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  1. #1

    Standard

    Wenn man mit Hilfe des Thaumagrals Dämonenfeuer zaubert (Arkanum S.234), stellen sich mir einige Fragen:
    1. Welche Länge hat dann das Lichtschwert (nur die Länge der Ursprungswaffe, z.B. eines Dolchs, oder die Länge eines Anderthalbhänders, wie normalerweise bei Dämonenfeuer)?
    2. Kommt zu den 2W6 Schaden noch der persönliche Schadensbonus hinzu (normalerweise bei Dämonenfeuer ja nicht)?
    3. Kann man Rundumschläge ohne Abzüge durchführen, wie das normalerweise bei Dämonenfeuer der Fall ist?

    Außerdem noch eine andere Frage: An wen kann man sich eigentlich normalerweise wenden, wenn man Regelfragen hat (diese Kategorie heißt ja schließlich "Hausregeln", aber nicht "Regelfragen&quot?

    Danke
    Viktor
    Man kann gar nicht so viel fressen, wie man kotzen möchte.

  2. #2

    Standard

    Meine Antworten auf die Fragen lauten:

    1. Das Dämonenfeuer ist genauso lang, wie das Thaumagral. "Die arkanen Flammen umspielen den Stab oder die Klinge."

    2. Ja, ich denke der Schadensbonus kommt hinzu. "...der Schaden der Waffe erhöht sich dadurch auf 2W6." Allerdings würde ich gegen den Bonus (da physische Kraft) eine etwaige Rüstung schützen lassen.

    3. Rundumschläge sind mit dem Thaumagral nicht möglich, da man nicht mit einem Feuerschwert in Form eines Anderthalbhänders angreift. (Siehe 1.)

    Generell würde ich Regelfragen tatsächlich hier stellen und, falls keine eindeutige Antwort zustande kommt, bei Midgard-Online http://www.midgard-online.de/ mein Glück versuchen. Da antworten dann evtl. die Autoren.
    Karsten Wurr

  3. #3

    Standard

    Quote from Karsten Wurr, posted on Okt. 02 2001,18:34
    <span id='QUOTE'>Meine Antworten auf die Fragen lauten:

    1. Das Dämonenfeuer ist genauso lang, wie das Thaumagral. &quot;Die arkanen Flammen umspielen den Stab oder die Klinge.&quot;

    2. Ja, ich denke der Schadensbonus kommt hinzu. &quot;...der Schaden der Waffe erhöht sich dadurch auf 2W6.&quot; Allerdings würde ich gegen den Bonus (da physische Kraft) eine etwaige Rüstung schützen lassen.

    3. Rundumschläge sind mit dem Thaumagral nicht möglich, da man nicht mit einem Feuerschwert in Form eines Anderthalbhänders angreift. (Siehe 1.)

    </span>

    Ich habe mein Arkanum nicht hier, aber Karstens Antworten klingen allesamt vernünftig.

    &quot;Die Autoren&quot; antworten übrigens eher hier; die Regelfragen an Midgard-Online werden von Thomas Kreutz beantwortet.

    Rainer
    "Ich könnte ein viel üblerer Mensch sein, als ich bin, und doch sachlich recht haben." - Otto von Bismarck, 17. September 1878
    ________________________________________________

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  4. #4

    Standard

    Quote from Viktor Brech, posted on Okt. 02 2001,17:36
    <span id='QUOTE'>Außerdem noch eine andere Frage: An wen kann man sich eigentlich normalerweise wenden, wenn man Regelfragen hat (diese Kategorie heißt ja schließlich &quot;Hausregeln&quot;, aber nicht &quot;Regelfragen&quot?
    </span>

    Es gäbe auch noch die Mailingliste, aber ich denke, dass hier im Forum genügend Leute sind, die Regelfragen beantworten können.

    Rainer
    "Ich könnte ein viel üblerer Mensch sein, als ich bin, und doch sachlich recht haben." - Otto von Bismarck, 17. September 1878
    ________________________________________________

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  5. #5
    Erstellt von

    Standard

    Quote from Karsten Wurr, posted on Okt. 02 2001,18:34
    <span id='QUOTE'>1. Das Dämonenfeuer ist genauso lang, wie das Thaumagral. &quot;Die arkanen Flammen umspielen den Stab oder die Klinge.&quot;

    [...]

