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Raufen: schwerer Schaden möglich?


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Regelfrage: Ihr wollt eine Antwort, die nur auf den Vorgaben des Regelwerks basiert. Wenn möglich mit Seitenzahlen, auf die sich die Antwort begründet.

Keine Hausregeln, kein 'ich weiß es nicht genau, denke aber...', keine Realismusargumente, keine "uns ist der Regeltext egal, wir spielen es so ...", kein "mach doch wie Du willst"

 

In einer Kneipenschlägerei möchte man mal unauffällig seinen Gegner umbringen, also Frage:

 

Kann ich mit Raufen bei einem normalen schweren Treffer einen schweren Schaden als LP-Verlust bewirken?

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Im Handgemenge meines Erachtens ja (KOD 141 unten, im Umkehrschluss), im Nahkampf gibt es beim Raufen keinen "normalen schweren Treffer", siehe auch die entsprechende Regelfrage hier.

 

Das "unauffällig" umbringen sehe ich übrigens in jedem Fall als problematisch an - selbst mit sehr hohem Schadensbonus dürfte das bei 1W-4 Grundschaden einige Runden in Anspruch nehmen, so dass man sich hinterher wohl kaum auf ein Versehen herausreden könnte...

 

Liebe Grüße

Saidon

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Wie Saidon schon schrieb: Im Handgemenge ja, sonst nicht.

 

Raufen leitet ein Handgemenge ein. Ein normaler Angriff wird bei Fehlen vom waloka über den Angriff mit bloßer Hand geregelt.

 

Edit nach Prados Beitrag: Der für das Einleiten des HG erfoderliche Angriffe richtet nach M5 nun auch schweren Schaden an.

Bearbeitet von Einskaldir
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Du mischst hier zwei Ebenen: Regeltechnisch gibt es einen Unterschied zwischen Raufen und einem Angriff mit bloßer Hand. Doch wie soll der in der Spielwelt gesehen werden und damit zur Geltung kommen?

 

"Sorry, Herr Wachtmeister, aber ich kann für den Tod des Typen nicht verantwortlich sein, weil ich mit Raufen und nicht mit bloßer Hand angegriffen habe?" Das Argument kann wohl nicht ziehen.

 

Also kann man in einer Kneipenschlägerei nicht unauffällig seinen Gegner umbringen, weil der angerichtete Schaden und das Anrichten des Schadens in keinem Fall unauffällig ist.

 

Wenn überhaupt, dann müsste die Tötung ungewöhnlich schnell, heimlich und quasi mit einem Schlag erfolgen. Das wäre für mich dann Meucheln mit einem zweiten EW in ... ???Schleichen???? Dann könnte es sein, dass bei einer Massenschlägerei am Ende einer liegen bleibt, ohne dass groß aufgefallen ist, wer daran schuld ist.

 

Alles andere wäre wohl immer eine Riesensauerei mit viel Blut, die sich über etliche Kampfrunden hinziehen würde - also das Gegenteil von unauffällig.

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  • 1 Jahr später...

Um es kurz zusammenzufassen: In M5 richtet man normalerweise mit jedem Angriff, auch mit Raufen, schweren Schaden an. ....

 

Grüße

Prados

Hallo,

ich bin verwirrt, habe ich einen Denkfehler zu später Stunde oder entfällt der WW: Abwehr bei einem Angriff  mit Waffenfertigkeit waffenloser Kampf, zu der Raufen, bloße Hand, Ringen und Faustkampf gehören? Den was bringt der WW: Abwehr, wenn ich eh schweren Schaden anrichte?

 

Gruß Kashoggi

Bearbeitet von Kashoggi
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Es ist eher ein kann. In vielen anderen Regelwerken (wo es eine Unterscheidung gibt), richten Faustschläge nur Betäubungsschaden (Hier in M5 Ausdauerschaden) an. In M5 kann man aber auch LP Schaden mit bloßer Faust anrichten, wenn die gegnerische Abwehr misslingt, (man darf aber auch mit bloßer Faust nur AP Schaden anrichten und keinen LP, auch wenn der WW Abwehr misslingt (Entscheidung des Angreifers).

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Hallo,

ich bin verwirrt, habe ich einen Denkfehler zu später Stunde oder entfällt der WW: Abwehr bei einem Angriff  mit Waffenfertigkeit waffenloser Kampf, zu der Raufen, bloße Hand, Ringen und Faustkampf gehören? Den was bringt der WW: Abwehr, wenn ich eh schweren Schaden anrichte?

 

Gruß Kashoggi

 

 

Guten Morgen, Kashoggi,

 

das ist allenfalls ein Missverständnis. Panther fragte in seinem Eröffnungsbeitrag, ob man mit einem normalen schweren Treffer im Handgemenge schweren Schaden anrichte. In meiner Antwort habe ich diese Vorgabe vorausgesetzt, also nicht noch einmal darauf verwiesen, dass selbstverständlich nur schwerer Schaden, der nach misslungener Abwehr angerichtet wird, gemeint ist.

 

Grüße

Prados

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