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allgemeine Einschränkungen beim Umgang mit Magie?


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Hallo!

 

Ich eröffne hiermit einen eigenen Themenstrang, um die Diskussion aus dem urspünglichen Thema zu lösen:

 

Der von Fimolas und Einskaldir geäußerten Sicht auf die Regeln möchte ich widersprechen. Das ist mir zu mechanisch.

Meines Erachtens sind im Regelwerk auch diverse 'weiche' Regelmechanismen beschrieben.

Beispiel wären das hohe Ehrgefühl von Elfen oder die Vorgabe das Lied des Vergessens nicht missbräuchlich zu verwenden.

Auch die Hintergründe der Charakterklassen oder die Idee der Wundertaten gehören für mich dazu.

Sicher muss jede Spielgruppe für sich selbst definieren, wie sie diese Regeln genau mit Leben füllt. Das heißt aber nicht, dass diese Vorgaben nicht zum Regelwerk gehören.

Welche Argumente würdest Du konkret anführen (bitte mit Textquelle), um den prophylaktischen Einsatz von "Heilen von Krankheit" regeltechnisch zu unterbinden?

 

Liebe Grüße, Fimolas!

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Gute Frage,

ich habe es nochmal nachgeschaut. In den Regeln wird nur darauf abgehoben, dass die im Falle von Wundertaten der Zauberer seinen Gott/Totemgeist um Hilfe anruft. Meine Vorstellungen vom Verhältnis zwischen Gläubigem und angebetetem Wesen verbieten daher eine Nutzung von Wundertaten für Routine-Aufgaben.

Aus den Regeln lässt sich das in der Tat nicht ableiten und es bleibt wohl Spekulation, ob der Regelautor das überhaupt so gedacht hat.

Sprich ob Wundertaten ein reiner Regelmechanismus sind oder auch zum Flair der Spielwelt gehören.

 

Solange allerdings eine signifikante Zahl von Midgard-Spielern die von mir favorisierte Sicht teilt, halte ich die von mir gemachte Bemerkung im Regelforum dennoch für gerechtfertigt. Sie bietet nämlich allen Vertretern dieser Ansicht eine Erklärung, wie mit der problematisierten Situation umgegangen werden kann.

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Hallo Stephan!

 

Sprich ob Wundertaten ein reiner Regelmechanismus sind oder auch zum Flair der Spielwelt gehören.
Sie sind zwangsläufig beides, nur sollten beide getrennt voneinander betrachtet werden. So kann aus einem funktionierenden Regelmechanismus eine spielweltliche Ausformung mit atmosphärischer Dichte erarbeitet werden. Dabei bleibt jedoch der Regelmechanismus die Grundlage, auf der alles weitere entwickelt werden kann. Eine umgekehrte Vorgehensweise ist irreführend, da unterschiedliche Vorstellungen über die spielweltliche Ausformung zu unterschiedlichen Regelansätzen führen würden.

 

Liebe Grüße, Fimolas!

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Nun das hier ja "regeltechnisch" diskutiert werden soll, sollte man sich auf jeden Fall mal Seite 79 f. Arkanum zu Gemüte führen.

 

Dort steht zwar nicht, wer wie Magie einsetzt, aber wer wofür mal ganz schnell auf dem Scheiterhaufen landet. Und das sind so gut wie alle Klassen bis auf Priester,Heiler, Druiden, Magier und Thaumaturgen, sollten sie öffentlich zaubern.

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Gute Frage,

ich habe es nochmal nachgeschaut. In den Regeln wird nur darauf abgehoben, dass die im Falle von Wundertaten der Zauberer seinen Gott/Totemgeist um Hilfe anruft. Meine Vorstellungen vom Verhältnis zwischen Gläubigem und angebetetem Wesen verbieten daher eine Nutzung von Wundertaten für Routine-Aufgaben.

Aus den Regeln lässt sich das in der Tat nicht ableiten und es bleibt wohl Spekulation, ob der Regelautor das überhaupt so gedacht hat.

Sprich ob Wundertaten ein reiner Regelmechanismus sind oder auch zum Flair der Spielwelt gehören.

 

Solange allerdings eine signifikante Zahl von Midgard-Spielern die von mir favorisierte Sicht teilt, halte ich die von mir gemachte Bemerkung im Regelforum dennoch für gerechtfertigt. Sie bietet nämlich allen Vertretern dieser Ansicht eine Erklärung, wie mit der problematisierten Situation umgegangen werden kann.

Hi

Der Priester unserer Gruppe hat ausdrücklich eine Passage in seinem Lebenslauf/seiner Charakterbeschreibung, nach welcher er Wundertaten nur in Situationen von großer Not wirkt.

Bevor das jetzt zerissen wird:

Ich glaube das ist auch in der Spielwelt von Priester zu Priester unterschiedlich. Ich finde es so aber stimmungsvoller!

 

Er und auch der Rest der Gruppe ist damit außerordentlich glücklich und er hat trotzdem die meisten EP (bevor jemand kommt und behauptet er wird dadurch über alle Maße benachteiligt, zur Info, er ist PT, also kein PK ;) )

 

 

Mfg Yon

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Grundsätzlich finde ich es ok, wenn ein Priester für sich selbst (oder der Spieler für den entsprechenden Kult) festlegt, Wundertaten nur in Ausnahmefällen zu wirken.

 

Aber ich würde das nicht als allgemeine Regel für alle Priester akzeptieren. Schließlich gibt es auch die Einstellung (wenn auch eher bei Druiden), dass zuviel dämonische Zauberei die Welt in Richtung Chaos treibt. Demnach könnten für Priester auch die göttlichen Wundertaten die erste Wahl sein, bevor sie sich mit profaner oder gar dämonischer Magie einlassen.

