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@Krayon: Das Thema hatte ich schon mal mit Prados diskutiert (Magier und Fechten zu Beginn). Die Regeln sind da nicht eindeutig, als SL lasse ich mit mir reden, aber es kann in meiner Hausrunde keiner von sich aus so lernen. Für den Parierdolch mußt Du auch den Dolch gelernt haben. Nur die Grundkenntnisse Stichwaffen reichen nicht aus.

 

Wenn hingegen die Hintergrundgeschichte stimmig ist, dann lasse ich so etwas zu. Ein Magier aus den Küstenstaaten könnte also bei mir nach Absprache auch Fechten zu Beginn lernen, aber der Spieler kann es nicht als selbstverständlich nehmen. :cool:

 

Solwac

Damit kommst Du aber wieder in den Bereich der Hausregel; das Regelwerk sagt es (implizit) anders.
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Etwas erweitert stellt sich die Frage, wie das mit den Vorbedingungen geregelt ist.

Beispiel 1: Man nimmt Dolch, kann also auch Rapier auf +4, dann kann man doch auch Fechten nehmen (kann es halt nur auf +4).

Beispiel 2: Man nimmt Rapier, beherrscht also auch Dolch auf +4, dann kann man doch auch Wurfmesser nehmen (kann es halt nur +4). Oder Parierdolch, da hat man dann gar keine Nachteile...

Ergo, man muß nicht Dolch aus dem Lernschema lernen, um Parierdolch aus dem Lernschema lernen zu können.

Öhm... hab ich das jetzt klar gemacht? :silly:

 

Zusätzlich fällt mir ein, daß man dann ja sogar den Parierdolch als Ausrüstung wählen kann, und damit auch einen Dolch hat - obwohl man nie Dolch gelernt hat!

Eine Waffe gilt als gelernt, wenn man sie entweder bei Figurenerschaffung explizit gewählt oder sie später mindestens auf +5 gelernt hat.

 

Eine Waffe gilt als ungelernt, wenn man lediglich Grundkenntnisse in der entsprechenden Waffengattung besitzt.

 

Eine Waffe gilt als unvertraut, wenn man noch nicht einmal Grundkenntnisse der entsprechenden Waffengattung besitzt.

 

Grüße

Prados

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Etwas erweitert stellt sich die Frage, wie das mit den Vorbedingungen geregelt ist.

Beispiel 1: Man nimmt Dolch, kann also auch Rapier auf +4, dann kann man doch auch Fechten nehmen (kann es halt nur auf +4).

Beispiel 2: Man nimmt Rapier, beherrscht also auch Dolch auf +4, dann kann man doch auch Wurfmesser nehmen (kann es halt nur +4). Oder Parierdolch, da hat man dann gar keine Nachteile...

Ergo, man muß nicht Dolch aus dem Lernschema lernen, um Parierdolch aus dem Lernschema lernen zu können.

Öhm... hab ich das jetzt klar gemacht? :silly:

 

Zusätzlich fällt mir ein, daß man dann ja sogar den Parierdolch als Ausrüstung wählen kann, und damit auch einen Dolch hat - obwohl man nie Dolch gelernt hat!

Eine Waffe gilt als gelernt, wenn man sie entweder bei Figurenerschaffung explizit gewählt oder sie später mindestens auf +5 gelernt hat.

 

Eine Waffe gilt als ungelernt, wenn man lediglich Grundkenntnisse in der entsprechenden Waffengattung besitzt.

 

Eine Waffe gilt als unvertraut, wenn man noch nicht einmal Grundkenntnisse der entsprechenden Waffengattung besitzt.

 

Grüße

Prados

Interessante Definition. Darf ich fragen, wo das so im Regelwerk steht?
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Eine Waffe gilt als gelernt, wenn man sie entweder bei Figurenerschaffung explizit gewählt oder sie später mindestens auf +5 gelernt hat.

 

Verständnisfrage: Zauberer lernt später neue Waffengattung und somit die Waffe auf +4. Er hat dann also erst eine Waffe gelernt, wenn er eine Waffe aus der Gattung auf +5 erhöht hat. Gut, verstanden.

 

Kämpfer lernt neue Waffengattung später und kann alle Waffen in derselben somit auf +5, obwohl er sie anschließend noch nicht gesteigert hat. Gilt das in seinem Falle nun als "gelernt" (weil ja schon auf +5) oder "ungelernt" (weil nur Grundkenntnisse)?

