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Scharfschießen auf Zauberer wärend des Zaubervorgangs


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Eleazar, bitte lies den Strang von Anfang bis zum Ende durch, die ist eine Regeltextfrage. Ich bin mir sicher, dass wir der gleichen Ansicht sind. Leider sehe ich nicht, wo ich was verdrehen soll, dass schreib mir bitte per PN.

 

a) Der Zauberer (auch wenn er in der Stadt beim Stall oder auf dem Abort ist) rechnet IMMER mit einem Angriff aus dem Hinterhalt. Er teilt das dem SL mit.

b) Der Zauberer in/bei einem Kampfgetümmel rechnet IMMER mit einem Angriff aus dem Hinterhalt. Er teilt das dem SL mit oder setzt es vorraus, das der SL es auch so sieht

c) Der Zauberer kann auch in/bei einem Kampfgetümmel durch einen unerwarteten Angriff überrascht werden. Darüber braucht der Sp nicht mit dem SL zu reden.

 

Bei a) gibt es negative Auswirkungen wegen Vervolgungswahn

Bei b) gibt es keine negativen Auswirkungen, sondern die Verhinderungen von gezielten Schüssen.

Bei c)  kann es gezielte Schüsse geben,

 

Bei vielen Spielern entwickelt sich c) zu b) und schließlich zu a).

 

(Als Autofahrer rechnen wir immer mit einem Ball, der vor einem Kind auf die Strasse springt, immer >a!. Zumindest IMMER nach Schildern "Zone 30" >b). So ein Ball kann mich auch mal überraschen, obwohl ich eigentlich Acht gebe >c)

 

Es geht hier um eine Sp-Einstellung und NICHT um Regeln. Wenn das "Gezielter Schuß geht nicht"  in den Regeln stehen würde, dann wäre es einfach und es gebe hier keine Regelfrage (gerade 1-21).

 

Ansonsten ist meine Meinung: Ich finde das auch blöd und wir haben auch gewisse Hausregeln, was geht und was nicht, aber es sind Hausregeln und nicht offzielle Regeln. Man sollte sich auf Cons nicht wundern, wenn andere SLs das eben anders sehen. Hier wurde auch schon gesagt, man habe einen SC durch Meucheln verloren.

 

Spieler von SC wollen gerne NSC  durch starken Fernkampf abschiessen, aber andersherum wollen sie nicht das NSC ihre gezielte Schüsse einfach umgebracht werden. Die Grenzen für einen solchen erfolgreichen gezielten Schuß sind im Regelwerk schon ziemlich hoch (schleichen, tarnen, angreifen, Gefahr sprüren, guite Reflexe, treffen, Rüstungsschutz ...), aber es könnte vorkommen. Da ist es oft so, das eine FSK-Hausregel in den Gruppenvertrag aufgenommen wird "Gezielte Schüsse, die einem einfach sol umbringen, gibt es nicht" Der eine SC denkt an das Kampfgetrümmel und der SL denkt an den Abort.

 

Ich kenne Abenteuer, da ist der Aufhänger: Der Fürst wurde durch einen Armburstbolzen von der Empore während der Audienz umgebracht. Findest die Mörder, Wenn der Fürst weiß, mein Volk ist mürrisch wegen der Steuerlast, dann konnte er in b) sein. Manche Fürsten sind in a). Andere Fürsten sind in a).

Bearbeitet von Panther
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Ein Armbrustschütze aus dem Hinterhalt kann in zB 100m Entfernung (Sniper) gut getarnt und gedeckt bereit liegen und auf den Zauberer schiessen.

 

Der Zauberer müsste also mit Schulterblicken während des Zaubern 31410 m^2 abscannen und über den Sniper bewußt werden... Oder eben "prinzipell immer mit einen Angriff aus dem Hinterhalt" rechnen.

 

Aber "Was nicht sein kann, das nicht sein darf". Es darf doch nicht angehen, dass das geht, einfach so abgeschossen zu werden, also kann es nicht sein!". Im Strang steht es doch sogar: Es ist nicht in den Regeln zu finden (nicht von mir).

 

Regelfragen über Situationen, die klar in den Regeln stehen, kommen meist nicht. Meist kommen Regeltextfragen zu Spezialsituationen, die eben nicht klar in dern Regeln geregelt sind und wo man aus mehreren Regeltextstellen eine Logikkette aufbaut und eine Folgerung zieht.

 

Ohne Nennung der Logikette kann man eine Antwort "Das ist so, steht in den Regeln" in der Rubrik Regeltext kaum was anfangen, die Nennung von 12 Seiten, wo es steht, ist meist auch nicht hilfreich, das der Fragesteller sollte die Regeln erstmal selbst durchlesen, bevor er eine Frage stellt.

 

Egal... Regeltextfrage hier dann wohl zu Ende. Wer es "offziell" will, kann ja eine Regelfrage stellen. https://branwensbasar.de/kontakt.html unter Kategorie "Regelfragen"

Bearbeitet von Panther
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Um die Notwendigkeit einer Regelfrage zu verringern, fasse ich noch einmal die entsprechenden Regelpassagen - und ausschließlich  diese - zusammen. Ich gebe freimütig zu, dass ich damit auch verhindern möchte, dass so etwas wie der vorherige Beitrag in einem Regelstrang als Schlussbeitrag stehenbleibt.

Das Regelwerk unterscheidet, und das mag auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheinen, zwischen Überraschung (S. 61) und Ahnungslosigkeit (S. 71). Überraschte Spielfiguren dürfen gegen Nahkampfangriffe noch mit -4 abwehren und sind nur gegen Fernangriffe wehrlos. Ahnungslose Spielfiguren hingegen dürfen gegen keinerlei Angriff einen WW:Abwehr würfeln. Beiden Zuständen ist gemeinsam, dass sie spätestens nach einer Kampfrunde beendet sind. Dies steht bei der Überraschung explizit angegeben, bei der Ahnungslosigkeit ist es immanent und bedarf keiner weiteren Begründung.

