddin zählen, sowie der Adel der kleinsten Tolwyddin, in den sozusagen jedes Mitglied der Tolwydd zur Fürstenfamilie gehört. Unfreie wären dann Sklaven und Crwyddpen. Barden, Krieger, Priester und Druiden dürften vielleicht zur Oberschicht, also dem Mittelstand oder dem Adel gehören.

 

Meine unausgegorenen Grundannahmen zum Thema.

 

EDIT: Mir ist noch aufgefallen, dass im Gildenbrief-Artikel zu Clanngadarn steht (S. 6), dass die Versammlungen der Tolwyddin aus den "Freien" des Tolwydd bestehen. Insofern scheinen Myrkgard-Clanngadarn und Midgard-Clanngadarn eh verschiedene Begriffe des "Freien" zu haben.

Bearbeitet von Slasar
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EDIT: Mir ist noch aufgefallen, dass im Gildenbrief-Artikel zu Clanngadarn steht (S. 6), dass die Versammlungen der Tolwyddin aus den "Freien" des Tolwydd bestehen. Insofern scheinen Myrkgard-Clanngadarn und Midgard-Clanngadarn eh verschiedene Begriffe des "Freien" zu haben.

Ja richtig. Den Gildenbriefartikel kenne ich nicht und habe einfach darauflos geschrieben.

Alles andere muss warten, bis ich etwas mehr Zeit habe... Frühstens morgen abend.

es grüsst

Sayah el Atir al Azif ibn Mullah

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Ich habe mir nochmal Gedanken gemacht. Wie wäre es mit folgender Zuweisung?

 

W%

gewürfelte 100 (Hochadel): Königssippe

über 90 (Adel): Pennaddsippe, Sippe des Stadtfürsten; einige Druiden, Barden, Krieger, Priester

51-90 (Mittelschicht): die meisten Druiden, Barden, Krieger, Priester, reiche Händler, Angehörige angesehener Handwerksberufe (z.B. Thaumaturgen). Dies ist die Schicht der Freien, also jenen, die in den Versammlungen der Tolwydd entscheidungsbefugt sind.

11-50 (Volk): Handwerker, Bauern, Händler. Sie bilden den Großteil der Tolwydd und können quasi als Halbfreie zählen.

bis 10 (Unfreie): Crwyddpen, Sklaven (wie Kriegsgefangene, Schuldner), Personen, die aus welchen Gründen auch immer ihren Halbfreien- oder Freienstatus aufgeben mussten

 

Unklar bin ich mir über die Zuordnung der Freien. Sind die Freien in der Gesellschaft der Twyneddin der Großteil der Bevölkerung oder eine Minderheit? Laut GB 40 S. 6 beraten die Freien einer Tolwydd mit ihrem Pennadd in Versammlungen über die Sippengemeinschaft. Dies impliziert, dass die Freien nicht sonderlich viele sein können, da sonst in großen Tolwydd hunderte Menschen an den Versammlungen teilnehmen müssten (große Tolwydd können bis zu 1.000 Mitglieder umfassen). Daher würde ich die Freien (wie in WAE S. 40) auf den Mittelstand begrenzen.

 

Die Tabelle DFR S. 40 würde ich für Clanngadarn so modifzieren:

 

Barde, Druide, Priester der Lichtgötter, Thaumaturgen + 20 (über 90 = Adel, alles andere = Mittelschicht)

Heiler, Krieger (Krieger der Herdtruppen sind bei über 90 adlig, ansonsten zum Mittelstand gehörend; andere SpF mit Kr-Lernschema können aus allen Ständen außer "Unfrei" sein), Magier + 10

Händler und Waldläufer - 10 (bei 1-10 gehören sie zum "Volk")

Assassine, Söldner - 10 (Söldner sind in Clanngadarn kein sonderlich angesehener Stand)

Spitzbube - 20

 

Die "Priester" der Untergrundkulte dürften keine Modifikationen erhalten, Drais-Priester dürften automatisch zu den Unfreien zählen (wie die Druiden in Alba). Ordenskrieger des Plenydd erhalten keine Modifikationen, allerdings zählen sie bei 1-90 zur Mittelschicht, da ich die Idee von Xan aufgreife, dass die Plenydd-Or soetwas wie die "Tafelrunde" des Hochkönigs bilden.

Bearbeitet von Slasar
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Ich habe mir nochmal Gedanken gemacht. Wie wäre es mit folgender Zuweisung?

 

W%

gewürfelte 100 (Hochadel): Königssippe

über 90 (Adel): Pennaddsippe, Sippe des Stadtfürsten; einige Druiden, Barden, Krieger, Priester

51-90 (Mittelschicht): die meisten Druiden, Barden, Krieger, Priester, reiche Händler, Angehörige angesehener Handwerksberufe (z.B. Thaumaturgen). Dies ist die Schicht der Freien, also jenen, die in den Versammlungen der Tolwydd entscheidungsbefugt sind.

11-50 (Volk): Handwerker, Bauern, Händler. Sie bilden den Großteil der Tolwydd und können quasi als Halbfreie zählen.

bis 10 (Unfreie): Crwyddpen, Sklaven (wie Kriegsgefangene, Schuldner), Personen, die aus welchen Gründen auch immer ihren Halbfreien- oder Freienstatus aufgeben mussten)

 

Unklar bin ich mir über die Zuordnung der Freien. Sind die Freien in der Gesellschaft der Twyneddin der Großteil der Bevölkerung oder eine Minderheit? Laut GB 40 S. 6 beraten die Freien einer Tolwydd mit ihrem Pennadd in Versammlungen über die Sippengemeinschaft. Dies impliziert, dass die Freien nicht sonderlich viele sein können, da sonst in großen Tolwydd hunderte Menschen an den Versammlungen teilnehmen müssten (große Tolwydd können bis zu 1.000 Mitglieder umfassen). Daher würde ich die Freien (wie in WAE S. 40) auf den Mittelstand begrenzen.

 

Die Tabelle DFR S. 40 würde ich für Clanngadarn so modifzieren:

 

Barde, Druide, Priester der Lichtgötter, Thaumaturgen + 20 (über 90 = Adel, alles andere = Mittelschicht)

Heiler, Krieger (Krieger der Herdtruppen sind bei über 90 adlig, ansonsten zum Mittelstand gehörend; andere SpF mit Kr-Lernschema können aus allen Ständen außer "Unfrei" sein), Magier + 10

Händler und Waldläufer - 10 (bei 1-10 gehören sie zum "Volk")

Assassine, Söldner - 10 (Söldner sind in Clanngadarn kein sonderlich angesehener Stand)

Spitzbube - 20

 

Die "Priester" der Untergrundkulte dürften keine Modifikationen erhalten, Drais-Priester dürften automatisch zu den Unfreien zählen (wie die Druiden in Alba). Ordenskrieger des Plenydd erhalten keine Modifikationen, allerdings zählen sie bei 1-90 zur Mittelschicht, da ich die Idee von Xan aufgreife, dass die Plenydd-Or soetwas wie die "Tafelrunde" des Hochkönigs bilden.

 

Drais-Priester agieren nicht offen. Sie tarnen sich in der Gesellschaft als "normale" Twyneddin. Dementsprechend sollte ihr Stand nicht modifiziert werden. Sie sollten dann eine zum erwürfelten Stand passende Deckidentität erhalten.

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