 

Danke,

 

Bro

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Bei mir als SL, hättest Du zunächst mal einfach das Pech, daß Du keinen Magierstecken kaufen kannst. Gibt genügend Gründe, wieso es gerade keine geben könnte... ;)

 

Du solltest daran denken, dass der Charakter aus seinen erwürfelten Barreserven vor Spielbeginn jeden zulässigen Gegenstand zu den Midgard-Listenpreisen erwerben darf. Magierstecken sind meines Wissens nicht in der Erwerbbarkeit eingeschränkt... :)

 

Von daher kann ein Charakter problemlos zu Spielbeginn über ungelernte oder auch unvertraute Waffen verfügen.

 

Insofern macht es insbesondere für Zauberer durchaus Sinn, nur die "billigste" der verfügbaren Waffen einer Kategorie auszuwählen, auch dann, wenn er mit einer "besseren" Waffe dieser Kategorie ins Abenteuer ziehen möchte.

 

Grüße,

Yarisuma

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Eine Waffe gilt als gelernt, wenn man sie entweder bei Figurenerschaffung explizit gewählt oder sie später mindestens auf +5 gelernt hat.

 

Verständnisfrage: Zauberer lernt später neue Waffengattung und somit die Waffe auf +4. Er hat dann also erst eine Waffe gelernt, wenn er eine Waffe aus der Gattung auf +5 erhöht hat. Gut, verstanden.

 

Kämpfer lernt neue Waffengattung später und kann alle Waffen in derselben somit auf +5, obwohl er sie anschließend noch nicht gesteigert hat. Gilt das in seinem Falle nun als "gelernt" (weil ja schon auf +5) oder "ungelernt" (weil nur Grundkenntnisse)?

 

Danke,

 

Bro

 

Auch der Kämpfer lernt mWn neue Waffen einer zuvor nicht gelernten Waffengattung mit dem Erfolgswert +4.

 

Grüße,

Yarisuma

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Etwas erweitert stellt sich die Frage, wie das mit den Vorbedingungen geregelt ist.

Beispiel 1: Man nimmt Dolch, kann also auch Rapier auf +4, dann kann man doch auch Fechten nehmen (kann es halt nur auf +4).

Beispiel 2: Man nimmt Rapier, beherrscht also auch Dolch auf +4, dann kann man doch auch Wurfmesser nehmen (kann es halt nur +4). Oder Parierdolch, da hat man dann gar keine Nachteile...

Ergo, man muß nicht Dolch aus dem Lernschema lernen, um Parierdolch aus dem Lernschema lernen zu können.

Öhm... hab ich das jetzt klar gemacht? :silly:

 

Zusätzlich fällt mir ein, daß man dann ja sogar den Parierdolch als Ausrüstung wählen kann, und damit auch einen Dolch hat - obwohl man nie Dolch gelernt hat!

Eine Waffe gilt als gelernt, wenn man sie entweder bei Figurenerschaffung explizit gewählt oder sie später mindestens auf +5 gelernt hat.

 

Eine Waffe gilt als ungelernt, wenn man lediglich Grundkenntnisse in der entsprechenden Waffengattung besitzt.

 

Eine Waffe gilt als unvertraut, wenn man noch nicht einmal Grundkenntnisse der entsprechenden Waffengattung besitzt.

 

Grüße

Prados

Interessante Definition. Darf ich fragen, wo das so im Regelwerk steht?

DFR, S. 49: "Zusammen mit jeder ihrer Waffenfertigkeiten erwerben Abenteurer bei Spielbeginn gleichzeitig Grundkenntnisse im Umgang mit der ganzen Waffengattung, zu der die ausgewählte Waffe gehört. Dies erleichtert im weiteren Verlauf des Spiels das Lernen neuer Waffen aus derselben Gattung."

 

DFR, S. 226: "Manchmal ist ein Abenteurer auch gezwungen, mit einer Nahkampfwaffe zu kämpfen, die er nicht erlernt hat und für die ihm auch die Grundkenntnisse der betreffenden Waffengruppe fehlen." Diese Waffen werden kurz darauf 'unvertraut' genannt.

 

 

Das Regelwerk unterscheidet also zwischen gelernten Waffen, Grundkenntnissen von Waffenfertigkeiten und fehlenden Grundkenntnissen. Gleichzeitig kennt das Regelwerk die Begriffe 'gelernt', 'ungelernt' und 'unvertraut' mit jeweiligen Regelauswirkungen.

