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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Strafe für Magier



Sirana
05.07.2005, 11:51
Ich habe da ein Problem mit einem albischen Magier der im Moment in Eschar weil, genauer in Kairawan.
Der ist bei einer Nacht und Nebel Aktion in einen Kampf verwickelt worden, bei dem sein Begleiter von einem schwarzgekleideten was-auch-immer mit einem vergifteten Dolch getötet worden. Um ihm zu Hilfe zu kommen und die Tür einzurammen hat er eine Steinkugel gezaubert und hat dabei reichlich Schaden an Wänden und Türen verursacht. Durch die dann geöffnete Tür hat er eine weitere Steinkugel geschickt und dadurch das Zimmer verwüstet, seinem Begleiter den Rest gegeben (zu dem Zeitpunkt war er noch nicht ganz tot) sowie den Bewohner des Zimmers (der Schwarzgewandete) dem Tode nahe gebracht (der hat noch 1 LP).
Fliehen kann er nicht mehr, da durch den Lärm das ganze Haus auf den Beinen ist.
Meine Frage ist jetzt, welche Strafe so jemanden erwartet.
Besonders da er wegen öffentlichem Zauberns bereits verwarnt wurde und weiß, dass man ein Auge auf ihn hat.

Solwac
05.07.2005, 11:53
Hat er denn einheimische Bekannte, die für ihn ein gutes Wort einlegen können?

Sirana
05.07.2005, 11:55
Nicht einen.
Dafür gibt es ein paar, die er beleidigt hat.

Solwac
05.07.2005, 12:00
Hm, wenn die örtliche Politik nicht Rücksicht auf Ausländer nimmt, dann sieht es schlecht aus. Wenn die beiden Steinkugeln als "Schaden für die Allgemeinheit" angesehen werden, dann dürften Auspeitschung und Brandmarkung ausreichen, wenn der Tote als Mordopfer angesehen wird, dann folgt wohl die Todesstrafe. :disturbed:

Sirana
05.07.2005, 12:03
Der Tote wurde ja nicht von ihm umgebracht, sondern hauptsächlich von dem Schwarzgewandeten mit einem vergifteten Dolch. Und wäre er nicht durch die Steinkugel gestorben, hätte das Gift das innerhalb einer Minute locker geschafft.

Bart
05.07.2005, 12:04
Hmmm, der Zauberer sollte sich in einem Verfahren erklären dürfen.

Dann kommt es im Endeffekt darauf an, wie glaubwürdig seine Äußerungen sind. Wobei, wenn ein Einheimischer etwas gegensätzliches erzählen sollte diesem eindeutig mehr glauben geschenkt werden dürfte.

Vielleicht lässt sich mit großzügigen Spenden an den Tempel und Schadensersatzleistungen etwas regeln, da es sich bei dem Täter ja um einen Ausländer handelt.

Auf jeden Fall sollte eine Verbannung aus Kairawan ausgesprochen werden.

Bart

Abu 'Nzuhir
05.07.2005, 12:05
Wenn man das Gefühl hat, dass Schwarze Magie mit im Spiel gewesen sein könnte, wäre die Todesstrafe nicht unangemessen. Ansonsten hängt es ein bisschen von seiner Verteidigungslinie und der Gefahr ab, die seine Richter in ihm sehen (also von der Spielleiterwillkür ;))
Wenigstens sollte er alle potentiellen Zaubermaterialien und magische Gegenstände abgenommen bekommen, eine Körperstrafe wäre denkbar und vielleicht könnte man ihn brandmarken, damit er nicht ohne weiteres wieder Zaubermaterialien erstehen kann. Denkbar wäre auch, ihm eine Hand oder die Zunge abzutrennen - auch das dürfte seinem Tun nachhaltig Einhalt gebieten.

Solwac
05.07.2005, 12:06
Der Tote wurde ja nicht von ihm umgebracht, sondern hauptsächlich von dem Schwarzgewandeten mit einem vergifteten Dolch. Und wäre er nicht durch die Steinkugel gestorben, hätte das Gift das innerhalb einer Minute locker geschafft.
Wenn er das beim Prozeß dem Richter glaubhaft machen kann, dann dürften zwei Dutzend Peitschenhiebe und eine kräftige Geldbuße angemessen sein. :lookaround:
Eine Verbannung, wie von Bart vorgeschlagen, wäre wohl auch in seinem Interesse.

Sirana
05.07.2005, 12:13
Und was würde passieren, wenn man ihm den Tot des Vergifteten zuschreibt?
Schließlich hat der zum Schluss reichlich Schaden (10 LP) durch die Steinkugel kassiert. Das macht die Entdeckung der eigentlich Todesursache vielleicht etwas schwierig.

Solwac
05.07.2005, 12:16
Und was würde passieren, wenn man ihm den Tot des Vergifteten zuschreibt?
Schließlich hat der zum Schluss reichlich Schaden (10 LP) durch die Steinkugel kassiert. Das macht die Entdeckung der eigentlich Todesursache vielleicht etwas schwierig.
Wie gesagt, Todesstrafe. :after:

Kazzirah
05.07.2005, 12:17
Warum sollte dich jemand Einflussreiches gerade die Hilfe eines Magiers benötigen? Da käme doch der Delinquent gerade recht. Wenn man ihn dann vor die beliebte Alternative stellt: Unangenehmer Tod oder Himmelfahrtskommando, ist doch allen Seiten gedient (außer vielleicht der auf eine Steinigungsshow begierige Masse. ;) ).
Ich würde es als Abenteueransatz nutzen!

Sirana
05.07.2005, 12:19
Dann bleibt nur noch die Frage, was mit dem NHx aus dem Ikengabecken passiert, der direkt dabei war und die Tür eingerammt hat sowie den beiden Mitreisenden (auch Ausländer), die unten Schmiere gestanden haben.

Hiram ben Tyros
05.07.2005, 12:20
Dann bleibt nur noch die Frage, was mit dem NHx aus dem Ikengabecken passiert, der direkt dabei war und die Tür eingerammt hat sowie den beiden Mitreisenden (auch Ausländer), die unten Schmiere gestanden haben.

mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen

:hiram:

Sirana
05.07.2005, 12:20
Warum sollte dich jemand Einflussreiches gerade die Hilfe eines Magiers benötigen? Da käme doch der Delinquent gerade recht. Wenn man ihn dann vor die beliebte Alternative stellt: Unangenehmer Tod oder Himmelfahrtskommando, ist doch allen Seiten gedient (außer vielleicht der auf eine Steinigungsshow begierige Masse. ;) ).
Ich würde es als Abenteueransatz nutzen!Eigentlich sind wir gerade am Beginn einer anderen Kampagne, die gerade erst begonnen hat. Die kann ich mir wohl von der Backe schmieren. :cry:

Solwac
05.07.2005, 12:23
Warum sollte dich jemand Einflussreiches gerade die Hilfe eines Magiers benötigen? Da käme doch der Delinquent gerade recht. Wenn man ihn dann vor die beliebte Alternative stellt: Unangenehmer Tod oder Himmelfahrtskommando, ist doch allen Seiten gedient (außer vielleicht der auf eine Steinigungsshow begierige Masse. ;) ).
Ich würde es als Abenteueransatz nutzen!Eigentlich sind wir gerade am Beginn einer anderen Kampagne, die gerade erst begonnen hat. Die kann ich mir wohl von der Backe schmieren. :cry:
Ach so ein kleines Zwischenabenteuer ist doch wohl kein Problem. :lookaround:

Ich würde den Magier ein wenig zappeln lassen, ihm die Schuld am Prozeß gegen den NHx anhängen und dann schauen, ob von ihm vielleicht Angebote kommen.

Abu 'Nzuhir
05.07.2005, 12:23
Es hängt auch immer von der aktuellen Stimmung im Land bzw. in der Stadt ab - wenn die Lage entspannt ist, sind die Chancen, dass auch die Richter mildere Urteile fällen, grösser (und man sollte nicht vergessen, dass die meisten Richter bestechlich sind). Ist die Lage gerade etwas angespannt, wird man härter durchgreifen.
Wie gesagt, das liegt ganz im Ermessen des Spielleiters.

Kazzirah
05.07.2005, 12:25
Warum sollte dich jemand Einflussreiches gerade die Hilfe eines Magiers benötigen? Da käme doch der Delinquent gerade recht. Wenn man ihn dann vor die beliebte Alternative stellt: Unangenehmer Tod oder Himmelfahrtskommando, ist doch allen Seiten gedient (außer vielleicht der auf eine Steinigungsshow begierige Masse. ;) ).
Ich würde es als Abenteueransatz nutzen!Eigentlich sind wir gerade am Beginn einer anderen Kampagne, die gerade erst begonnen hat. Die kann ich mir wohl von der Backe schmieren. :cry:

Läßt sich ja vielleicht kombinieren. Hängt von der Kampagne ab. Vielleicht hat ja in der geplanten Kampagne noch ein anderer Spieler Interessen...
Und da anscheinend noch mehr "mitgewirkt" haben, umso besser. ;)

Sie sind wie Wachs in deinen Händen. :D

Bart
05.07.2005, 12:25
Dann bleibt nur noch die Frage, was mit dem NHx aus dem Ikengabecken passiert, der direkt dabei war und die Tür eingerammt hat sowie den beiden Mitreisenden (auch Ausländer), die unten Schmiere gestanden haben.

mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen

:hiram:Die guten alten drei Ms :notify: :lol:

Sirana, ich würde es etwas milde handhaben. Vielleicht einen Augenzeugen, der gesehen hat, wie der Assassine dem Opfer das Messer durch den Hals zog und ähnliches.
Es muss ja nicht zum übelsten kommen.
Vielleicht nochj ein verständnisvoller Richter, der kein Interesse daran hat sich mit dem Prozess an einem Ungläubigen die Hände schmutzig zu machen, einem Arzt der bei der Leiche am Hals Giftspuren in der Wunde erkennt etc.

Mit etwas gutem Willen kann das ganze noch plausibel mit einem blauen Auge für die Gruppe ausgehen.

Bart

Sirana
05.07.2005, 12:26
Bis hier hin schon mal Danke. Da weiß ich zumindest schon, was als nächstes auf dem Programm steht. Wäre ja nicht die erste Gerichtsverhandlung, die die Gruppe erlebt.

Sinbringer
05.07.2005, 12:31
Und wäre er nicht durch die Steinkugel gestorben, hätte das Gift das innerhalb einer Minute locker geschafft.

Öhm, richtest Du Deine Gruppe imemr gleich zu Anfang einer Kampagne hin ? :D Die Spielabende werden dann nach der halben kampagne wohl recht einsam, hm? :crosseye:

Die Frage ist, ob Du die Kampagne nicht im Anschluß an dieses Himmelfahrtskommando fortführen könntest und dieses dann dazu nutzt einen "Ersatzmann" in die Gruppe zu integrieren, damit nicht einer doof danebensitzt.

Kazzirah
05.07.2005, 12:37
@ Sinbringer:
Wo steht denn, dass der Getötete zu den SCs gehörte? Ein begleiter kann doch auch eine anderweitige Person sein, die in Kontakt zu den Figuren steht...

Jürgen Buschmeier
05.07.2005, 12:40
Warum sollte der ermittelnder Beamter "Quincy ibn Sheik al Ayran" nicht eine verdächtige Schnittwunde am Hals des Gefährten entdecken, die auf gar keinen Fall von den umliegenden Stein- und Holztrümmern stammen kann, finden und Dubai auch Spuren von Gift entdecken können?

Buliwyf
05.07.2005, 12:41
Ich frag mal andersrum:

Willst du die Leute umbringen, ihnen eine Lektion erteilen oder ist alles nur dummer Zufall gewesen?

