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26.05.2005, 22:53 #1
Regelantwort von Midgard-Online:
Wenn man für die Berufsfertigkeit 96-100 würfelt, darf man sich ja eine Fertigkeit aus Gruppe III oder IV aussuchen, oder zwei Fertigkeiten aus den Gruppen I und II. Darf man sich denn auch eine Fertigkeit aus Gruppe I oder II zweimal aussuchen, wenn man diese schon beherrscht, sie also um 2 steigern?
Nein, das ist nicht zulässig. Man vergleiche dazu bitte den letzten Satz des ersten Absatzes auf Seite 53. Ein Abenteurer darf demzufolge auch nur dann zwei Berufsfertigkeiten wählen, wenn der Beruf überhaupt mindestens zwei Fertigkeiten anbietet. Daraus folgt, dass eine Berufsfertigkeit grundsätzlich nur einmal erlernt werden kann.
Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.
Die Diskussion zum Thema findet sich hier.Geändert von Blaues_Feuer (10.01.2011 um 22:43 Uhr) Grund: Beitrag kopiert und Herkunftsinformation eingefügt
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