 

Grüße

Prados

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DFR, S. 49: "Zusammen mit jeder ihrer Waffenfertigkeiten erwerben Abenteurer bei Spielbeginn gleichzeitig Grundkenntnisse im Umgang mit der ganzen Waffengattung, zu der die ausgewählte Waffe gehört. Dies erleichtert im weiteren Verlauf des Spiels das Lernen neuer Waffen aus derselben Gattung."

 

DFR, S. 226: "Manchmal ist ein Abenteurer auch gezwungen, mit einer Nahkampfwaffe zu kämpfen, die er nicht erlernt hat und für die ihm auch die Grundkenntnisse der betreffenden Waffengruppe fehlen." Diese Waffen werden kurz darauf 'unvertraut' genannt.

 

 

Das Regelwerk unterscheidet also zwischen gelernten Waffen, Grundkenntnissen von Waffenfertigkeiten und fehlenden Grundkenntnissen. Gleichzeitig kennt das Regelwerk die Begriffe 'gelernt', 'ungelernt' und 'unvertraut' mit jeweiligen Regelauswirkungen.

 

Grüße

Prados

 

Ein Charakter, der im Nachhinein Grundkenntnisse einer Waffenkategorie erwirbt, erhält die Fertigkeiten aller Waffen dieser Kategorie mit dem Angriffsbonus von +4.

 

Ich hätte da - insbesondere bei Zauberern - ein Problem damit, zu erklären, warum diese Waffen als "ungelernt" gelten sollen, da hier auch zu den zu Beginn erlernten Waffen kein Unterschied besteht...

 

aber was solls... :) Ich hätte - per Hausregel - keine Probleme mit fechtenden Magiern in Grad 1.

 

Grüße,

Yarisuma

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DFR, S. 49: "Zusammen mit jeder ihrer Waffenfertigkeiten erwerben Abenteurer bei Spielbeginn gleichzeitig Grundkenntnisse im Umgang mit der ganzen Waffengattung, zu der die ausgewählte Waffe gehört. Dies erleichtert im weiteren Verlauf des Spiels das Lernen neuer Waffen aus derselben Gattung."

 

DFR, S. 226: "Manchmal ist ein Abenteurer auch gezwungen, mit einer Nahkampfwaffe zu kämpfen, die er nicht erlernt hat und für die ihm auch die Grundkenntnisse der betreffenden Waffengruppe fehlen." Diese Waffen werden kurz darauf 'unvertraut' genannt.

 

 

Das Regelwerk unterscheidet also zwischen gelernten Waffen, Grundkenntnissen von Waffenfertigkeiten und fehlenden Grundkenntnissen. Gleichzeitig kennt das Regelwerk die Begriffe 'gelernt', 'ungelernt' und 'unvertraut' mit jeweiligen Regelauswirkungen.

 

Grüße

Prados

Das beantwortet leider nicht meine Verständnisfrage aus #25.
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Schlussendlich ist die von Prados gegebene Unterscheidung zwischen "gelernt" und "ungelernt" nicht weiter relevant. In beiden Fällen hat man die zugehörige Grundkenntnis und richtet den vollen Schaden an. Ausserdem kann die Waffe gesteigert werden.

 

Lediglich bei "unvertrauten" Waffen beherrscht man nicht die Grundkenntnis und a) macht deswegen nur improvisierten Schaden und b) kann die wWaffe nicht steigern.

 

Lernt ein Kämpfer eine Grundkenntnis im nachhinein so beherrscht er die zugehörigen Waffen mit +4 und kann darauf aufbauend steigern.

 

Meiner Meinung gilt dies auch für Waffen, die ein Kämpfer zu Spielbeginn nicht gewählt hat. Damit ergeben sich für Kämpfer zu Spielbeginn folgende Möglichkeiten eine Waffe zu benutzen:

1) Spezialwaffe: EW: +7, Grundkenntnisse: ja, mit Lernpunkten gekauft

2) Gelernte Waffe: EW: +5, Grundkenntnisse: ja, , mit Lernpunkten gekauft

3) Ungelernte Waffe: EW: +4, Grundkenntnisse: ja, nicht mit Lernpunkten gekauft

4) Unvertraute Waffe: EW: +4, Grundkenntnisse: nein, nicht mit Lernpunkten gekauft

(Hier macht auch die Unterscheidung nach Prados Sinn)

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Kämpfer lernt neue Waffengattung später und kann alle Waffen in derselben somit auf +5, obwohl er sie anschließend noch nicht gesteigert hat. Gilt das in seinem Falle nun als "gelernt" (weil ja schon auf +5) oder "ungelernt" (weil nur Grundkenntnisse)?