Wenn du sie umbringen willst, dann mach. Daß der Tote eigentlich vergiftet wurde, muß man erstmal nachprüfen.

Wenn nicht:
Ansonsten gibt es Geldstrafen (Ausländer sind doch alle stinkreich, wie Schariden wissen), auspeitschen, öffentliches Anprangern, öffentliches konvertieren zum Glauben Ormuts mit Geldspende usw. - was immer du möchtest.
Auch (wie schon angesprochen) könnte man ihnen einen Auftrag geben. Wenn es nicht in dein Abenteuer reinpaßt, kann man das doch ändern.
Dann erfahren sie z.B. nicht per Zufall, daß woauchimmer ein Schatz liegt, sondern bekommen den Auftrag, ihn zu holen - unentgeldlich natürlich.

Sirana
05.07.2005, 12:43
Und wäre er nicht durch die Steinkugel gestorben, hätte das Gift das innerhalb einer Minute locker geschafft.

Öhm, richtest Du Deine Gruppe imemr gleich zu Anfang einer Kampagne hin ? :D Die Spielabende werden dann nach der halben kampagne wohl recht einsam, hm? :crosseye:

Die Frage ist, ob Du die Kampagne nicht im Anschluß an dieses Himmelfahrtskommando fortführen könntest und dieses dann dazu nutzt einen "Ersatzmann" in die Gruppe zu integrieren, damit nicht einer doof danebensitzt.Der Magier hat ein echtes Talent sich und die Gruppe so richtig in die Sch... zu reiten, da konnte ich echt nichts gegen machen. In Alba hat er mal einen ganz und gar nicht unwichtigen Xanpriester als Lakaien bezeichnet. :uhoh:
Das Problem ist, dass derjenige, den sie eigentlich suchen, jetzt natürlich gewarnt ist und am nächsten Morgen über alle Berge verschwindet. Aber da fällt mir noch irgendwas ein, um die Kampagne irgendwie weiter zu bringen, falls sie aus der Situation raus kommen.

@Kazzirah: Sinbringer hat schon recht. Es war eine Spielfigur.

Sirana
05.07.2005, 12:44
@Buliwyf: Umbringen will ich sie eigentlich nicht unbedingt, dann hätte ich mir die Mühe mit der Kampagne für umsonst gemacht, aber eine Lektion muss sein, gerade für den Magier.

Solwac
05.07.2005, 12:47
@Andreas: Die Stimmung im Lande ist natürlich Sache der SL, aber derzeit sind die Schariden nicht gut auf Ausländer zu sprechen. :disturbed:

Buliwyf
05.07.2005, 12:51
Wenn der Magier ne Lektion braucht, pack ihn da, wo es ihm wehtut.
Ihm wird z.B. sein Lieblingsartefakt abgenommen, er bekommt einen Zauberbann auferlegt, um seine anderen Fähigkeiten auszubauen - viele definieren sich nur über die Zauber (der Magier unserer Gruppe z.B. war ne Niete beim zaubern, aber einer der besten Kämpfer).

Sinbringer
05.07.2005, 13:46
Der Magier hat ein echtes Talent sich und die Gruppe so richtig in die Sch... zu reiten, da konnte ich echt nichts gegen machen. In Alba hat er mal einen ganz und gar nicht unwichtigen Xanpriester als Lakaien bezeichnet. :uhoh:


*hüstel*

Hmmm hast Du Deiner Gruppe schonmal nahegelgt ihn zu knebeln und wie ein Päckchen rumzutragen, bis er gebraucht wird :D
Vor allem bei dieser "Lakaien-Geschichte" glaube ich Dir gerne, daß dieser Unfall "mal wieder" (???) mangels Nachdenken über die Konsequenzen einer tonnenschweren Steinkugel zustandekam und Du eben nur die Welt so nimmst wie die SC sie verändern.

Langsam sollte es schwierig werden noch Gegenden zu finden in denen der Magier noch sorglos rumlaufen kann :D

Wer sagt, daß nicht vor der Verhandlung (so denn eine stattfindet und Du Deine SC nicht gleich lynchen lassen willst) sich nicht ein Fluchtszenarion ergeben kann mit einer handvoll düsterer Gesellen die dort einsitzen und/oder einer Person, die im weiteren oder näheren Umfeld Deines kampagnenziels zu finden ist und/oder vielleicht später eine ohnehin tragendere Rolle in Deiner Kampagne einehmen soll, dabei könnte auch die "Ersatzmann" seine Einführung finden, damit wäre dann zumindest ein Abend wieder "gerettet", schwierig würde es allerdings werden in dieser Gegend nochmal "normal" agieren zu können, wenn das nötig würde.

Daneben kann man aber dennoch die Kontaktaufnahme der SCs mit ihrem neuen zukünftigen Begleiter initiieren, ob es nun zu einer Verhandlung mit Schuld- oder Freispruch (unter Auflagen) kommt doer nicht ist Deiner Phantasie ja imemrnoch überlassen.

Das "Gewarntsein"-Problem könnte man im Notfall mit einer Scheinhinrichtung umgehen als Beispiel (offiziell Toter kann man sich deutlich leichter entledigen wenn sie sich als störend erweisen :D), verbunden mit einem Auftrag der sich etwas länger hinziehen mag musst Du nur eventuell die Kampagne zu einem späteren Zeitpunkt wieder einsetzen lassen.

Nuja, ums abschließend beurteilen zu können müsste man deutlich mehr wissen, aber das ginge dann wohl auch zu weit ;)

Sirana
05.07.2005, 13:51
Der Magier hat ein echtes Talent sich und die Gruppe so richtig in die Sch... zu reiten, da konnte ich echt nichts gegen machen. In Alba hat er mal einen ganz und gar nicht unwichtigen Xanpriester als Lakaien bezeichnet. :uhoh:


*hüstel*

Hmmm hast Du Deiner Gruppe schonmal nahegelgt ihn zu knebeln und wie ein Päckchen rumzutragen, bis er gebraucht wird :DEr hüpft von Gruppe zu Gruppe, weil niemand lange mit ihm unterwegs sein will. Mehr als ein Abenteuer hat keiner mit ihm ausgehalten.

Kazzirah
05.07.2005, 14:08
Vielleicht sollte man dann dem Spieler mal eine weniger verfängliche Klasse nahelegen, den Rosenzüchter zum Beispiel... :D (Obwohl: Der Mörder ist immer der Gärtner.)

Ich würde die Figur vielleicht irgendwann als Geistesgestört einstufen lassen. Hat den Vorteil, dass man ihn oft gewähren läßt (er weiß es nicht besser und ihm glaubt eh keiner), hat den Nachteil, dass ihm auch keiner mehr zuhört. Außerdem dürften siene Begleiter verstärkt "für seine Sicherheit" verantwortlich sein.
In vielen Ländern gelten Geistesstörungen als Gaben der Götter und die Befallenen haben eine Art göttlichen Schutz. (Der natürlich schnell fallen kann, wenn es opportun scheint. ;) )

Solwac
05.07.2005, 14:10
@Kazzirah: Du meinst so jemanden wie

der "Spitzbube" Ali al-Misra? :D

Solwac

Kazzirah
05.07.2005, 14:12
@Kazzirah: Du meinst so jemanden wie

der "Spitzbube" Ali al-Misra? :D

Solwac

Ja, z.B. ;) Wobei bei dem der Fall noch etwas anders gelagert war. :lol:

Sinbringer
05.07.2005, 14:20
Zunächst einmal ist ja das Problem zu lösen das auch den Begleitern des Magiers blühen könnte wegen der Magienutzung ... d.h. ersteinmal musst Du Dich wohl um den fast toten Schwarzgewandeten kümmern, was aus dem wird. Wird er verhört, welchen Rang/Stellung nimmt er im Umfeld ein kann man glaubhaft machen, daß dieser versuchte den Begleiter (inzwischen erfolgreich) zu töten. Kann man also den schwarzen Peter für 1 1/2 Tote letztlich dem Kerl zustecken und darauf eine "Notwehr"-Annahme begründen?

Die Frage ist nun einfach, wieviel Mühe willst Du Dir machen ... letztlich kann ebenso ein NSC auf die Idee kommen, laut etwas von Hexerei zu brüllen und der Gute wird gelyncht.

Ansonsten wird wohl ein Besuch der örtlichen Katakomben sicher anstehen und zimperlich wird keiner mit dem Kerl umgehen, er könnte ja ein Hexer sein oder schlimmer noch mit den Dämonen oder der Finsternis im Bunde .

Sirana
05.07.2005, 14:28
Letztendlich wird es wohl darauf hinaus laufen, dass ich die nächste Zeit reichlich an der Kampagne vorbei improvisieren werde und mich dabei völlig überraschen lassen, was die Spieler an Ideen auffahren.
In den Abenteuern, in denen dieser Magier mitgewirkt hat bin ich bisher immer irgendwann an so einen Punkt gekommen.

Eine Verhandlung wird es aber mit ziemlicher Sicherheit geben, da ich mir kaum vorstellen kann, dass sich ein weltfremder, arroganter, albischer Magier, der stolz darauf ist, dass er ein naher Verwandter des (seiner Meinung nach) zukünftigen Königs von Alba (Donuilh MacConuilh) ist, aus dem Schlamassel raus reden kann.
Da hilft es auch nicht, dass seine Mitabenteurer ihn eh schon für durchgeknallt und nicht zurechnungsfähig halten.

DiRi
05.07.2005, 14:34
Hallo miteinander!

Die ganzen Aktionen haben sich in Eschar ereignet. Hilfreich könnten hier die Seiten 22-25 des Qbs Eschar sein...

Zunächst bleibt festzustellen, dass Bestrafung in Eschar vier Ziele verfolgt;
- Abschreckung;
- Genugtuung oder Entschädigung beim Geschädigten;
- Wiederherstellung des gestörten kosmischen Gleichgewichts;
- Belustigung der Bevölkerung durch öffentliche Bestrafung.

Die Bestrafung ist dabei für gewöhnlich unerbittlich.

Im Detail: Wurde der Allgemeinheit irgendein Schaden zugefügt, reicht das Strafmaß von körperlicher Züchtigung über die unterschiedlichsten Verstümmelungen bishin zu grausamen Todestrafen.

Bei Eigentumsdelikten (z.B. Diebstahl) werden einem einige Finger oder die ganze Hand abgehackt; in ungünstigen Fällen (mit religiösem Bezug) kann das bis zur Vierteilung reichen.

Mord (so etwas wie Totschlag kennt man in einem Rechtssystem wie in Eschar nicht) wird mit dem Tode bestraft.

Im vorliegenden Fall hat der albische Zauberer demnach wegen wiederholten öffentlichen Zauberns mit einer heftigen körperlichen Züchtigung in der Öffentlichkeit zur Belustigung des Volkes zu rechnen (darum wird er nicht herum kommen).

Wegen der ganzen Beschädigungen in nicht unerheblichen Ausmaß dürfte ihm DANN eine Verstümmelung erwarten (Abhacken oder völliges Verkohlen einer Hand - auch dieser Bestrafung wird er sich bestimmt stellen müssen).

Im Anschluss müsste er dann für mindestens einen Mord mit einem langsamen und grausamen Tode rechnen (der Todesstrafe kann er - mit sehr geringen Chancen - entrinnen, wenn er glaubhaft nachweisen kann, dass der Schwarzgewandete ihn und/oder seinen Begleiter mit Gift in Tötungsabsicht angegriffen hat; allerdings dürfte es schwierig sein, dass man ihm auch nur in Ansätzen glaubt bzw. zuhört; sein Glaubwürdigkeit ist durch die Vorgeschichte ziemlich dahin, denke ich mir.).