    3. Rundumschläge sind mit dem Thaumagral nicht möglich, da man nicht mit einem Feuerschwert in Form eines Anderthalbhänders angreift. (Siehe 1.)

    [...]</span>

    Meinen Dank an Karsten Wurr und Olafsdottir; meine Frage ist damit beantwortet.
    Die oben genannten Nachteile gegenüber der normalen Variante des Spruchs werden wohl durch den geringeren Verbrauch an AP ausgeglichen, und außerdem ist der Schadensbonus, der ja nur bei der Thaumagral-Variante zum tragen kommt, bei den meisten Spielfiguren ja positiv (nur bei mir ist der Schadensbonus eher ein Schadensmalus, und zwar betragsmäßig ziemlich hoch (da St10, Ge69); die Welt ist so ungerecht...).
    Meine Regelfragen werde ich zukünftig immer ins Forum stellen.

    Viktor
    Man kann gar nicht so viel fressen, wie man kotzen möchte.

  6. #6

    Standard

    Quote from Viktor Brech, posted on Okt. 02 2001,17:36
    <span id='QUOTE'>Außerdem noch eine andere Frage: An wen kann man sich eigentlich normalerweise wenden, wenn man Regelfragen hat (diese Kategorie heißt ja schließlich &quot;Hausregeln&quot;, aber nicht &quot;Regelfragen&quot?</span>

    Du hast recht, ich ändere die Bezeichnung der Kategorie

    Viele Grüße
    hj
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    --
    BLOG: Gedankenfetzen eines Kamels - Der Rollenspielblog.

    Schön langsam kommt mir das Forum und ein paar der Bewohner (inklusive mir?) vor wie ein altes Ehepaar. Man weiß, was der andere sagen wird, trotzdem werden immer wieder die selben Diskussionen geführt, die mehr ein Ritual als ernsthafte Erörterungen sind. - Nixonian

  7. #7

    Standard

    Ich sehe die Anwendung von Dämonenfeuer als Thaumagral anders als Karsten und Rainer:

    1. „Umspielen“ sagt nichts darüber aus, wie weit die arkanen Flammen über die Waffe hinausragen. Beim normalen Dämonenfeuer entspringt ein 1,50 m langes Lichtschwert aus der Faust. Warum sollte das nicht in gleicher Länge aus dem Thaumagral entspringen? Warum sollte das Lichtschwert je nach Größe des Thaumagrals eine andere Länge haben? Warum sollte es kleiner als sonst sein, wo Thaumagrale doch Flußverstärker sind?

    2. Ich glaube nicht, daß ein Schadensbonus dazu kommt. Wäre das wirklich gewollt, so stünde es sicher deutlicher da als mit den zweideutigen Worten „der Schaden der Waffe erhöht sich dadurch auf 2W6.“. Bei der Spruchbeschreibung Dämonenfeuer wird als Schaden unmodifizierte 2W6 festgelegt. Eine entsprechende Erhöhung des Schadens wird beim Thaumagral gerade nicht beschrieben. Schließlich handelt es sich hier immer noch um einen Zauber und nicht um den Einsatz einer Waffe, so daß der persönliche Schadensbonus hier eigentlich nichts zu suchen hat.

    3. Selbstverständlich sind mit dem Thaumagral Rundumschläge möglich. Das steht schließlich ausdrücklich in der Spruchbeschreibung. Wenn bei der verstärkten Anwendung durch das Thaumagral Nachteile hinzukommen, so wird das im Arkanum ausdrücklich aufgeführt (bei einigen Sprüchen verringert sich z. B. die Reichweite). Hier aus dem Satz, daß die arkanen Flammen die Klinge „umspielen“ eine solche Einschränkung herleiten zu wollen, ist sehr weit hergeholt. Ich bin ohnehin der Meinung, daß die Flammenklinge nach wie vor 1,50 m lang ist (siehe 1.). Die Tatsache, daß im Regelwerk gerade nicht festgelegt wird, daß die Möglichkeit der Rundumschläge entfällt, spricht auch für eine normale Länge des Lichtschwerts.

