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Anführen: Wie werden Erfahrungspunkte richtig vergeben?


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In unserer Gruppe herrscht Unklarheit darüber wann viele Erfahrungspunkte für die Fähigkeit Anführen (M5, Kodex Seite 102ff.) vergeben wird. In jeder Kampfrunde 5EP? Nur pro Kampf?

Die gleiche Unklarheit ergibt sich für die Vergabe von Praxis bei selbiger Fähigkeit. Jede Kampfrunde bei Würfelergebnis 16-20? Pauschal einen pro Kampf?

 

Speziell wenn die Fähigkeit eingesetzt wird um die Initiative zu erlangen.

 

Ich würde mich sehr über Feedback freuen.

Wobei mich die korrekte Regelauslegung mehr interessiert als mögliche Hausregeln.

 

Gruß Jakob Sperling

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Hallo Jakob,

 

die Antwort auf deine Fragen ergibt sich aus Kodex S.151 und 153. Wie man die Stellen auf Anführen anwendet, ist Auslegungssache.

Meines Erachtens ist ein Kampf mit mehreren Runden für "Anführen" das selbe wie eine hohe Wand mit mehreren Erfolgswürfen für "Klettern".

 

D.h. es gibt maximal 5 EP und maximal 1 PP pro Kampf-Situation.

 

Mfg Yon

Bearbeitet von Yon Attan
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Hallo Jakob,

 

die Antwort auf deine Fragen ergibt sich aus Kodex S.151 und 153. Wie man die Stellen auf Anführen anwendet, ist Auslegungssache.

Meines Erachtens ist ein Kampf mit mehreren Runden für "Anführen" das selbe wie eine hohe Wand mit mehreren Erfolgswürfen für "Klettern".

 

D.h. es gibt maximal 5 EP und maximal 1 PP pro Kampf-Situation.

 

Mfg Yon

 

Danke vorab für Deine Ausführungen. So handhaben wir das auch. Allerdings würde ich die Situation gerne noch ein wenig detaillierter Betrachten.

 

Wie definiert man dieselbe Kampfsituation?

a) Ich kämpfe nacheinander gegen einen Orc, einen Oger und gegen einen Zombie. Also wirklich selber Ort, direkt hintereinander weg. Sind das 3 Kampfsituationen, also max 15 EP und max. 3PP oder ist das ein Kampf also max. 5 EP und max 1 PP?

b) Muss ich selber kämpfen oder reicht es wenn ich den Initiativwurf mache?

 

Wie legt Ihr die Regeln aus?

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Eine Kampfsituation ist für mich ein gesamtes Kampfgeschehen. In deinem Beispiel wäre das für mich eine einheitliche Situation. Je größer die örtliche oder zeitliche Differenz zwischen zwei Kampfhandlungen, desto wahrscheinlicher, dass es sich auch um zwei getrennte Situationen handelt (z.B. Erstes Kampfgeschehen, ein Teil der Gegner flieht, anschließend kann man diese mit Spurensuche jedoch verfolgen und findet sie 30 Minuten später an einem anderen Ort wo es wieder zum Kampf kommt > 2 getrennte Kampfsituationen)

Du musst nicht selber kämpfen, es geht ja nur um die Einheitlichkeit der Situation.

 

Mfg        Yon

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Ich bin da mal Jurist und würde diese Deinition von Handlungseinheit des BGH heranziehen. :D

 

Eine natürliche Handlungseinheit liegt vor, wenn mehrere Delikte von einem einheitlichen Willensentschluss getragen werden und aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so eng miteinander verbunden sind, dass das gesamte Tätigwerden objektiv bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint.

 

Zu1 ): Einmal EPs = eine Handlungssituation

 

zu 2) Nein, du kannst auch den Kampf "von hinten" ohne Gegner anführen.

Bearbeitet von Einskaldir
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