 

Der Kr hat nach dem Lernen der neuen Waffengattung Grundkenntnisse in derselben, allerdings mit +4 (nicht +5), d.h. er beherrscht z.B. alle Stichwaffen mit +4. (Vgl. das Posting von Yarisuma). Also gelten seine Kenntnisse als ungelernt, nicht aber als unvertraut.

Um eine bestimmte Stichwaffe nun als "gelernt" einzustufen, wie Prados dies aus dem DFR zitierte, muß der Krieger die betreffende Waffe auf +5 lernen.

Die Unterscheidung zwischen unvertraut, ungelernt und gelernt ist m.E. vor allem für den Schaden, den man mit der Waffe anrichtet wichtig.

Unvertraute Nahkampfwaffen (d.h. Waffen aus Waffengattungen, für die man keine Grundkenntnisse beherrscht, richten weniger Schaden an.

Beherrscht man allerdings die Grundkenntnisse der entsprechenden Waffengattung, richtet man den vollen, normalen Schaden an, z.B. Bihänder (Zweihandwaffe) unvertraut 1W6+1 statt 2W6 ungelernt bzw. gelernt. Dies sind die Regelauswirkungen, auf die Prados bereits hingewiesen hat.

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Kämpfer lernt neue Waffengattung später und kann alle Waffen in derselben somit auf +5, obwohl er sie anschließend noch nicht gesteigert hat. Gilt das in seinem Falle nun als "gelernt" (weil ja schon auf +5) oder "ungelernt" (weil nur Grundkenntnisse)?

Der Kr hat nach dem Lernen der neuen Waffengattung Grundkenntnisse in derselben, allerdings mit +4 (nicht +5), d.h. er beherrscht z.B. alle Stichwaffen mit +4. (Vgl. das Posting von Yarisuma). Also gelten seine Kenntnisse als ungelernt, nicht aber als unvertraut.

Das war mir nie so bewusst gewesen. Danke sehr.
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Eine kleine Verständnisfrage hätte ich noch, wo Prados gerade so schön die einzelnen 'Klassifizierungen' rausgearbeitet hat: Bei Wurfwaffen wird in einigen Fällen gesagt, daß man eine bestimmte 'verwandte' Nahkampfwaffe beherrschen muß, um die jeweilige Wurfwaffe lernen zu können. Ist 'gelernt' jetzt mit 'beherrschen' gleichzusätzen, muß ich also z.B. Dolch erst auf +5 erhöhen, bevor ich Wurfmesser lernen kann?

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

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Demnach würde gelten beherrschte Waffe = gelernte Waffe.

 

Glenn

 

Dem stimme ich zu, allerdings mit der Ergänzung, daß Zauberer auch jene Waffen beherrschen, die sie bei der Erschaffung gelernt aber bisher nicht gesteigert haben (deswegen nur EW:+4 besitzen). Sonst könnte kein Zauberer bei der Charaktererschaffung bereits eine Wurfwaffe lernen, da sein EW ohne AnB immer +4 beträgt.

 

:hiram:

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Ich würde dies nur für die direkte Charaktererschaffung zulassen. Will ein Zauberer später eine Wurfwaffe lernen, dann würde ich es als Vorbedingung ansehen, daß die entsprechende Leitwaffe auf mindestens +5 beherrscht wird.

Dies dürfte i.d.R. der Fall sein, da nach einer Reihe von Abenteuern mindestens die Hauptwaffe um mindestens 1 Punkt hochgelernt worden sein dürfte.

 

Gruß, Glenn

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Eine kleine Verständnisfrage hätte ich noch, wo Prados gerade so schön die einzelnen 'Klassifizierungen' rausgearbeitet hat: Bei Wurfwaffen wird in einigen Fällen gesagt, daß man eine bestimmte 'verwandte' Nahkampfwaffe beherrschen muß, um die jeweilige Wurfwaffe lernen zu können. Ist 'gelernt' jetzt mit 'beherrschen' gleichzusätzen, muß ich also z.B. Dolch erst auf +5 erhöhen, bevor ich Wurfmesser lernen kann?

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

Ja, die Waffe muss gelernt worden sein. Insofern ist die Unterscheidung zwischen 'gelernt' und 'ungelernt' eben doch, anders als von Haegrin angemerkt, relevant.

 

Grüße

Prados

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Demnach würde gelten beherrschte Waffe = gelernte Waffe.