Daraus ergeben sich für die hier diskutierte Frage folgende Konsequenzen:

  1. Spielfiguren sind zu Beginn eines Kampfes bei Angriffen gegen sie maximal eine Kampfrunde lang überrascht oder ahnungslos. (Das ist hier eine bewusste Wiederholung.)
  2. Spielfiguren, die in einen Kampf verwickelt sind bzw. von Angriffen gegen sie ausgehen können - die also nicht ahnungslos oder - bei Fernangriffen - überrascht sind, dürfen gegen jeden erfolgreichen Angriff einen WW:Abwehr würfeln (vgl. S. 69).
  3. Überraschte Spielfiguren können nicht Ziel einen Angriffs mit Meucheln sein, da Meucheln einen Nahkampfangriff voraussetzt, der laut Fertigkeitsbeschreibung nicht abgewehrt werden darf. Überraschte Spielfiguren dürfen aber gegen Nahkampfangriffe abwehren. Meucheln klappt also nur gegen ahnungslose Spielfiguren.
  4. Überraschte Spielfiguren können, wenn die anderen Kriterien hinsichtlich Sichtbarkeit des Schützen, Bewegung und Verwicklung in einen Nahkampf (vgl S. 83 (Schüsse aus dem Hinterhalt) und S. 84 (Gezielte Schüsse und Würfe))erfüllt sind, Opfer eines gezielten Fernangriffs werden.
  5. Die sich daraus ergebene wichtigste Schlussfolgerung für diesen Strang lautet: Ein Zauberer, der sich zwar nicht im Nahkampf befindet, aber um den herum das Kampfgetümmel seit mindestens einer Kampfrunde tobt, ist weder überrascht noch ahnungslos und kann daher nicht das Ziel von Angriffsarten werden, die diesen Zustand voraussetzen.
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Danke,

 

also:  in der ersten Runde (Überraschungsrunde) geht es, aber ab der nächsten nicht mehr.

 

Man kann auch sagen: "Ein im Kampfgetümmel Befindlicher kann nach 10sec nicht ein zweites Mal überrrascht werden!"

 

Laut Regelwerk ist es so, OK!

 

 

KOD5, S61: auch bei Überraschung : Der Spielleiter entscheidet, ob die Abenteurer oder ihre Gegner überrascht worden sind. 

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Ich möchte Solwac widersprechen, zaubernde Spielfiguren können mit Scharfschießen gezielt beschossen werden. Die Begründung ergibt sich aus dem Regeltext:

 

1. Während des Zaubervorgangs zählt der Zauberer als wehrlos. Damit ist die Voraussetzung für gezielte Schüsse und Würfe erfüllt.

 

2. Ein Zauberer kann bei Bedrohung seinen Zaubervorgang unterbrechen, muss dies jedoch vor dem Erfolgswurf der Bedrohung ansagen.

 

Schlussfolgerung: Dem Spieler des Zauberers wird mitgeteilt, dass seine Figur während des Zaubervorgangs gezielt beschossen werden soll. Der Spieler muss sich daraufhin entscheiden, ob er den Zaubervorgang fortsetzen (gezielter Angriff gegen ihn ohne Abwehrmöglichkeit) oder abbrechen will (normaler Fernangriff gegen ihn mit Abwehrmöglichkeit).

 

 

  • Die sich daraus ergebene wichtigste Schlussfolgerung für diesen Strang lautet: Ein Zauberer, der sich zwar nicht im Nahkampf befindet, aber um den herum das Kampfgetümmel seit mindestens einer Kampfrunde tobt, ist weder überrascht noch ahnungslos und kann daher nicht das Ziel von Angriffsarten werden, die diesen Zustand voraussetzen.

Ist der erste Beitrag im wesentlichen auf die erste Runde bezogen oder ist der zweite Beitrag ein "Update"?

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Weder noch, da es für den gezielten Schuss ausreicht, dass das Opfer wehrlos ist und sich kaum oder zumindest gleichförmig bewegt. Ein zaubernder Zauberer (B1) im Kampfgetümmel kann also gezielt (S. 84) beschossen werden, was er auch bereits vor dem Angriff bemerkt und daher darauf reagieren kann (Beitrag 1). Er kann allerdings [Nachtrag: bei Nicht-Überraschung] nicht aus dem Hinterhalt (S. 83) beschossen werden, da er nicht ahnungslos ist (Beitrag 2). [Nachtrag: Im Falle der Überraschung wäre in der ersten Kampfrunde ein Fernangriff aus dem Hinterhalt möglich, sofern die Überraschenden nicht sofort in den Nahkampf gehen. Aber das gilt gegen jede Spielfigur, sei sie nun Zauberer oder Kämpfer.]

Bearbeitet von Prados Karwan
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Weder noch, da es für den gezielten Schuss ausreicht, dass das Opfer wehrlos ist und sich kaum oder zumindest gleichförmig bewegt. Ein zaubernder Zauberer (B1) im Kampfgetümmel kann also gezielt (S. 84) beschossen werden, was er auch bereits vor dem Angriff bemerkt und daher darauf reagieren kann (Beitrag 1). Er kann allerdings nicht aus dem Hinterhalt (S. 83) beschossen werden, da er nicht ahnungslos ist (Beitrag 2).

Der Unterschied ist also allein die Option den Zauber abzubrechen und abzuwehren, danke.
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