    Wie auch immer man das Dämonenfeuer-Thaumagral interpretiert, es sollte jedenfalls nicht dazu kommen, daß sowohl Rundumschläge möglich sind, als auch der persönliche Schadensbonus addiert wird. Das wäre dann m. E. viel zu mächtig. Da ich es für eindeutig halte, daß Rundumschläge nach dem Regelwerk möglich sind, verzichte ich auf den Schadensbonus (der da ohnehin nicht ausdrücklich steht). Wenn man allerdings unbedingt mit Schadensbonus spielen will, dann sollten als Ausgleich Rundumschläge nicht möglich sein.

    Bis bald,

    Hendrik, der von Nublesch al-Zeloti und Bryan Boldryme gelernt hat, daß Rundumschläge das eigentlich Erstrebenswerte beim Dämonenfeuer sind
    Draco dormiens nunquam titillandus.

  8. #8

    Standard

    Ich stimme Hendrik zu... (2:2?)

    In den allermeisten Fällen entspricht das Thaumagral eines Zauberers einer Waffe, die er führen kann (Dolch, Zauberstab - &nbsp;Arkanum, S. 233).
    Bei einem Dolch wäre Karstens Begründung ein Nachteil für den Zauberer und widerspricht der Spruchbeschreibung. Ich sehe einen Dolch ähnlich einem Runenstab als &quot;Griff&quot; des entstehenden Lichtschwertes.

    Da ja Seite 234 steht, dass Magierstäbe, Stichwaffen und Einhandschwerter vorgesehen sind, würde ich in dem Fall, dass die Waffe länger als ein Dolch ist, den Rundumschlag nicht zulassen, dafür aber den Stärkebonus addieren.

    Marek
    "Die Grausamkeit empört, aber die Dummheit entmutigt." Albert Camus
    "Es gibt Leute, die denken, Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht.
    Ich kann Ihnen versichern, dass es noch viel ernster ist."
    Bill Shankly (ehemaliger Trainer des FC Liverpool)

  9. #9

    Standard

    Die Waffe ist m.E. immer ca. 1,50 m lang. Also deutlich länger als ein Einhandschwert. Daher denke ich, daß Rundumschläge mit allen Thaumagralen erlaubt sind.

    Beim Schadensbonus wird&#39;s etwas knifflig, wenn ein ESchwert oder Magierstab zum Einsatz kommt. Wenn der Zauberer beim Rundumschlagen mit der Waffe selbst (nicht nur mit dem verlängernden Dämonenfeuer) trifft, würde im Prinzip der Waffenschaden + Schadensbonus + Schaden durch das Dämonenfeuer zum Tragen kommen. Beim Treffen mit dem Dämonenfeuer allein nur der Dämonenfeuerschaden. Kein SchB, weil der durch Wucht (Masse) hervorgerufen wird.

    Um die Sache zu vereinfachen (und das Thaumagral-Dämonenfeuer nicht zu stark werden zu lassen) würde ich Fall 1 (Treffer mit Feuer + Waffe) einfach ignorieren, und nur den Schaden durch Dämonenfeuer ohne SchB berechnen.

    Tschö,
    Markus

  10. #10
    @ Marek: Da Du mir wohl nur für den Fall zustimmst, daß der Thaumagral ein Dolch ist, steht es allenfalls 2,5 : 1,5 &#33 Aber hältst Du es nicht für unnötig kompliziert (und auch etwas unlogisch), die Wirkung je nach Art der Thaumagralwaffe zu ändern?

    @ Markusa liegen wir auf einer Linie. Ich sehe allerdings das Problem mit Waffenschaden + Schadensbonus + Schaden nicht. Dafür steht doch im Arkunum ausdrücklich, daß sich der Schaden der Waffe &quot;auf&quot; 2W6 erhöht. Damit ist doch klar, daß nicht z. B. für einen Dolch 1W6-1 zu den 2W6 hinzukommen, sondern daß der Schaden insgesamt 2W6 beträgt. Allenfalls über den persönlichen Schadensbonus kann man streiten, weil dieser bei ganz wörtlicher Auslegung nicht zum &quot;Schaden der Waffe&quot; gehört. Ich halte mich da aber stur an das, was in den Regeln steht, und solange da nicht ausdrücklich steht &quot;2W6 + persönlicher Schadensbonus&quot; bleibt´s bei 2W6 (wie beim normalen Dämonenfeuer).

    Bis bald,

    Hendrik, der Regelauslegungen so einfach wie möglich halten möchte
    Draco dormiens nunquam titillandus.

 

 
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