 

Glenn

 

Dem stimme ich zu, allerdings mit der Ergänzung, daß Zauberer auch jene Waffen beherrschen, die sie bei der Erschaffung gelernt aber bisher nicht gesteigert haben (deswegen nur EW:+4 besitzen). Sonst könnte kein Zauberer bei der Charaktererschaffung bereits eine Wurfwaffe lernen, da sein EW ohne AnB immer +4 beträgt.

 

:hiram:

Darauf habe ich in meinem ersten Beitrag in der Definition zu 'gelernt' hingewiesen. Entweder wird die Waffe bei der Figurenerschaffung gewählt oder später auf +5 erlernt.

 

Grüße

Prados

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Bei mir als SL, hättest Du zunächst mal einfach das Pech, daß Du keinen Magierstecken kaufen kannst. Gibt genügend Gründe, wieso es gerade keine geben könnte... ;)
Du solltest daran denken, dass der Charakter aus seinen erwürfelten Barreserven vor Spielbeginn jeden zulässigen Gegenstand zu den Midgard-Listenpreisen erwerben darf. Magierstecken sind meines Wissens nicht in der Erwerbbarkeit eingeschränkt... :)
Es sei denn, der Spielleiter bestimmt was anderes...;)
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Eine Waffe gilt als gelernt, wenn man sie entweder bei Figurenerschaffung explizit gewählt oder sie später mindestens auf +5 gelernt hat.

 

Eine Waffe gilt als ungelernt, wenn man lediglich Grundkenntnisse in der entsprechenden Waffengattung besitzt.

 

Eine Waffe gilt als unvertraut, wenn man noch nicht einmal Grundkenntnisse der entsprechenden Waffengattung besitzt.

 

Grüße

Prados

Interessante Definition. Darf ich fragen, wo das so im Regelwerk steht?

DFR, S. 49: "Zusammen mit jeder ihrer Waffenfertigkeiten erwerben Abenteurer bei Spielbeginn gleichzeitig Grundkenntnisse im Umgang mit der ganzen Waffengattung, zu der die ausgewählte Waffe gehört. Dies erleichtert im weiteren Verlauf des Spiels das Lernen neuer Waffen aus derselben Gattung."

 

DFR, S. 226: "Manchmal ist ein Abenteurer auch gezwungen, mit einer Nahkampfwaffe zu kämpfen, die er nicht erlernt hat und für die ihm auch die Grundkenntnisse der betreffenden Waffengruppe fehlen." Diese Waffen werden kurz darauf 'unvertraut' genannt.

 

 

Das Regelwerk unterscheidet also zwischen gelernten Waffen, Grundkenntnissen von Waffenfertigkeiten und fehlenden Grundkenntnissen.

 

Grüße

Prados

Tut mir leid, aber für "ungelernt" fehlt mir immer noch die Grundlage der Definition.

Das Regelwerk macht keinen Unterschied zwischen Waffen einer Waffengruppe, außer daß man als Kämpfer sich mit einer Waffe etwas mehr beschäftigt hat als mit den anderen der gleichen Gruppe (daher EW+5). Die anderen hat man im Zuge des Erlernens der Grundkenntnisse ebenfalls gelernt, eben auf EW:+4 (was sich im vollen Waffenschaden niederschlägt und den Unterschied zu "unvertraut" ausmacht.

Die von Dir propagierte Unterscheidung zwischen "gelernten Waffen" und "Grundkenntnissen" ist für mich nicht schlüssig.

Gleichzeitig kennt das Regelwerk die Begriffe 'gelernt', 'ungelernt' und 'unvertraut' mit jeweiligen Regelauswirkungen.

Es sei denn, dieser Satz bezieht sich auf eine bisher ungenannte Stelle des Regelwerkes.

Gruß

Krayon

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Wenn ich auch mal etwas sagen darf.

Die eigentliche Frage dieses Threads war ja nicht, wann man eine Waffe gelernt hat oder nicht. Und ich denke , dass das für die Beantwortung der eigentlichen Frage auch nicht wichtig ist. (genauso wie ich überhaupt keine Wichtigkeit darin sehe, zwischen unvertrauten und gelernten Waffen zu unterscheiden, zumindest nach der Definition von Prados. Da könnte man genaos gut festlegen, dass, ab +10 die Waffe dann gemeistert heißt. Mehr Auswirkungen hat das ja nicht)

 

Vielleicht will noch jemand was zu der eigentlichen Frage (nämlich meiner Frage) sagen ?;)

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@ Krayon

 

Prados' Unterscheidung zw. gelernt, ungelernt und unvertraut bezieht sich auf sein Zitat v. S. 226: dort wird zw. "nicht gelernt" und "keine Grundkenntnisse der Waffengattung" unterschieden. daraus folgt, daß es drei Varianten gibt, eben gelernt (+5 aufwärts), ungelernt (+4 u. voller Schaden), unvertraut (+4, reduzierter Schaden).