Wendet man diese Anregungen aus dem QB konsequent an, dürfte der Spieler sich eine neue Figur auswürfeln; mit einer ganz geringen Chance könnte seine Figur, wenn sie sich im Prozess gut verteidigt, mit einer öffentlichen, demütigen Züchtigung (10 Peitschenhiebe oder etwas in der Art) und einer DANACH durchgeführten Verstümmelung seiner Figur "weiter" spielen (mit Zaubern ist dann wohl aber nichts mehr...).

Der Figur kann das Ganze eigentlich nur erspart bleiben, wenn ihm die Flucht aus den Händen der scharidischen Gerichtsbarkeit gelingt; er wird halt dann in Eschar als Verbrecher gesucht/verfolgt ... könnte für eine Kampagne bzw. diese Figur in der Kampagne einen netten, persönlichen Hintergrund bilden und den Spieler zur erhöhten Vorsicht animieren...

Ciao,
Dirk.

Jürgen Buschmeier
05.07.2005, 14:39
Ich denke, da sind alle Möglichkeiten offen, von schwerster Bestrafung (mit Magie Mensch getötet, also Todesstrafe) bis zum Freispruch (Gift und Schnitt wird entdeckt, der Schwarzgewandete hat ein Tattoo unter dem Fuß), dazwischen liegen dann die Stockhieb, Auspeitschen, Geldstrafe also Wiedergutmachung usw.

Ich würde wohl die Gefährten ermitteln lassen, so sie dazu in der Lage sind oder ihren Anregungen nachgehen und dann könnte der Ermittler etwas finden oder nicht.
Je nachdem, wie sich der Rest der Gruppe benimmt, könnte der Ermittler erfahrener oder unerfahrener sein können.

Die Verhandlung sollte aber auf jeden Fall erfolgen und je nach Verhalten des Magiers mehr oder weniger gut ausgehen.
Den Schaden an den Gebäuden sollte er aber bezahlen müssen.

Solwac
05.07.2005, 14:43
@Jürgen: Ich sehe zwar auch eine große Spannweite in den möglichen Urteilen, aber ein Freispruch dürfte wohl nicht drin sein. Mindestens die öffentliche Auspeitschung wird kommen müssen. Und sei es nur wegen "groben Unfugs".

Solwac

Marbod
05.07.2005, 14:45
... Kann man also den schwarzen Peter für 1 1/2 Tote letztlich dem Kerl zustecken und darauf eine "Notwehr"-Annahme begründen?...

Mit einer Steinkugel in einem Raum, eine Geisel vor einem Geiselnehmer retten kann man als Notwehr darstellen? :confused:

Abu 'Nzuhir
05.07.2005, 14:45
@Jürgen: Ich sehe zwar auch eine große Spannweite in den möglichen Urteilen, aber ein Freispruch dürfte wohl nicht drin sein. Mindestens die öffentliche Auspeitschung wird kommen müssen. Und sei es nur wegen "groben Unfugs".

Wenn die Bestechungssumme hoch genug ist, mag der eine oder andere Richter dies anders sehen.

Bart
05.07.2005, 14:47
@Jürgen: Ich sehe zwar auch eine große Spannweite in den möglichen Urteilen, aber ein Freispruch dürfte wohl nicht drin sein. Mindestens die öffentliche Auspeitschung wird kommen müssen. Und sei es nur wegen "groben Unfugs".

Wenn die Bestechungssumme hoch genug ist, mag der eine oder andere Richter dies anders sehen.Eben, schließlich sind die Charaktere in Kairawan und nicht in Mokkatam.
Vielleicht könnte das ganze noch eine politische Dimension bekommen, wenn sich herausstellte, dass der Assassine einer von Al Ains Leuten ist.

Kazzirah
05.07.2005, 15:09
Ich würde auch sagen, dass es vor allem eine Frage der beteiligten Interessen ist. Wenn die Gruppe, insbesondere der Magier, keinerlei respektierliche Fürsprecher hat, dürfte es in etwa so laufen, wie DiRi beschrieben hat. Wieso sollte sich irgendein Qadi oder auch nur die Stadtwache ernsthaft mit dem Fall beschäftigen, wenn eh "nur" ein Ausländer verdächtigt ist? Man hat einen offensichtlichen Täter, der offensichtlich mehrere Verbrechen begangen hat.
Wenn aber weitere bedeutende Interessen bestehen, dann beginnt die Dialektik der Verteidigung. Auch hier wird sicher nicht unbedingt ernsthaft ermittelt, aber sicher das Ergebnis nach Interesse manipuliert.
Wie weit der Magier entlastet wird, hängt sicher von den Interessen (und der Kooperationsbereitschaft des Magier) ab. Ich persönlöich würde die Züchtigung in jedem Falle durchführen lassen, schon um den Magier etwas weicher zu klopfen. Vielleicht sollte er auch schon mal mit der einen oder anderen Strafdurchführung konfrontiert werden, um seine Motivation zu erhöhen.
Und dann kommt der Deus ex machina und macht ihm das unablehnbare Angebot! Vielleicht auch erst nach der endgültigen Verurteilung. Dann müßte der "Gönner" allerdings sehr mächtig sein. ;)
Viel Raum für herrliche Gerichtsdramatik!

Solwac
05.07.2005, 15:15
:thumbs:

Abu 'Nzuhir
05.07.2005, 15:17
Vielleicht sollte man dem Magier noch raten, sich die Namen des Kalifen und des Religionsgründers auf die Fusssohlen tätowieren zu lassen, das würde als Zeichen der Ehrerbietung verstanden und sicher für eine mildere Strafe sorgen.
Damit wäre das Problem jedenfalls endgültig gelöst. ;)

Jürgen Buschmeier
05.07.2005, 15:58
Die anderen Spielfiguren wissen doch, daß da jemandem die Kehle durchgeschnitten wurde oder er irgendwie verletzt wurde.

"Unser Kumpel war nicht mehr zu retten, also wollten wir wenigstens den Täter erwischen."
Das könnte ein Ansatz sein.
Also können sie auf die Verletzung hinweisen und eventuell auf das Gift.
Vor allem wenn der Täter noch etwas Gift bei sich hat oder der Dolch eindeutig dem Giftmischer zugeordnet werden akann, sollte es möglicherweise zu einer geringen Strafe kommen können.
Ich gebe zu, der Freispruch ist unwahrscheinlich.

Wenn der Meuchler genug Geld dabei hat, dann sollte aber bei günstigstem Ausgang der Ermittlungen und der Verhandlung, also geknebeltem Magier, dieser ohne Strafe davonkommen.
Er sollte die Differenz aus Hausschäden und Besitz des Meuchlers berappen müssen.

Bitter wird es natürlich, so er seinen albischen Königsgrößenwahn vor Gericht pflegen möchte oder schon vorher, was die Motivation der Ermittler beeinträchtigen könnte.

Kazzirah
05.07.2005, 16:22
Ich möchte daran erinnern, dass der Leumund der Abenteuerer als Nicht-Ortsansässige und noch dazu Ungläubig sicher nicht ausreichen wird, um ernsthaft vor Gericht zu interessieren.
Es interessiert das Gericht wohl auch eher nicht, ob der Magier wirklich schuld ist, sondern vor allem, dass der Öffentlichkeit ein Täter präsentiert wird und dieser streng bestraft wird, um die Strenge und Effektivität der Obrigkeit zu dokumentieren. Wen interessiert da noch, ob die armseligen ausländischen Hunde vielleicht eine andere Sicht haben. Sie lügen eh.

DiRi
05.07.2005, 17:24
Hallo miteinander!

Sollte es zu einer Verhandlung kommen und sich der Magier nicht im Vorfeld der Sache durch eine halsbrecherische Flucht entziehen kann, bitte ich sich keinen "fairen" Prozessablauf, wie man ihn sich heutzutage zumindest erhoffen darf, vorzustellen, sondern sollte vielmehr eine gehörige Portion an Willkür, Vorurteilen und Ablehnung von Andersgläubigen u.ä. berücksichtigen. Für gewöhnlich steht das Urteil in einem derart gelagerten Fall bereits vor dem Prozess fest. Härte ist hier angesagt, Milde vor allem bei Andersgläubigen nicht gefragt - immerhin haben wir hier nicht irgendeinen Regelverstoß aus Unwissenheit eines Ungläubigen, sondern mindestens drei konkrete Rechtsverstöße/Verbrechen. Heute gängige Rechtsinstitutionen wie "mildernde Umstände", eine Abgrenzung zwischen Totschlag und Mord oder soetwas wie Notstand bzw. Notwehr oder auch ein Mord im Affekt dürften nicht bekannt sein. Mord ist eben Mord.

Seine eigenen Leute möchte man in Eschar abschrecken. Den Geschädigten will man, wenn nicht Entschädigung möglich, so zumindestens Genugtuung verschaffen. Das Volk soll durch drastische Urteile, vollstreckt in aller Öffentlichkeit, unterhalten und die kosmischen Kräfte durch harte Strafen wieder ins Lot gerückt werden. Unser albischer Magier steckt bis zum Hals in der Ka... äh ... im Kameldung; da sind wir uns sicherlich alle einig.

Die ins Spiel gebrachte Bestechung von Richtern ist ein zweischneidiges Schwert. Einheimische haben hier durchaus eine Chance, eine Todesstrafe abzuwenden; aber ein albischer Zauberer, der die ortsüblichen Sitten und Bräuche so gar nicht kennt, bzw. dem sie zumindest deutlich fremd sein müssten, könnte hier ein weiteres mal gehörig auf die Schnauze fallen und sich noch vielmehr reinreiten ...

Für mich bleiben am Ende zusammengefasst nur die
a) schwierig zu bewerkstelligende Flucht (mit den in einem anderen Post dargelegten sehr nachhaltigen Folgen für den Zauberer),
b) die scheinbare Verurteilung und dann die Instrumentalisierung des zum Tode Verurteilten für bestimmte (höchst schwierige) Aufgaben durch die jeweilige Obrigkeit oder
c) eben die harte Bestrafung, die zumindest eine öffentliche Demütigung UND Züchtigung mit einer anschließenden Verstümmelung beinhalten müsste/dürfte/sollte. Der sich daran üblicherweise anschließenden Todesstrafe mag der Zauberer dann, bei wirklich geschickter Verhandlungsführung (oder erfolgreicher Bestechung), immerhin war hier ja Gift auf der anderen Seite im Spiel, gerade noch entgehen können, mehr aber auch nicht.

Ciao,
Dirk.

Sinbringer
06.07.2005, 01:30
Hmmm DiRi bei Deinen Ausführungen vergisst Du aber auch das gute alte:

"Auge um Auge, Zahn um Zahn"

Der Schwarzgewandete will mich töten, also habe ich auch in allen noch so archaischen Gemeinschaften das Recht mich zu wehren. Der Schwächere bleibt auf der Strecke, in diesem Fall in dem heimtückisch sogar etwas wie ein vergifteter Dolch benutzt wird, also absolut unehrenhafte Kampfführung mit hineinspielt, wird der Angreifer schlußendlich auch nicht mehr durch die Gemeinschaft gedeckt wie es der Fall wäre, wenn er einen ehrenhafte Kampf bestritten und deshalb der Magie unterlegen wäre.
Dazu muss ich nicht einmal auf das Prinzip der Notwehr oder dergleichen zurückgreifen sondern vielmehr er oder ich, im Zweifel ist es nicht nur mein Recht mich zu wehren sondern es obliegt dem/den Gott/Göttern den Übeltäter für sein ehrenrühriges Verhalten zu strafen indem er unterliegt, im Zweifel auch durch die Hand eines Ungläubigen.