 

Liebe Grüße

Saidon

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Hallo!

 

Ich möchte Euch bitten, bei Euren Ausführungen hier allein auf die Regelfrage abzuzielen (schließlich sind wir hier im Regelunterforum). Einige Forumsmitglieder sind der Meinung, dass eine Einschränkung der Magieausübung bereits im Regelwerk greifbar ist. Dies möchte ich belegt oder zumindest ausgedeutet wissen. Spielweltliche Einschränkungen jeglicher Art sollten an anderer Stelle besprochen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen, Fimolas!

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@Fimolas: Ich halte die von dir geforderte Thementreue für unpraktikabel. In der Juristerei hat sich auch die Erkenntnis durchgestzt, dass die Gesetze alleine für die Rechtsfindung nicht ausreichen. Es kommen noch die Ausführungsbestimmungen und die ständige Rechtsprechung hinzu.

Das Regelwerk würde ich als analogon zum Gesetz sehen. Die hier diskutierten Zusätze entsprechen dann den Ausführungsbestimmungen und der ständigen Rechtsprechung.

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Für mich gibt das Regelwerk nur die Einschränkungen bezüglich der Zauberei vor, daß öffentliches Zaubern gefährlich ist. Dabei kommt es aber auf den Zauberer an, ob diesem Gefahr droht oder nicht.

 

Heilen von Krankheit kann ständig gewirkt werden ohne diese Gefahr. Bei Zaubern, die für andere gefährlich sind oder eben an schwarze Magie erinnern - und das steht dem Mob frei zu beurteilen - sieht das anders aus. (Macht über Menschen usw.)

 

Ich hätte für die Stimmung einfach gerne ein angemessene Begründung. Wenn also der Gruppenmagier aus Jux einmal die Stunde eine Feuerkugel usw. hochgehen lassen will, dann kann er das tun, auch wenn ich den Sinn nicht erkenne. Ist er hingegen sehr feurig veranlagt (hat schon das Haus der Familie abgefackelt), dann ist das ok.

 

Wird eine Priesterin des kleinen Kultes der Wellnessia, dann erwarte ich die tägliche Anwendungen von TaiTschi, Meditation und dann darf gerne auch Heilen von Krankheit im gleichen Rhythmus gezaubert werden.

 

Auch wenn die Figur paranoid oder hypochondrisch angelegt wurde, ist das gerne gesehen.

 

Bei einer "normalen" Figur erwarte ich hingegen eine angemessene Begründung, warum gezaubert wird. Sie muss aber nicht erfolgen.

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Hallo zusammen!

 

Rein regeltechnisch unterbunden sind in meinen Augen nur solche Zauber, die nicht auf der Zauberliste des jeweiligen Charakters stehen.

Ansonsten ist nichts verboten oder eingeschränkt, hat jedoch seine Auswirkungen in der Gesellschaft oder in der jeweiligen Organisation, in der man sich befindet.

 

Grüße, Alondro

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@Fimolas: Ich halte die von dir geforderte Thementreue für unpraktikabel. In der Juristerei hat sich auch die Erkenntnis durchgestzt, dass die Gesetze alleine für die Rechtsfindung nicht ausreichen. Es kommen noch die Ausführungsbestimmungen und die ständige Rechtsprechung hinzu.

Das Regelwerk würde ich als analogon zum Gesetz sehen. Die hier diskutierten Zusätze entsprechen dann den Ausführungsbestimmungen und der ständigen Rechtsprechung.

 

 

Der Vergleich hinkt doch stark.

 

Klar, kann man allgemeine Auslegungsregeln ansatzweise benutzen, aber die erwähnten Zusätze sind Spielrundenerlebnisse, die maximal als Gewohnheitsrecht stehen bleiben können. Und selbst das ist nicht heranziehbar, denn die Rechtssprechung hält sich in der Regel dann doch ans Gesetz, während die Spielrunden doch massiv davon abweichen. So kann ich nicht auf Regelbasis diskutieren.

Beispiel:

Nach meiner Einschätzung aus dem Forum benutzen 90 Prozent der Runden nicht die 10 GS pro FP Regel. Deshalb kann ich das bei einer Regelfrage aber nicht berücksichtigen.

 

"Ständige Rechtssprechung" wären eher die Entscheidungen von Prados.

 

Also nochmal:

 

Wenn dies eine Regelfrage sein soll, wie die Überschrift andeutet, sollten direkt Passagen aus den Regeln herangezogen werden und mit diesen argumentiert werden. Ein "wir spielen das so, weil wir das toll finden" ist keine Beantwortung einer Regelfrage.

 

Wenn dies aber gewünscht ist, dann gehört das Thema ins Badehaus.

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In den Regeln wird nur darauf abgehoben, dass die im Falle von Wundertaten der Zauberer seinen Gott/Totemgeist um Hilfe anruft. Meine Vorstellungen vom Verhältnis zwischen Gläubigem und angebetetem Wesen verbieten daher eine Nutzung von Wundertaten für Routine-Aufgaben.

 

Warum sollte nicht ein Herrschaftspriester (die sind doch manchmal durchaus hierarchiehörig) jeden Morgen seinen Gott anflehen, den guten König vor Krankheiten zu beschützen?

 

... und dann ist es halt eine Frage dessen, wo die Grenze ist. Darf man's auch für einen wesentlichen Förderer eines Tempels? Wie gläubig muß der dann noch sein? Usw...

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