Aus der Gruppe Stichwaffen wäre somit Dolch +5 und höher "gelernt", Rapier +4 ungelernt.

 

Damit ergibt sich auch der Sinn für die abgeleiteten Waffengattungen, z.B. Dolch - Wurfmesser.

In der Waffenbeschreibung steht, daß ein SC den Kampf mit Doch beherrschen muß, um Wurfmesser zu erlernen. Setzt man den Ausdruck beherrschen mit gelernt gleich, wie oben geschehen, so folgt, daß man Wurfmesser erst erlernen kann, wenn man Dolch bereits auf mindestens +5 gelernt hat. Ausnahme bildet hier das Neuerschaffen von SCs, insbesondere Zauberer.

 

@ Yon

 

Meiner Ansicht nach erklären sich die unterschiedlichen Lernkosten v.a. dadurch, daß die teureren Waffen einen größeren Schaden verursachen, bzw. andere Vorteile bringen: Magierstab z.B. (+0/+0) Waffe, Stecken (+0/+0) Waffe und 1W6+1 Schaden. Außerdem spiegeln die unterschiedlichen Lernpunktekosten m.E. auch eine gewisse Verteilung der Waffenverfügbarkeit wieder: Magierstecken sind eben seltener als Magierstäbe oder Dolche.

 

 

Gruß, Glenn

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@ Krayon

 

Prados' Unterscheidung zw. gelernt, ungelernt und unvertraut bezieht sich auf sein Zitat v. S. 226: dort wird zw. "nicht gelernt" und "keine Grundkenntnisse der Waffengattung" unterschieden. daraus folgt, daß es drei Varianten gibt, eben gelernt (+5 aufwärts), ungelernt (+4 u. voller Schaden), unvertraut (+4, reduzierter Schaden).

Ich weiß, daß er sich darauf bezog, doch diese Unterscheidung finde ich nicht in den Regeln.

Ganz im Gegenteil:

S.49, links unten: "Für Wurfmesser und Parierdolch muß man auch Dolch beherrschen."

UND: S. 196, rechts Mitte: "Dafür beherrscht er alle Waffen aus der Gattung mit Erfolgswert +4, den er anschließend für jede Waffe unabhängig steigern kann."

Nicht: "von dem aus der anschließend jede Waffe unabhängig lernen kann."

Jede Waffe, für die man die Grundkenntnisse gelernt hat, hat man gelernt. Ich sehe keinen Unterschied zwischen der Beherrschung eines Magierstabes, den der Magier für 6 Lernpunkte auf +4 gelernt hat, und der Beherrschung eines Magiersteckens, den er nicht als solchen trainiert hat, jedoch im Zuge des Erwerbs der Grundkenntnisse auch auf +4 gelernt hat.

 

Damit finde ich auch die Aussage regelkonform, daß sich der Erstgrader bei der Erschaffung einen Magierstecken aussuchen kann, auch wenn er nur die 6 Lernpunkte für den Magierstab ausgegeben hat. Wie sagt man so schön: "Gelernt ist gelernt."

 

Ach, und noch eine Aussage möchte ich hinzufügen, um zum Thema des Stranges zurückzukommen: Ja, ich sehe hier eine Regelungsschwäche ("Lücke" wäre mir zu stark). Das Waffenlernen zu Spielbeginn ist nicht falsch geregelt, weist jedoch bei Zauberern eine gewisse Inkonsistenz auf.

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Damit finde ich auch die Aussage regelkonform, daß sich der Erstgrader bei der Erschaffung einen Magierstecken aussuchen kann, auch wenn er nur die 6 Lernpunkte für den Magierstab ausgegeben hat. Wie sagt man so schön: "Gelernt ist gelernt."

 

Das ist eindeutig falsch. Man muß nur die Erschaffung der beiden Beispielcharaktere (insbesondere auf S.49 und S.59) betrachten. Man kann nur die Waffen am Anfang wählen, welche man auch explizit aus der Erschaffungsliste für den jeweiligen Charakter gewählt hat.

 

 

@Yon

Dafür das du in anderen threads immer wieder gerne vom Thema abweichst/neue Fragen stellst, bist du aber ganz schön empfindlich...

 

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

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