Das heißt - für mich - zur Verhandlung kommt dann "nurnoch" das zerstörerische Anwenden von Magie trotz Untersagung und hier mag Deine Ausführung zur "gerechten Prozessführung" durchaus zutreffen. Abschreckend kann es nicht wirken, wenn die Obrigkeit sich von einem dahergelaufenen Ausländer auf der Nase herumtanzen läßt, Magie ist und soll nur sehr eingschränkt und anktioniert zur Anwendung kommen und dieser Störenfried ist offensichtlich unbelehrbar!

Seine Arroganz wird dabei nicht eben zu seinem Vorteil gereichen und um zu verhindern dass der Schuldige nochmals Rumzaubert wird man ihm ein für alle Mal die Mittel dazu nehmen .... Magie ohne gesten zu wirken ist allerdings nahezu unmöglich was zu einer verstümmelung führen sollte die ihn zudem Brandmarkt und als wrnendes Beispiel für alle prädestiniert ;)

Odysseus
06.07.2005, 01:46
Hmmm DiRi bei Deinen Ausführungen vergisst Du aber auch das gute alte:

"Auge um Auge, Zahn um Zahn"

Der Schwarzgewandete will mich töten, also habe ich auch in allen noch so archaischen Gemeinschaften das Recht mich zu wehren. Der Schwächere bleibt auf der Strecke, in diesem Fall in dem heimtückisch sogar etwas wie ein vergifteter Dolch benutzt wird, also absolut unehrenhafte Kampfführung mit hineinspielt, wird der Angreifer schlußendlich auch nicht mehr durch die Gemeinschaft gedeckt wie es der Fall wäre, wenn er einen ehrenhafte Kampf bestritten und deshalb der Magie unterlegen wäre.
Dazu muss ich nicht einmal auf das Prinzip der Notwehr oder dergleichen zurückgreifen sondern vielmehr er oder ich, im Zweifel ist es nicht nur mein Recht mich zu wehren sondern es obliegt dem/den Gott/Göttern den Übeltäter für sein ehrenrühriges Verhalten zu strafen indem er unterliegt, im Zweifel auch durch die Hand eines Ungläubigen.

Diese Ausführungen würden in Eschar vor Gericht bestimmt Eindruck machen, wenn das Auge/der Zahn eines Ausländers genauso viel wert wäre, wie der eines Einheimischen. Ein besonders schlecht gelaunter Richter könnte die Forderung nach 'göttlicher' Gerechtigkeit durch einen Nicht-Schariden sogar als anmaßend und gotteslästerlich empfinden...


Best,

der Listen-Reiche

Drachenmann
06.07.2005, 02:29
Öffentlich auspeitschen, die ganze Bande, und dann ab in den Steinbruch. ;)

Oder:
Der Schwarzgewandete stellt sich als flüchtiger Verbrecher heraus, dann bleibt ihnen das Auspeitschen erspart. Den Steinbruch können sie dann umgehen, wenn sie die Hintermänner des Schwarzgewandeten aufdecken.
Alles unter der Bedingung, daß der Magier sich einem Wesenstest unterzieht (wie heutzutage bei Kampfhunden) oder der Zauberei entsagt, solange er sich in diesem Herrschaftsgebiet aufhält.
Und wenn er bei den Verhandlungen darüber noch mal die Sau rausläßt, werden ihm nach der Auspeitschung noch die Finger gebrochen... :crosseye:
Ich weiß ja nicht...ich finde, der Steinbruch als Strafe reicht in jedem Fall.

Soweit mein Vorschlag.
Grüße, Drachenmann

Sinbringer
06.07.2005, 07:15
Diese Ausführungen würden in Eschar vor Gericht bestimmt Eindruck machen, wenn das Auge/der Zahn eines Ausländers genauso viel wert wäre, wie der eines Einheimischen. Ein besonders schlecht gelaunter Richter könnte die Forderung nach 'göttlicher' Gerechtigkeit durch einen Nicht-Schariden sogar als anmaßend und gotteslästerlich empfinden...


Best,

der Listen-Reiche


Du willst mir also allen ernstes erläutern, daß Ausländer gefälligst "die andere Wange auch hinzuhalten hätten", wenn ein Scharide sie mit einem Giftdolch attackiert?
Ich habe es nicht (lies mal bitte genau) als Argumentationskette für den Magier geschrieben, sondern versucht eine Denkweise aufzuzeigen die ohne Ausseneinwirkung greifen müsste/könnte je nach Richter. Folglich wäre nachdem der ehrenrührige Giftmord erkannt wurde dieses (und nur dieses) Thema unter den Tisch fallen können.

Odysseus
06.07.2005, 08:50
So ein 'Universalgesetz' gibt es meiner Meinung nach in Eschar (auf Midgard) nicht!

In einigen Kultur werden Ausländer nach bestimmten Regeln behandelt, welche häufig die Schuldfrage schon vor der Verhandlung klären (wie man schon mehrfach durch genaues Lesen in diesem thread hätte bemerken können). Beweisführung, Logik etc. können da nur wenig ausrichten und auf den Gerechtigkeitssinn des Richters würde ich mich auch nicht verlassen...


Best,

der Listen-Reiche

Marbod
06.07.2005, 08:50
Das mit dem Auge um Auge bzw. Giftattentäter ist ja schön und gut, dass man sich da verteidigen/rächen kann, aber das rechtfertigt nie im Leben einen Flächenwirksamen Schadenszauber wie eine Steinkugel. Bei einem zielgerichteten Zauber, der nur den Gegner schadet könnte man das so sehen. Aber es ist nunmal eine Steinkugel eingesetzt worden und da kann man schlecht mit Auge um Auge argumentieren.

Sinbringer
06.07.2005, 09:56
Wer zum Teufel sagt denn was von einem Gesetzt?

Schlußendlich ist das alles Spekulation, sowohl von Deiner wie von meiner Seite her aber etwas nachvollziehbar wollen wir ja schon noch bleiben ansonsten gleitet das Ganze in Sphären ab, die wenig bringen, ich habe nur aufgezeigt, daß man die Tötung aussen vor lassen kann.

Hier müßte man allerdings wissen (und das weißt weder Du noch ich) in welcher Position der Dolchtrollo in der Hirarchie stand, ist er ein eher unliebsamer Geselle der von der Gerichtsbarkeit nicht vermisst wird kann der SL (und nur der, nicht Du nicht ich, denn es ist SEIN/IHR Eschar in dem das Ganze sich abspielt, Dein Absolutanspruch ist einfach gelinde gesagt unangebracht) die "Entsorgung", des ohnehin unliebsamen Subjektes billigend hinnehmen und eben mit dem Verweis darauf, daß der Giftdolch ihm selber das Ende brachte (wenn auch nur in der Folge) sogar ein Exempel statuieren dafür, was mit einem hinterhältigen Giftattentäter geschehen mag.

Mit dem "Auge um Auge"-Prinzip das gerade in solchen Gesellschaften wie Eschar gepflegt werden wird - Achtung: meine Sichtweise von Eschar!!!!! - käme man von der Tötung weg, nicht aber von der - fast - schwererliegenden Arroganz mit der fremdländische Hexenmeister da erneut einen Zauber gewirkt hat, nachdem "er wegen öffentlichem Zauberns bereits verwarnt wurde und weiß, dass man ein Auge auf ihn hat". Letzteres wiegt schlußendlich fast schwerer.
Hier muss eigentlich der Hebel angesetzt werden, denn es wurde bewußt jegliche Autorität untergraben und der Delinquent ist seiner gerechten Strafe zuzuführen und diese muss alleine um die Abschreckungswirkung zu erreichen muss diese ungebilligte Hexerei auch im Fordergrund stehen und bei der Bestrafung die Grundlage bilden.

Sirana sagte auch: In Kairawan, also eher in einer Gegend, in der Ausländer nicht unbedingt die große Seltenheit sein werden durch die Nähe zu den Küstenstaaten, der mannigfaltigen Handelsbeziehungen übers Meer. So würde ich nicht unbedingt das tiefste Hintereschar ausgehen.

Hornack Lingess
06.07.2005, 09:59
Mal abgesehen von der "Rechtslage in Eschar" ist es Zeit, dass der Magier (bzw. sein Spieler) eine Lektion erhält. Wenn er nach dieser Aktion wieder mit dem Leben davonkommt, wird er sich in Zukunft weiterhin so benehmen. Der Spieler muss begreifen, dass Aktionen immer Reaktionen provozieren.

Nachdem er gewarnt war, beobachtet wurde und sich offensichtlich weder an Warnungen gehalten hat noch geschickt vorgegangen ist, würde ich ihn hinrichten. Dabei sollte ihm ein Richter nochmal eindringlich alle seine Verfehlungen aufzeigen.

Der Rest der Gruppe kommt ungeschoren davon, wenn sie sich von ihrem Freund lossagen, sonst dürfen sie ebenfalls leiden (siehe DiRis Vorschläge).

Hornack

Hiram ben Tyros
06.07.2005, 10:05
Sinbringer hat eine - in meinen Augen - wichtige Sichtwiese in Spiel gebracht. Der SL muß entscheiden und das unter Rücksichtnahme auf seine Gruppe.


Meine spontane Ansicht war ja, das alle (Ausländer) die bei dem Zwischenfall dabei waren die gleiche Behandlung erhalten wie der Magier. Und diese Strafe wird hart ausfallen. Aber je nach Spielstil gibt es sicher auch andere Lösungen - manche wurden hier schon aufgezeigt.

Einen Vorschlag möchte ich noch in die Runde wrefen für den Fall, daß die Gruppe nicht exekutiert werden soll. Der Magier entgeht der Todesstrafe nur, wenn er einen Geas akzeptiert, der ihm das Zaubern in Eschar untersagt und entsprechend heftige Folgen für ihn hat wenn der Geas gebrochen wird. Unter diesen Umständne könnte ich mir auch den gefährlichen Sonderauftrag vorstellen. Nachdem der Magier bereits verwarnt wurde wird man ihn unter keinen Umständen gehen lassen ohne sicherzustellen, daß er nicht mehr zaubert - aber muß das unbedingt eine körperliche Verstümmelung sein.

:hiram:

Sirana
06.07.2005, 10:10
Der Spieler muss begreifen, dass Aktionen immer Reaktionen provozieren.Dem Spieler ist das übrigens durchaus klar.
Nur um das mal deutlich zu machen, hier muss definitiv zwischen Spieler und Charakter getrennt werden. Eine Lektion soll nur dem Charakter erteilt werden, nicht dem Spieler.

Bruder Buck
06.07.2005, 10:14
Okay, wenn der Spieler - wohl um seinen Charakter auszuspielen - Dinge tut, von denen er weiß, dass sie seinen Charakter in arge Schwierigkeiten bringen können, dann sollte er auch eine harte Strafe akzeptieren können.


Ich würde es so machen:

Wenn er sich beim Prozess geschickt anstellt, dann gibt es den Sonderauftrag "Himmelfahrtskommando", verbunden mit einem Geas (schöne Idee, Hiram!).

Stellt er sich beim Prozess aber ungeschickt an, dann gibt es die Todesstrafe, samt öffentlicher Hinrichtung. So konsequent sollte man als SL schon sein, damit man glaubwürdig bleibt.

