Zum Inhalt springen

Moravisches Erbrecht


Gast

Empfohlene Beiträge

Im GB #41 steht, das in Moravod der jüngste Sohn erbt, der Großfürst von Geltin ist aber der älteste der Söhne des vorherigen Fürsten.

 

Was stimmt denn nun (=Errata)?

 

oder

 

Gibt es eine Unterscheidung zwischen Adel und Volk (Adel erbt der älteste, beim Volk der jüngste Sohn)?

Link zu diesem Kommentar

Ich weiss natürlich nicht genau was in Moravod gilt. Mir wurde diese Erbregelung aber mal so erklährt, es ging da um Bauern:

Wenn der jüngste Sohn erbt, stellt das sicher, dass die erfahrenen Eltern möglichst lange ihr Wissen im Betrieb einsetzen können, was einen besseren Ertrag verspricht.

Dabei ensteht natürlich ein Problem, wenn der jüngste Sohn noch nicht geschäftsfähig ist, wenn er das Erbe antreten soll. Da kann es dann Sinn machen, dass der jüngste schon geschäftsfähige Sohn erbt. Soweit meine Regelung als ich den Artikel für den Myrkgardband schrieb und diese Erbregelung festlegte (da GB41 vor dem Myrkgardband publiziert wurde, war das wohl eine der Vorgaben und was ich hier geschrieben habe nur meine Erklährung für diese Art der Erbregelung).

Für deine Frage: angenommen, der aktuelle Grossfürst war der als einziger schon alt genug als geschäftsfähig zu gelten als sein Vater gestorben (oder abgetreten) ist.

Andere Möglichkeit: er hat sich beim Erbe nicht an die üblichen Regeln gehalten. Sprich der aktuelle Grossfürst hat sich Amt und Würde erobert.

es grüsst

Sayah el Atir al Azif ibn Mullah

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...