Euer

Bruder Buck

Abu 'Nzuhir
06.07.2005, 10:18
Ich würde hier zwei Aspekte unterscheiden, und zwar einerseits die Diskussion über die Rechtssituation in Eschar und andererseits die Frage des Spielspasses in der Gruppe.
Zur Rechtssituation in Eschar ist schon viel gesagt worden. Das Quellenbuch gibt nur einen grobe Rahmen zu Recht und Gesetz in Eschar vor; in Kairawan könnten die Abenteurer demnach unter anderem Willkür, drakonischen Strafen, einer gemässigte Ausländerfeindschaft oder einer Bestechlichkeit der Richter ausgesetzt sein. Der Spielraum, den der Spielleiter bei der Bestrafung hat, ist also ziemlich weit gefasst und kann von relativ milden Strafen über Körperstrafen, Verstümmelung und Brandmarkung bis hin zur Todesstrafe eigentlich alles umfassen.
Insofern kommt dem zweiten Aspekt eine sehr viel wichtigere Rolle zu: dem Spielspass in der Gruppe. Wenn die Spielweise des Magiers dem Spielspass der anderen eher abträglich ist, spricht das für eine härtere Bestrafung bis hin zur Todesstrafe. Ist die Gruppe in der Konstellation eigentlich zufrieden, und würde das Ausscheiden des Magiers zu erheblichen Missstimmungen führen, würde ich als Spielleiter eher eine mildere Strafe in Erwägung ziehen.

Abd al Rahman
06.07.2005, 10:19
Wenn er sich beim Prozess geschickt anstellt, dann gibt es den Sonderauftrag "Himmelfahrtskommando", verbunden mit einem Geas (schöne Idee, Hiram!).

Stellt er sich beim Prozess aber ungeschickt an, dann gibt es die Todesstrafe, samt öffentlicher Hinrichtung. So konsequent sollte man als SL schon sein, damit man glaubwürdig bleibt.

Sehr schöne Idee. ich werde es mir merken.

Viele Grüße
hj

Bruder Buck
06.07.2005, 10:20
Sehr schöne Idee. ich werde es mir merken.

Hast du schon..... habe ich schließlich von dir gelernt.....

Kazzirah
06.07.2005, 10:32
@Hiram: Dass der SL entscheiden muss, wurde hier aber schon öfter gesagt, einschließlich mehrerer Handlungsoptionen unterschiedliche Eskalationsgrades.

Allerdings bezweilfe ich, dass das von Sinbirnger angeführte "Auge um Auge" Prinzip hier so greift. Denn es es keine archaische Gemeinschaft wie die frühen Israeliten oder Babylon, wo dieses Prinzip die Gewalteskalation als erstes normgebendes Gesetz reduzierte. Dieses Prinzip ist zwar noch Grundlage des Rechts, aber aber eine Weiterentwicklung hat schon stattgefunden.
Vor allem wird (und wurde) zwischen verschiedenen Menschen unterschieden. Menschen sind vor dem Gesetz nicht gleich, das ist ein Rechtsstatus, der völlig unbekannt sein dürfte und eher zu Gelächter denn Nachdenken führen dürfte.
Ein Fremder hat per se erst einmal keine Rechtsschutz der Gemeinschaft zu erwarten. Erst, wenn die Interessen eines Zugehörigen tangiert werden, interessiert sich ein Richter wirklich für deinen Fall!
Unter normalen Umständen wird das Blut eines Ausländers gleichwertig betrachtet mit dem eines Einheimischen.
Eine Gerichtssitzung geht um den Ausgleich von verschiedenen Interessen! Und die Interessen eines Ausländers ohne nennenswerte Kontakte zu bedeutenden Einheimischen kommen irgendwo hinter den Interessen des räudigen Hundes eines blinden (einheimischen) Bettlers.
Welches Interesse sollte ein Richter haben, sich ernsthaft mit dem Fall zu beschäftigen? Auf dem papier ist alles klar, man hat einen Schuldigen! Es gibt keinen fairen Prozess! Wozu denn auch? Es geht nicht um die Feststellung einer objektiven Wahrheit, sondern allein darum, dass das Rechtsbedürfnis der Gemeinschaft befriedigt wird.
Ausländer sind da ein optimales Mittel um Härte und Effektivität zu beweisen.
Ein Freispruch würde das Volk um eine große Show bringen und es würde an der Gerechtigkeit des Richters zweifeln. Ein Scharide wurde durch einen Ausländer umgebracht, der noch dazu offensichtlich unerlaubt Magie angewendet hat! Da sind böse Mächte im Spiel!
Kein Richter wird wegen eines bedeutungslosen Ausländers einen Volksaufstand riskieren.

eustakos
06.07.2005, 10:38
QB s 23 1.Spalte unten
Es gibt hier einen Mord & einen Mordversuch (an einem schariden ?)
S 23 Spalte 3 oben
"Nicht selten gehen Todesstarfe und völlige enteignung Hand in Hand"

Laß sie ganz spontan eine EW: Landeskunde würfeln.
Flucht unter einsatzt aller möglichkeiten dürfte hier für den Magier die einzige möglichkeit sein mit seinem leben davon zukommen.

für den rest der gruppe könnte es eine gute idee sein zu versuchen diesen gefährlichen mörder (magier) einzufangen. Oder sich sonst irgendwie von dem typ zu distanzieren.

Wenn er erwischt und nicht sofort gelyncht wird. Ist das beste was ich mir vorstellen kann ist


das der tote "begleiter" als hoffentlich ausländer, einfach vergessen wird
der Giftdolch wird bemerkt & richtig zugeordnet
der "scharzgekleidete" war ein gesuchter verbrecher
bis zur Verhandlung vergehen einige tage
niemand macht stimmung gegen den Magier (einige gerüchte könnten hier eine riesen problem bedeuten, die hintermänner der "schwarzgekleideten" ?)
die hintermänner des "scharzgekleideten" geraten in panik und es gibt von deren seite "belastende" fehler mordversuch auf den Magier z.B.
der rest der gruppe reißt sich den A**** auf um den Magier zu retten (hoffentlich ist hier ein einheimischer dabei). z.B.
einen rechtsgelehrten suchen der evtl ein vergleichbares urteil findet das hier zugunsten des magiers ausgelegt werden kann.
Massiv betonen das er der obrigkeit lebend & unversehrt mehr wert ist als verstümmelt oder tot
dringend jemanden (bedeutenden einheimischen) suchen der für den Magier spricht
einen Ablai finden der bereit ist eine große bestechungssumme zu zahlen und außderdem alle schäden bezahlt
die politische wichtigkeit eines so bedeutenden ausländers herausstreichen
es gibt keine anderen erschwerenden umstände


In dieser situation kann der Magier froh sein wenn er anschließend mit dem leben davonkommt.
Ob er seine freiheit zurückerhält und alle seine körperteile behält würde ich ausschließen

Sirana
06.07.2005, 10:45
Vielleicht sollte ich mal ein paar Worte zu der Situation in der Runde und meinen Beweggründen für diesen Thread schreiben.
Der Spieler des Magiers ist als SL ziemlich konsequent und lässt Charaktere sterben, wenn es sich aus der Situation ergibt. So musste ich mich selber schon von zweien meiner Figuren verabschieden. Eine ist wegen eigener, mir als Spieler bewusster, Dummheit gestorben (Culsu Priesterin, die meinte ein göttliches Zeichen gesehen zu haben und deswegen in einen Laran-Tempel eingebrochen ist), die andere wegen krankhafter Kameradschaft.
Es soll nun aber keine Eindruck entstehen, dass ich mich rächen will, was nicht der Fall ist, sondern dass ich angemessen auf die Situation reagiere.

Der Magier ist bei den wenigsten seiner Mitabenteurer beliebt, allerdings können die Spieler diese Antipathien gegen den Charakter von der Einstellung dem Spieler gegenüber deutlich trennen und tun es auch. Eigentlich macht es gelegentlich sogar Spaß den Magier im Spiel zu erleben, weil er nicht nur nervige Situationen heraufbeschwört.

Hornack Lingess
06.07.2005, 10:48
Wenn der Spieler des Magiers in gleichwertigen Fällen konsequent ist, solltest du das auch sein. Wie gesagt: lass den Richter nochmal in aller Deutlichkeit alle Anklagepunkte aufzählen und dann bekommt der Magier eine tolle Hinrichtung. Sowas kann auch ein würdiger Abschluß für ein Abenteuerleben sein.

Hornack

Abu 'Nzuhir
06.07.2005, 10:53
Wenn du fies sein willst, lass ihn am Leben und lass ihm nur die Zunge rausreissen und/oder eine Hand abtrennen.

Abd al Rahman
06.07.2005, 10:56
Ich bin zwar eigentlich immer versucht in so einer Situation den Abenteurer spielbar zu halten, aber wenn der Spieler als SL so streng ist, gibt es da nur eine Lösung.

Viele Grüße
hj

Hiram ben Tyros
06.07.2005, 10:58
Wenn er als Sl selbst so konsequent ist, gehe ich davon aus, daß er auch als Spieler damit klar kommt.

:hiram:

Yarisuma
06.07.2005, 13:20
Hallo zusammen!

Kleiner Einwurf meinerseits:
In einer meiner Runden hat ein SC das - verdammungswürdige - Verbrechen begangen, einen kaiserlichen Gong zu schlagen und damit nahezu die gesamte Stadt in Aufruhr zu versetzen.

In der anschließend - ausgespielten - Gerichtsverhandlung konnte der SC glaubhaft darstellen, dass es seinerseits weder böser Wille noch frevelhafte Absicht, sondern lediglich ein auf kulturellem Unveständnis basierende Fehleinschätzung der Situation war :D (War echt klasse, wie er sich gewunden hat!).

Seitens des Gerichts wurde dann ein "Aufpasser" bestellt, der dem Angeklagten zur Seite stehen sollte und ihn die notwendigen Kenntnisse der Kultur beizubringen. Zum "Aufpasser" hat man einen Ordenskrieger der Landesgottheit ausgewählt (einen neuen SC).

Spoilerwarnung:
Daneben wurde der Angeklagte unter ein Geas gestellt, das ihm aufgibt, den Anweisungen seines Aufpassers Folge zu leisten.

Vielleicht kommt eine ähnliche Maßnahme (eventuell zusätzlich zu anderen angemessenen Strafen) auch hier in Betracht...

Grüße,
Yarisuma

Odysseus
07.07.2005, 01:04
Wer zum Teufel sagt denn was von einem Gesetzt?

Bei Alaman, bitte schön...


Schlußendlich ist das alles Spekulation, sowohl von Deiner wie von meiner Seite her aber etwas nachvollziehbar wollen wir ja schon noch bleiben ansonsten gleitet das Ganze in Sphären ab, die wenig bringen, ich habe nur aufgezeigt, daß man die Tötung aussen vor lassen kann.

Deine Spekulationen sind also nachvollziehbarer als meine? Das sehe ich nicht so...[/QUOTE]


Hier müßte man allerdings wissen (und das weißt weder Du noch ich) in welcher Position der Dolchtrollo in der Hirarchie stand, ist er ein eher unliebsamer Geselle der von der Gerichtsbarkeit nicht vermisst wird kann der SL (und nur der, nicht Du nicht ich, denn es ist SEIN/IHR Eschar in dem das Ganze sich abspielt, Dein Absolutanspruch ist einfach gelinde gesagt unangebracht) die "Entsorgung", des ohnehin unliebsamen Subjektes billigend hinnehmen und eben mit dem Verweis darauf, daß der Giftdolch ihm selber das Ende brachte (wenn auch nur in der Folge) sogar ein Exempel statuieren dafür, was mit einem hinterhältigen Giftattentäter geschehen mag.

Immerhin sind wir uns in der Einschätzung des jeweils anderen Standpunktes einig. Deine krampfhafte Suche nach einer Rettungsmöglichkeit erscheint mir seltsam...


Mit dem "Auge um Auge"-Prinzip das gerade in solchen Gesellschaften wie Eschar gepflegt werden wird - Achtung: meine Sichtweise von Eschar!!!!! - käme man von der Tötung weg, nicht aber von der - fast - schwererliegenden Arroganz mit der fremdländische Hexenmeister da erneut einen Zauber gewirkt hat, nachdem "er wegen öffentlichem Zauberns bereits verwarnt wurde und weiß, dass man ein Auge auf ihn hat". Letzteres wiegt schlußendlich fast schwerer.
Hier muss eigentlich der Hebel angesetzt werden, denn es wurde bewußt jegliche Autorität untergraben und der Delinquent ist seiner gerechten Strafe zuzuführen und diese muss alleine um die Abschreckungswirkung zu erreichen muss diese ungebilligte Hexerei auch im Fordergrund stehen und bei der Bestrafung die Grundlage bilden.

Was soll ich dazu sagen? Das 'Auge um Auge'-Prinzip greift meiner Meinung (!!!!) nicht in Eschar, also hat es wohl keinen Sinn weiterzudiskutieren...


Sirana sagte auch: In Kairawan, also eher in einer Gegend, in der Ausländer nicht unbedingt die große Seltenheit sein werden durch die Nähe zu den Küstenstaaten, der mannigfaltigen Handelsbeziehungen übers Meer. So würde ich nicht unbedingt das tiefste Hintereschar ausgehen.

Laut QB ist die Gerechtigkeit in Kairawan von der Willkür der Richter abhängig. Die Nähe zu den Küstenstaaten scheint da keine größere Toleranz gegenüber Ausländern zu erzeugen.


Best,

der Listen-Reiche

Sinbringer
07.07.2005, 09:22
Hmmm dieses Einzelquoten spar ich mir mal, was ich darüber denke jede einzelne Passage zu kritisieren sei mal dahin gestellt ;)

Das Auge-um-Auge-Prinzip findet sich gerade in der islamisch-arabischen Welt immer wieder auch heute noch, daß es sich im alten Testament als Aussage findet ist eine Sache, aber betrachtet man sich die Geschichte der arabischen Welt, so hat es sich dort vorher niedergeschlagen, es wurde im Grunde genommen nur von den Nachbarn übernommen ... weil es sich als Strafprinzip des menschlichen Zusammenlebens bewährt hatte.
Dir ist aber schon durchaus klar, daß neben aller Willkür mit die ersten Gesetze (wenn man vom chinesischen Raum absieht) in Schriftform aus genau diesem Raum stammten, von daher ist die willkürliche Anwendung von Gesetzen eine Sache, die Sichtweise auf Ausländer (und vor allem darauf bezog sich meine Aussage zu der Küstenstaaten-Nähe) eine Andere, die zugrundeliegenden Regelungen (Gesetze, die vielleicht von ort zu ort andere Prioritäten setzen mögen) eine dritte. Die Scharia, so archaisch die Strafmaße dort wirken mögen, ist ein gutes beispiel hierfür.
Ein auf dem Handel basierender Wohlstand kann sich nicht durch willkürlichen Umgang mit Ausländern ergeben, die bleiben im Zweifelsfall einfach weg, es liegt also im interesse eines landstriches der gute Handelsbeziehungen pflegen will nicht ganz so regide mit Ungläubigen umzugehen ... diebesten beispiele zeigt die jüngste Geschichte im RL :)

Siehst Du und da haben wir das große Poblem miteinander, Du versuchst auf Gedeih und Verderb die Gruppe oder aber wenigstens den Magier-Charakter hinzurichten, wenn das Deine Spielauffassung ist, mag Dir das unbenommen bleiben ... Spieler wäre ich bei dir nicht lange, denn letztlich ist es nicht mein Ziel als SL die Gruppe möglichst häufig zu lynchen - zwischen Konsequenzen spüren lassen und mutwillig einem Spieler den Spaß am Spiel (und um ein solches handelt es sich schlußendlich) vollständig zu nehmen ist eine gänzlich andere.

Solwac
07.07.2005, 09:28
@Sinbringer: Dir ist schon klar, dass sich die allermeisten Kommentare hier auf Basis des Eschar-QBs bewegen?
Und bleibt nun mal nicht viel Spielraum für den Richter. Das Volk hat ein "Recht" auf Belustigung und der Magier scheint kaum Argumente auf seiner Seite zu haben. Es sind ja auch einige Vorschläge ohne Todesstrafe gekommen, aber ein Freispruch ist wohl ziemlich unmöglich.

Warum sollte also für den Magier eine Ausnahme gemacht werden, für die anderen (NSC-)Ausländer aber nicht? Oder willst Du das QB umschreiben?

Solwac

Hiram ben Tyros
07.07.2005, 09:32
@Sinbringer
Was dem Spieler Spass macht überlaß doch bittte ihm selbst. Wenn Du sagst, daß ein Todesurteil in dieser Situation Dir den Spaß verderben würde ist die Aussage wohl besser. Jede Gruppe findet für sich den richtigen Stil und Sirana hat ja geschrieben, daß der Spieler als SL sehr konsequent ist und SC auch mal sterben läßt.

Für mich selbst als Spieler gehört das Risiko zu sterben dazu und es kann vorkommen, daß ich Sachen mache obwohl ich weiß, daß es der Figur das Leben kosten kann - solange die Handlungsweise dem Charakter entspricht.

:hiram:

Wulfhere
07.07.2005, 09:50
Warum sollte dich jemand Einflussreiches gerade die Hilfe eines Magiers benötigen? Da käme doch der Delinquent gerade recht. Wenn man ihn dann vor die beliebte Alternative stellt: Unangenehmer Tod oder Himmelfahrtskommando, ist doch allen Seiten gedient (außer vielleicht der auf eine Steinigungsshow begierige Masse. ;) ).
Ich würde es als Abenteueransatz nutzen!


Die Lösung von Kazzirah gefällt mir aber gut.
Es kommt aber darauf an was du willst Sirana. Wenn du eine "Rechnung" begleichen willst (So klingt das für mich) kannst du ihn problemlos zum Tode verurteilen und er hat keine Chance.
Die Lösung von Kazzirah bietet eine Alternative für weitere Abenteuer.

Sirana
07.07.2005, 10:14
Ich werde erst mal schauen, wie es sich nächsten Montag entwickelt und dann weiter schauen.

Ein Punkt, den ich bisher noch gar nicht bedacht hatte ist der, dass der Spieler demnächst die Gruppe Richtung England verlässt. Da wäre ja ein Ausstieg durch eine Verurteilung gar nicht so unpassend.
Aber ich werde vorher noch mit dem Spieler reden, wie er dazu steht, sich von seinem Magier auf Dauer zu verabschieden.

Hornack Lingess
07.07.2005, 10:20
Wenn du vorher mit ihm redest, frag ihn, was er an deiner Stelle machen würde.

Hornack

Kazzirah
07.07.2005, 10:53
@ Sinbringer:
Einzelquotes haben immerhin den Vorteil, dass man weiß, auf welche Passagen du dich genau beziehst. ;) Es hat meist zwei Seiten...
Ich finde es erstaunluich, wie selektiv du hier liest! Von eigentlich allen Diskutanten wurde die Verurteilung als offensichtliche und konsequente Option dargestellt, wenn nicht bestimmte andere Umstände eintreten, die andere Optionen eröffnen. Wenn du hier schreibst, dass Odysseus (stellvertretend für andere)


auf Gedeih und Verderb die Gruppe oder aber wenigstens den Magier-Charakter hinzurichten
dann stimmt das eben nicht!
Es geht übrigens weniger darum, ob das "Auge-um-Auge"-Prinzip in Eschar gelte oder nicht, sondern eher darum, ob es ein faires Verfahren gibt oder nicht. Deine Beiträge gehen überwiegend davon aus, dass Ausländern prinzipiell der gleiche Wert zugewiesen würde wie einem Inländer.Du gehts davon aus, dass ein Richter ein Interesse hätte, die Position eines Angeklagten prinzipiell anzuhören und die Wahrheit dem Zweck überzuordnen. Diese Prinzipien sind aber modern und aus der lateinisch-abendländischen Rechtstradition entwickelt worden.

Dass die ersten Gesetze im Zweistromland entstanden, wurde hier nie bezweifelt, nur hat dies mit dem Umgang mit Recht eigentlich gar nichts zu tun. VOm Abstraktionsgrad her ist dieses Recht primitiv. Wenn du in die Texte hineinschaust, siehst du auch, dass zwischen dem Sozialstatus (und damit Wert) streng unterschieden wird. Das bestreitest du nun wiederum, wenn du davon ausgehst, dass ein Fremder vor Gericht die gleichen Chancen habe wie ein Bürger. Das Ziel des Rechts ist ein grundlegend anderes als in unserer westlichen modernen Welt! (Auch wenn es von der Entwicklung her ähnliche Wurzeln hat.

Zudem ist es anachronistisch, wenn du heutige internationale Beziehungen als grundlage für das Rechtshandeln in einem mittelalterlichen Staat setzt. Fernhandel findet größtenteils auf Grund persönlicher Beziehungen statt, die grundsätzlich transnational stattfinden. Auch unter Fremden dürfte daher grundsätzlich unterschieden werden, nämlich danach, ob der Fremde in Beziehungen zu einem einheimischen Mächtigen steht oder nicht. Im ersten Fall steht er unter dem Rechtsschutz des Mächtigen, und dieser wird alles tun, um seinen Schützling vor Verurteilung zu bewahren! Es geht dabei auch um seine persönliche Ehre.
Im zweiten Fall gibt es keinerlei Rechtsschutz für den Angeklagten.
So wie Sirana es dargestellt hat, ist genau dies der Fall.

Also gingen die meisten Überlegungen hier dahin, wie ein Weg konstruiert werden kann, in diesem System eine Lösung zu finden, ohne es zu brechen.

Grundlegend unterscheiden sich unsere Wege wohl aber darin, ob wir hier duie BEstimmung der Handlunsgwege mehr dem SL oder dem Spieler zuweisen.
Du neigst dazu, dass der SL alles zu tun habe, um dem Spieler jede Grille zu einem guten Ende werden zu lassen, andere neigen dazu, hier dem SL die Gestaltungsmacht zu geben und den Spieler in diesem Rahmen zu halten.
In einem Fall reagiert der SL, im anderen der Spieler. Je nachdem welche Art Geschichte man bevorzugt, haben beide ihr Recht. Es scheint aber so, dass hier viele es für spannender uns stimmiger halten, wenn der SL das vorrangige Recht hat, die Rahmenbedingungen festzulegen, in denen der Spieler sich dann bewegen kann...

Abu 'Nzuhir
07.07.2005, 10:59
Das Auge-um-Auge-Prinzip findet sich gerade in der islamisch-arabischen Welt immer wieder auch heute noch, daß es sich im alten Testament als Aussage findet ist eine Sache, aber betrachtet man sich die Geschichte der arabischen Welt, so hat es sich dort vorher niedergeschlagen, es wurde im Grunde genommen nur von den Nachbarn übernommen ... weil es sich als Strafprinzip des menschlichen Zusammenlebens bewährt hatte.

Der Islam hat aber das Auge-um-Auge-Prinzip im Wesentlichen abgeschafft - entgegen den Stammesgesetzen (ein Toter für einen Toten, ein Auge für ein Auge) gibt es im Islam die Möglichkeit von Entschädigungszahlungen und Bußübungen, also gerade eine Abkehr von dem Auge-um-Auge-Prinzip. Was es in islamischen und arabischen Ländern an solchen Elementen noch gibt (Ehrenmorde, Blutrache), sind überkommene Stammestraditionen, die der Scharia im Grunde zuwiderlaufen. Auf Eschar übertragen würde ich das Prinzip daher eher auch bei den Himjar und Tamim verorten als im offiziellen Rechtssystem Kairawans.


Dir ist aber schon durchaus klar, daß neben aller Willkür mit die ersten Gesetze (wenn man vom chinesischen Raum absieht) in Schriftform aus genau diesem Raum stammten, von daher ist die willkürliche Anwendung von Gesetzen eine Sache, die Sichtweise auf Ausländer (und vor allem darauf bezog sich meine Aussage zu der Küstenstaaten-Nähe) eine Andere, die zugrundeliegenden Regelungen (Gesetze, die vielleicht von ort zu ort andere Prioritäten setzen mögen) eine dritte. Die Scharia, so archaisch die Strafmaße dort wirken mögen, ist ein gutes beispiel hierfür.

Nun ist aber gerade die Scharia weder schriftlich niedergelegt, noch besteht sie aus Gesetzen. Es ist eine Ansammlung von Grundlagentexten, Methoden zur Rechtsfindung und Präzedenzfällen. Und genau so habe ich auch das Rechtssystem in Eschar verstanden - wenig Gesetze, dafür viele Überlieferungen und religiöse Gebote, die die Richter berücksichtigen müssen. Dies tun die ausgebildeten Richter zum Teil besser (vor allem Elhaddar und Mokattam), zum Teil willkürlicher (Kairawan).



Ein auf dem Handel basierender Wohlstand kann sich nicht durch willkürlichen Umgang mit Ausländern ergeben, die bleiben im Zweifelsfall einfach weg, es liegt also im interesse eines landstriches der gute Handelsbeziehungen pflegen will nicht ganz so regide mit Ungläubigen umzugehen ... diebesten beispiele zeigt die jüngste Geschichte im RL :)

Deshalb haben "Ausländer" in islamischen Ländern auch meist eine gewisse Rechtsautonomie bekommen, sofern es sich um ihre eigenen Angelegenheiten drehte. Auch manche Sonderrechte räumte man ihnen ein. Waren allerdings Muslime involviert, galt immer islamisches Recht - mit den entsprechenden Strafen. Auch hier gab es natürlich immer wieder Willkür-Entscheidungen, mit denen man manche Sonderrechte wieder rückgängig machen wollte.

Ein Punkt, der mir noch als Parallele zum Islam einfällt, und der für den Fall des Magiers relevant sein könnte: Wenn der Magier mit seinem Handeln irgendwelche religiösen Gebote verletzt haben sollte, würde die Strafe an dem Magier möglicherweise als ein Recht Ormuts angesehen. Davon könnte dann ein Richter kaum abweichen - wenn Ormut ein Recht auf den Tod des Magiers hat, wird sich ein Richter dem kaum widersetzen können.

Bart
07.07.2005, 11:06
Hugh, der Scharidologe hat gesprochen :D

Wobei, was hat unsere arabische Welt mit Eschar zu tun? ;)

Mal im ernst, das QB gibt Möglichkeiten vor.
Was im Einzelnen der Spielleiter daraus macht, ist eine ganz andere Geschichte.
Am wahrscheinlichsten sind die hier in der Mehrzahl genannten Konsequenzen.

Aber vielleicht ist der Richter besonders milde, vielleicht gibt es einflussreiche Entlastungszeugen etc. etc. Solange es glaubhaft vom Spielleiter erzählt wird und nicht nach händeringender Rettung des Abenteurers riecht ist es doch ok.

Das Leben ist bunt, so sollten Abenteuer auch sein.

Odysseus
07.07.2005, 11:10
Hmmm dieses Einzelquoten spar ich mir mal, was ich darüber denke jede einzelne Passage zu kritisieren sei mal dahin gestellt ;)

Stimmt. Selektives Lesen erspart einem eine Menge Kopfarbeit...


Siehst Du und da haben wir das große Poblem miteinander, Du versuchst auf Gedeih und Verderb die Gruppe oder aber wenigstens den Magier-Charakter hinzurichten, wenn das Deine Spielauffassung ist, mag Dir das unbenommen bleiben ... Spieler wäre ich bei dir nicht lange, denn letztlich ist es nicht mein Ziel als SL die Gruppe möglichst häufig zu lynchen - zwischen Konsequenzen spüren lassen und mutwillig einem Spieler den Spaß am Spiel (und um ein solches handelt es sich schlußendlich) vollständig zu nehmen ist eine gänzlich andere.

Das Problem ist eher, daß du außerhalb der Spielwelt agierst/argumentierst, um deinen Spielern Ungemach zu ersparen.


Best,

der Listen-Reiche

Sinbringer
07.07.2005, 20:19
Selektiv ist ein schönes Schlagwort gell, Odysseus, ich finde die Unterstellung des nichtdenken wollens oder gar könnens etwas hmmm sagen wir es vorsichtig frech ;)


Ich redete bewußt von mir ... und wenn sich mir dieser Eindruck nunmal so aufdrängen würde wäre das auf Dauer auch eher fade, aber das habe ich so wohl nicht ausreichend dargelegt.

Mal abgesehen davon, daß ich nirgendwo sagte der Magier solle straffrei auskommen, aber auch QB haben die Eigenheit ein Leitfaden zu sein und schlußendlich kein Knebel oder Korsett.
Letztlich denke ich von gesunden Menschenverstand her wird es etwas schwierig sein in einem Landstrich Ausländer/Auswärtige grundlegend zu rechtlosen Tieren zu degradieren der mit dem Handel offensichtlich sehr gut lebt also auch von und mit Auswärtigen ... das bezog sich vor allem auf die Aussagen, die sich darauf beziehhen,d aß Ausländer keinen Platz in DEM Rechtssystem Eschars haben würden, gerade Eschar ist aber kein zentralistisch geführter Staat auch lt. QB nicht.

Ich versuche nur eine andere Seite aufzuzeigen die durchaus denkbar ist, mir gehen hier einfach einige "Tatsachen" der Geschichte verloren ... das ganze hier klang so als habe der Magier einen gänzlich unschuldigen zu seinem Spaß hingerichtet (ich habe glaube auch nirgends gesagt ich würde sein Handeln gut heißen).
Da wurde ein gemeiner Giftdolch gezückt der auch in Eschar kaum als Waffe eines Ehrenmannes gelten sollte, klar kann man das unter den Tisch fallen lassen auch eine Form der Willkür, ich dächte allerdings, daß nicht alle nur eine Meinung vertreten müssen und zwar jene, daß der Magier gefälligst hinzurichten, die Gruppe, weil sie ja mit dem Ungläubigen gemeinsame Sache machten gleich mit und am Besten verstümmeln wir den Guten noch vorher um die Bevölkerung mit einem schönen Schauspiel zufrieden zu stellen .... und wenn man es doch wagt andere Ansichten einzubringen wird man mit einem QB erschlagen .... hmmm Forum = Diskussion und nicht Totschlagargumentation.
Das ist eigentlich fast immer genau das Ziel des Einzelquotens und vernichten aller Gedankengänge...

Prados Karwan
07.07.2005, 20:31
[...]
Das ist eigentlich fast immer genau das Ziel des Einzelquotens und vernichten aller Gedankengänge...
Oh ja, wir sind schon ein böser Haufen hier ...

Kazzirah
08.07.2005, 11:19
Mal abgesehen davon, daß ich nirgendwo sagte der Magier solle straffrei auskommen, aber auch QB haben die Eigenheit ein Leitfaden zu sein und schlußendlich kein Knebel oder Korsett.
Das hat auch niemand hier behauptet. Nur wurde das erwartbare Strafmaß und der Weg weg von der Höchststrafe unterschiedlich begangen... Fast jeder Beitrag hier ist konditional gehalten: Wenn bestiommte Bedingungen eintreten, dann... Wenn man diese Bedingungen nicht beachtet, entfremdet man die Aussagen.


Letztlich denke ich von gesunden Menschenverstand her wird es etwas schwierig sein in einem Landstrich Ausländer/Auswärtige grundlegend zu rechtlosen Tieren zu degradieren der mit dem Handel offensichtlich sehr gut lebt also auch von und mit Auswärtigen ... das bezog sich vor allem auf die Aussagen, die sich darauf beziehhen,d aß Ausländer keinen Platz in DEM Rechtssystem Eschars haben würden, gerade Eschar ist aber kein zentralistisch geführter Staat auch lt. QB nicht.

Eschar ist aber eine Kulturgemeinschaft mit gemeinsamer Rechtstradition. Auf die haben sich die meisten Beiträge hier bezogen. Keiner hat behauptet, dass Ausländer keinen Platz im Rechtssystem hätten! Nur, dass sie keinen gleichberechtigten Platz hätten. Das ist ein großer Unterschied. Die Rechte eines Einzelnen hängen durchaus mit dem gesellschaftlichen Konfliktpotential zusammen, dass er in der Lage ist zu provozieren. Ein Fremder ohne jede Bindung in die Gemeinschaft hinein (und das ist in dem hier diskutierten Fall gegeben), hat niemanden, der ein Interesse an seinem Rechtsschutz hat. Wäre er ein reicher Händler, der unter dem Schutz eines einheimischen Kaufmannes stünde, sähe es durchaus anders aus!
Es ist historischer Normalfall, dass Fremde im Recht diskriminiert werden! Das war im klassischen Griechenland der Fall, das war in Rom der Fall, dass war auch im Orient der Fall. Lies dir ruhig noch einmal die allgemeinen Ausführungen von Andreas Görke durch, der die Situation in Eschar aus dem historischen Beispiel abgeleitet hat. ;)



Ich versuche nur eine andere Seite aufzuzeigen die durchaus denkbar ist, mir gehen hier einfach einige "Tatsachen" der Geschichte verloren ... das ganze hier klang so als habe der Magier einen gänzlich unschuldigen zu seinem Spaß hingerichtet (ich habe glaube auch nirgends gesagt ich würde sein Handeln gut heißen).

Wir lesen offensichtlich sehr unterschiedlich... Niemand hier hat das behauptet! Wir haben nur dargelegt, wie das in einer scharidischen (arabischen) Rechtstradition gesehen wurde.


Da wurde ein gemeiner Giftdolch gezückt der auch in Eschar kaum als Waffe eines Ehrenmannes gelten sollte, klar kann man das unter den Tisch fallen lassen auch eine Form der Willkür, ich dächte allerdings, daß nicht alle nur eine Meinung vertreten müssen und zwar jene, daß der Magier gefälligst hinzurichten, die Gruppe, weil sie ja mit dem Ungläubigen gemeinsame Sache machten gleich mit und am Besten verstümmeln wir den Guten noch vorher um die Bevölkerung mit einem schönen Schauspiel zufrieden zu stellen ....
Wieder ein Beispiel für selektives Lesen. ;) Alle diese Aussagen würde mit einem "wenn keine anderen Umstände greifen, passiert dies, weil" versehen. Meine Frag zumindest war, welche Informationen und welchen Zeitaufwand ist ein Richter in einem solchen Fall bereit einzubringen. Da spielt in meinen Augen die entscheidende Rolle, welchen sozialen Status der Angeklagte hat. Und aus dieser Sicht steht es nun einmal schlecht für den Magier. (Wege daraus wurden eigentlich zu Hauf gezeigt. Leider fallen sie aus deiner Gesamtbetrachtung heraus...)
Es wurde gezeigt, welches Ziel Rechtsprechung in Eschar haben wird. Hier besteht anscheinend ein grundlegender Dissens zwischen dir und anderen. Ich gehe davon aus, dass nicht das Wohl des Angeklagten (oder des Klägers) an erster Stelle steht, auch nicht die Wahrheitsfindung, sondern das Wohl der Gemeinschaft (und des Richters). Du gehst anscheinend von einer Verhandlunsgführung nach westlichem Standard aus, in dem eine faire Verteidigung möglich ist.


und wenn man es doch wagt andere Ansichten einzubringen wird man mit einem QB erschlagen .... hmmm Forum = Diskussion und nicht Totschlagargumentation.
Das ist eigentlich fast immer genau das Ziel des Einzelquotens und vernichten aller Gedankengänge...
Der Vorteil des Nichtqutens ist natürlich, dass man im Sinne des schlüssigen Gesamtbildes Details außer Aucht lassen kann. ;) Es ist ja nicht so, dass Odysseus der einzige wäre, der in diesem einer anderen Meinung als du wäre...

Das Ziel des Einzelquotens ist eigentlich, auf einen bestimmten Umstand hinzuweisen, auf den man sich konkret bezieht. Hat sich in der Wissenschaft durchaus bewährt, erspart dem Leser das umständliche selbst Heraussuchen und die falsche Stelle Finden.

Die Argumentation mit dem QB würde ich nicht als Totschlagargument betrachten, sondern als fundiertes Beweismittel. Nicht alleinselig machend, von niemandem hier so bezeichnet! Allein ein wichtiger Hinweis, den man (verschieden) auslegen kann.

Skar
08.07.2005, 12:36
Und man sollte auch nicht außer Acht lassen, das der schwarzgewandte den Magier ja nicht mal zu Gesicht bekommen hat, bovor die Steinkugel in erwischt hat. Der Magier hat eine Tür gesprengt und danach direkt das Zimmer. Das ist in etwa so, als würde ich, um einem Freund zu Hilfe zu kommen (wobei ich noch nicht einmal weiß, wie die eigentliche Situation ist) die Tür auftreten und eine Handgranate reinschmeißen. Da würde ich mich, gelinde gesagt, etwas schwer tun und mit Notwehr, Auge um Auge o.ä. zu argumentieren. Ich habe ja schließlich billigend in Kauf genommen, das beim Freund bei der Aktion draufgeht. Also würde der Magier sogar bei einem fairen, westlichen Prozeß so einige Schwierigkeiten bekommen. Und das sogar, wenn das Gift gefunden würde. Denn das dieses vorhanden ist, ändert ja nichts daran, das mein Freund auf jeden Fall tot wäre (und das wäre er auch, wenn kein Gift im Spiel gewesen wäre).

Nanoc der Wanderer
08.07.2005, 12:51
... und wenn man es doch wagt andere Ansichten einzubringen wird man mit einem QB erschlagen .... hmmm Forum = Diskussion und nicht Totschlagargumentation.
...

Immer wieder interessant, wie die Benutzung von offiziellen Texten als Totschlagargument gewertet werden. Es zwingt einen ja niemand, QB zu benutzen. Aber das in einem offiziellen Forum offizielle Texte in Diskussionen als Grundlage dienen, auch um eine gemeinsame Diskussionsgrundlage zu haben, ist doch wohl eher selbstverständlich.

Es grüßt
Nanoc der Wanderer

Jürgen Buschmeier
09.07.2005, 09:46
@Sin(n)bringer:
Eine Diskussion dient in meinen Ohren vor allem dazu, sich eine Meinung zu bilden.
Wenn andere Diskutanten (nicht die von da wo man laute Musik hören muß), andere meinungen und Argumente bringen, die mir nicht gefallen, so können diese mich trotzdem bereichern, meinen Horizont erweitern.
Gerade andere Ansichten dienen diesem Zweck besonders, man muss sich ihnen nur öffnen können.
Eine Diskussion bringt also etwas, und zwar Sinn.

Wenn ich an meinen Stummen denke, der jetzt eine Zunge weniger hat, weil er in einer fremden Kultur ziemlich naiv war, dann gebe ich zu daß SL insgesamt Milde walten ließ, weil es möglich war.
Wäre es nicht möglich gewesen, dann wäre die Figur jetzt nur noch im Totenreich spielbar.

Ich weiß auch nicht, was Du gegen das präzise Zitieren hast.
Mich nervt es immer, wenn einer 50 Zeilen zitiert und dann schreibt: "Ich sehe es genauso!!!"
Wenn jemand genau das zitiert, auf was er sich bezieht, macht es die Sache doch deutlich einfacher und der zitiert kann dann besser erkennen, worum es geht.

Sirana
12.07.2005, 11:10
Da ihr mir hier so viele "nette" Ideen geliefert habt, will ich euch den Verlauf des gestrigen Abends auch nicht vorenthalten.

Wir setzen an der Stelle ein, wo innerhalb kürzester Zeit sämtliche Hausbewohner zum Ort des Geschehens gerannt kamen, während der Magier (von Beruf Arzt) versuchte seinem reichlich toten Begleiter mit Erste Hilfe das Leben zu retten.
Es gab eine Diskussion und Erklärungsversuche was denn passiert sei. Außerdem wurde versucht, den halbtoten in Schwarz zu retten, was zwar nicht sonderlich von Erfolg gekrönt war, ihn aber auch nicht umgebracht hat. Irgendwann während diesen ganzen Tumults rief der Magier sehr laut nach der Hexe, dass man ihren Mann umgebracht hätte, woraufhin sie und der Seefahrer, die immer noch ein Stockwerk tiefer Schmiere standen, hinauf gerannt kamen.
Die eintreffenden Wachen trieben dann erstmal alle Gäste in ihre Zimmer um sie einzeln befragen zu können.
Vorher hatte der Magier seine Diamantsplitter unauffällig dem Seefahrer zugesteckt, was allerdings nicht ganz unbemerkt geblieben ist.

Bei der folgenden Befragung war die Hexe die einzige die bis in fast jede Einzelheit bei der Wahrheit blieb. Nur die Tatsache, dass sie nicht dem Toten verheiratet war verschwieg sie.
Der Magier ließ großzügig aus, dass er die Steinkugeln gezaubert hat und verdrehte auch sonst die Geschichte deutlich zu seinen Gunsten.
Der Seefahrer erzählte zunächst auch nicht die ganze Wahrheit, auf die Diamantsplitter angesprochen änderte sich das dann aber rapide und er redete wie ein Wasserfall.
Der Naturhexer erzählte eine sehr phanatsievolle Geschichte, dass er mitten in der Nacht ein geräusch gehört hätte und deswegen vom seinem Zimmer im Erdgeschoss in den 2. Stock gegangen wäre um mal nach dem rechten zu sehen.

Nach dieser ersten Befragung vor Ort wurden dann alle Beteiligten ins Gefägnis gebracht und am nächsten Tag noch mal befragt.
Der Magier korrigierte seine Geschichte als ihm die Diamantsplitter präsentiert wurden, nur die Tatsache, dass der Schwarzgekleidete ihn gewarnt hatte nicht ins Zimmer zu kommen, weil sonst sein Freund tot sei wollte ihm einfach nicht mehr einfallen.
Der Naturhexer blieb lange bei seiner abstrusen Geschichte, er konnte ja schließlich nciht wissen, dass die anderen seine Beteiligung bereits bestätigt hatten. Erst nach einem hochnotpeinlichen Verhör rücte er endlich mit der wahren Geschichte raus.

Die Hexe und der Seefahrer durften dann das Gefägnis verlassen, wurden aber unter Hausarrest und Aufsicht gestellt. Sie durften dem nothunsgläubigen Glücksritter dann sogar eine Seebestattung zukommen lassen. Die anderen beiden blieben bis zur Verhandlung im Gefängnis.

Bei der Verhandlung durfte dann jeder der Beteiligten nochmal das Wort erheben, kriegte aber einen Hieb verpasst, wenn er nicht das richtigte sagte. Der Schwarzgekleitete gab den vergifteten Dolch zu, erklärte das aber damit, dass er sich lediglich gegen einige Einbrecher verteidigen wollte. Er erzählte allerdings auch davon, dass er den Toten verschont hätte und die beiden draußen gewarnt hätte.
Ein angesehener Alchimist bestätigte seine Aussage, dass er sogar ein Gegengift parat hatte, um ihn zu retten.

Der Magier blieb dabei, dass er von der Warnung des Mörders nichts gehört hat, der Naturhexer bestätigte allerdings die Aussage des Schwarzgekleiteten.

Der Qadi sah es damit als erwiesen an, dass der Tote vermutlich hätte gerettet werden können, wenn der Magier die Steinkugel nicht gezaubert hätte. Deswegen wurde er zu 20 Peitschenhieben und den Verlust der rechten Hand verurteilt, auf dass er nie wieder eine Steinkugel zaubert.
Der NHx wurde zu 15 Peitschenhieben und der Brandmarkung als Lügner verurteilt, weil er nicht verhindert hatte, dass diese Steinkugel gezaubert wurde und im Verhör sehr hartnäckig an seiner Lügengeschichte festgehalten hat.
Die Hexe und der Seefahrer wurden zu je 5 Hieben auf die Fußsohlen verurteilt, wobei die Hexe noch einen gewissen Geldbetrag als Witwe des Toten zugesprochen bekam.
Ihren Besitz bekamen sie leicht dezimiert wieder. Nur das Geld und das Zaubermaterial (Knochennadeln und bewusstseinsverändernde Pilze und Kräuter) wurde einkassiert bzw. verschwand einfach.

Bei der Vollstreckung des Urteils versuchte der Magier dann noch seine albischen Götter um Hilfe anzuflehen, dass sie ihn mitsamt seiner Hand da raus holen sollten und gelobte auch eine Queste. Der Spieler verriss allerdings den Wurf.

Der Magier wird jetzt nicht mehr weiter gespielt.

Solwac
12.07.2005, 11:16
Da war der Qadi aber gnädig. :notify:

Vielen Dank für die Aufklärung. :clap:

Solwac

Jürgen Buschmeier
12.07.2005, 11:25
Was wurde aus dem Giftmischer?
Ist der Besitz von Gift nicht "strafbar"?

Sirana
12.07.2005, 11:40
Den hab ich ja ganz vergessen.
Der wurde selbstverständlich öffentlich ausgepeitscht und danach hingerichtet.

Abd al Rahman
12.07.2005, 12:16
Der Magier wird jetzt nicht mehr weiter gespielt.

Das ist ja langweilig :rolleyes:

Ansonsten schön gelöst von dir!

Viele Grüße
hj

Sirana
12.07.2005, 12:22
Der Spieler ist da anderer Meinung, aber das soll nicht Thema dieses Strangs sein.

Abd al Rahman
12.07.2005, 12:29
Was ich an der Lösung schön finde ist, dass der Magier durchaus noch spielbar ist (Zunge ab wäre schlimmer) und Möglichkeiten für ein durchaus interessantes Folgeabenteuer bietet (Handbeschaffung).

Viele Grüße
hj

Bruder Buck
12.07.2005, 13:01
@Sirana: Sie hatten ihre Chance! Gut gelöst! :thumbs:


Grüße

Bruder Buck

Hiram ben Tyros
12.07.2005, 13:20
@Sirana
Was hatte der Magier denn erwartet? Angesichts der von Dir beschriebenen Umstände finde ich die Lösung überaus fair für die Charaktere. Selbst der Magier hat noch eine Chance weiter zu zaubern (vorausgesetzt er hateine Chance die abgehackte Hand vom Henker zurück zu kaufen).

Gute Lösung des Dilemmas.

:hiram:

Oquhila
12.07.2005, 13:32
Hört sich nach einer für alle akzeptablen Lösung an. :thumbs:

Und schade, dass der Magier nicht mehr weiter gespielt werden soll. :?:
Ist meiner Meinung nach eine verpasste Chance, einen echten Charakter zu spielen.

Jürgen Buschmeier
12.07.2005, 13:47
Der Magier könnte sich auf mentale Zauber spezialisieren.

Insgesamt schön gelöst!
Nachvollziehbar und stimmungsvoll scheint es mir.